Elektrotechnik
|
Installationstechnik
Elektroinstallation einer behindertengerecht gestalteten Duschzelle
ep3/1999, 2 Seiten
Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 3 183 Leseranfragen Elektroinstallation einer behindertengerecht gestalteten Duschzelle ? In einem Wohnhaus für betreutes Wohnen müssen auf engstem Raum Bäder vorgesehen werden. In der Anlage ist ein Grundriß beigefügt (Bild ). Aufgrund des zur Verfügung stehenden Platzes ist keine andere Gestaltung dieser Badzelle möglich. Es sei noch bemerkt, daß die Einrichtung behindertengerecht ausgeführt werden muß. Der Duschbereich ist durch keine Trennwand abgegrenzt (er soll es auch nicht). Der Duschvorhang bildet die einzige „Trennvorrichtung“ zum übrigen Teil des Bades. Der Brausekopf der Dusche ist abnehmbar, so daß möglicherweise mit Strahlwasser gerechnet werden muß. Wie soll man hier den Sicherheitsaspekten Rechnung tragen? a) Die Beleuchtung ist über Deckeneinbauleuchten (Downlights mit Kompaktleuchtstofflampe) mit Abschlußring IP X5 vorgesehen. Eine zweite Leuchte über dem Waschbecken wird erforderlich, weil eine Ausleuchtung am Spiegel nicht gesichert werden kann. b) Ist es möglich, im Bereich des Waschbeckens zumindest eine Rasiersteckdose vorzusehen oder müssen wir aufgrund des Gefährdungsgrades ganz darauf verzichten? ! Einige grundsätzliche Hinweise seien hier vorangestellt. Es ist bekannt, daß im Badezimmer zusätzlich zu anderen Normen der Reihe DIN VDE 0100 die sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN VDE 0100 Teil 701 vom Mai 1984 gelten [1]. Im Rahmen der europäischen Normung wurden hierzu neue Entwürfe erarbeitet, die zwar noch nicht verbindlich sind, die aber wegen ihrer sicherheitstechnischen Relevanz nicht außer Betracht bleiben sollten [2][3]. Sowohl in [1] als auch in [2] und [3] wird das Bad in Schutzbereiche unterteilt, die den insgesamt hohen, trotzdem aber unterschiedlichen Grad der Gefährdung widerspiegeln, denen der Mensch beim gleichzeitigen Berühren elektrischer Betriebsmittel und fremder leitfähiger Teile bei Feuchte-und Nässeeinwirkung im Fehlerfall ausgesetzt ist. Bei der Festlegung der Bereiche gibt es zwischen den Festlegungen in [1] und [2][3] einige Unterschiede, die in Ihrem Falle beachtenswert sind. Nach der geltenden Norm [1] ist der Bereich 1, „falls keine Duschwanne vorhanden ist, durch die senkrechte Fläche in 0,6 m Abstand um den Brausekopf in Ruhelage, z. B. am Führungsgestänge, andererseits durch den Fußboden und die waagerechte Fläche in 2,25 m Höhe über dem Fußboden begrenzt“. Der Bereich 1 wäre damit erheblich kleiner als der in Ihrem Falle ausgewiesene Duschbereich. Das ist nicht als praxisgerecht anzusehen und sicherheitstechnisch bedenklich, weil mit der üblichen flexiblen Handbrause von ca. 1,2 m Länge auch das Duschen in einer dementsprechend vergrößerten Raumzone möglich ist, in der die besonders hohen für den Bereich 1 zutreffenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden müssen. Nach [3] ist deshalb bei abnehmbarem und ringsum beweglichem Brausekopf der Bereich 1 begrenzt durch „die senkrecht Fläche mit einem Radins von 1,2 m zum Wasserauslaß in der Wand“. Dem Entwurf [2] liegen adäquate Überlegungen zugrunde (... Bereich..., der für das Betreten ... beim Duschen vorgesehen ist). Deshalb ist zu empfehlen, von den konkreten Festlegungen in [3] auszugehen. Sie sind auch Grundlage dieser Stellungnahme. Aus Sicherheitsgründen, das sei hier bemerkt, sollten keine längeren Handbrausen verwendet werden. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, was hier aber bedeutungslos ist, daß der Raum ab Fußboden bis 0,05 m Höhe zum Bereich 0 gehört (Bild ). An den gegenüber [1] um etwa 0,6 m seitlich vergrößerten Bereich schließen sich wie bisher die Bereiche 2 und 3 mit einer Breite von 0,6 m bzw. 2,4 m an [1][2][3]. Nach den Entwürfen [2][3] wird der bisher nach [1] noch „bereichsfreie“ Raum oberhalb der Bereiche 1 und 2 bis zur Höhe von 3 m bzw. bei niedrigeren Räumen bis zur Decke den Bereichen 2 bzw. 3 zugeordnet (Bild ). Auch diese bisher noch unverbindlichen Festlegungen werden in den nachfolgenden Ausführungen berücksichtigt. Darauf aufbauend lassen sich Ihre Fragen wie folgt beantworten. Anordnung und IP-Schutzarten der Leuchten Bei einer Raumhöhe von 2,5 m können Deckenleuchten nach [1][2][3] im gesamten Raum vorgesehen werden, sofern die Leuchte an keiner Stelle mehr als 0,25 m in das Badezimmer hineinragt. Eine Montage im Bereich 1 ist prinzipiell nicht zugelassen. Dieser Zustand wäre gegeben, wenn der Anschlußpunkt zwar oberhalb (und damit außerhalb) dieses Bereichs vorgesehen wird, die Leuchte selbst aber wegen ihrer räumlichen Ausdehnung dort hineinreicht (Eintauchtiefe über 0,25 m). Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß sich Lichtquellen und Teile von Leuchten, z. B. Abdeckungen aus der Halterung lösen oder Leuchten gegen andere Ausführungen mit größeren Abmessungen ausgetauscht werden, ist eine Montage oberhalb des Be- Grundriß des behindertengerecht gestalteten Badezimmers 1) Hier IPX1 empfohlen, bei Strahlwasser IPX5; 2) Bei Strahlwasser ist IPX5 auch oberhalb des Bereichs 3 zu empfehlen (siehe Bild ) Duschbereich 1,20 0,65 0,16 2,01 1,2 m IPX0 2) IPX4 2) 1,20 2,05 2,01 1,20 Grenze des Bereichs 2 Grenze des Bereichs 1 Detail A IPX0 1) reichs 1 und des Duschbereichs, die in ihrer horizontalen Ausdehnung ja beide nicht völlig identisch sind (Bild ), aber generell nicht zu empfehlen (Bild ). Wird die Deckenleuchte außerhalb des Duschbereiches, aber innerhalb eines Raumes montiert, der durch die senkrechte Fläche mit dem Radius von 1,8 m um den Wasserauslaß in der Wand begrenzt wird, dann befindet sie sich gemäß den Festlegungen in [2][3] außerhalb der Bereiche, wenn sie nicht mehr als 0,25 m in den Raum ragt. Leuchten mit größeren Abmeseungen befinden sich dann im Bereich 2 (Bild ) [1][2][3]. Bei mehr als 1,8 m horizontalem Abstand liegt der Montageort der Deckenleuchte außerhalb der Bereiche (Eintauchtiefe bis 0,25 m) bzw. im Bereich 3, wenn sie mehr als 0,25 m in das Bad hineinragt [1][2] [3]. Die Wandleuchte über dem Waschbecken befindet sich im Bereich 2. Leuchtenanschlüsse im Bereich 2, das gilt auch für die Wandleuchte über dem Waschbecken, müssen gemäß den Entwürfen [2] [3] durch FI-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom 30 mA geschützt werden. Da diese Festlegung bisher noch nicht verbindlich ist, obliegt die Realisierung Ihrer eigenen Entscheidung. Bei einer Bejahung ist zu bedenken, daß beim Auslösen der FI-Schutzeinrichtung ein Teil der Anschlüsse weiter benutzbar sein sollte. Beide Leuchten sollten mit den Steckdosen nicht hinter der gleichen FI-Schutzeinrichtung vorgesehen werden. Der Einsatz einer zweiten FI-Schutzeinrichtung wäre in diesem fensterlosen Raum in Erwägung zu ziehen, wenn nicht nur die Wand-, sondern auch die Deckenleuchte im Bereich 2 montiert wird. Badezimmer in Wohnungen gelten gemäß Punkt A 6.3 in DIN VDE 0100-200 als trockene Räume, weil in ihnen nur zeitweise Feuchtigkeit, z. B. infolge Betauung auftritt [4]. Für Leuchten im Bereich 3 und außerhalb der Bereiche wird deshalb in Wohnungen, Hotels etc. kein Wasserschutz und im Bereich 2 Spritzwasserschutz (IP X4) gefordert [1][2][3]. Eine andere Situation ergibt sich, wenn Betriebsmittel mit Strahlwasser, z. B. bei der Raumreinigung abgespritzt werden. Damit ist in öffentlichen Bädern immer zu rechnen. Ob beim betreuten Wohnen solche Bedingungen gegeben sind, weil z. B die Reinigung durch Betriebe erfolgt, die mit Strahlwasser arbeiten, kann leider nicht eingeschätzt werden. Sollte das der Fall sein, dann ist die Schutzart IP X5 in allen Bereichen und wohl auch im 0,25 m darüber liegenden Raum angebracht. Mit Ihrer Entscheidung liegen Sie dann immer auf der sicheren Seite. Auch beim abnehmbaren Brausekopf ist nicht völlig auszuschließen, daß ein Wasserstrahl aus unterschiedlichen Richtungen auf die Leuchte einwirken kann. Es ist zu bezweifeln, daß hierbei Strahlwasser auftritt. Auch beim Spritzwasserschutz (IP X4) darf Wasser, das aus jeder Richtung gegen das Betriebsmittel spritzt, keine Schäden verursachen [5]. Zugunsten dieser Schutzart ist außerdem zu bedenken, daß nur mit einer kurzeitigen und unbeabsichtigten Wassereinwirkung gerechnet werden muß. Die bei der möglichen Leuchtenanordnung einzuhaltenden Anforderungen an die Schutzart sind im Bild zusammengefaßt und zum Teil in den Grundriß übertragen (Bild ) Steckdosen und Rasiersteckdosen am Waschbecken Aus Ihrer Skizze (Bild ) ist zu entnehmen, daß die Steckdose neben dem Waschbecken mehr als 60 cm vom Duschbereich und dem Bereich 1 entfernt angeordnet werden soll. Sie befindet sich damit im Bereich 3, so daß es gegen diese Anordnung keine Einwände gibt. Demzufolge ist es möglich, sowohl Rasiersteckdosen als auch Steckdosen mit Schutzkontakt vorzusehen (Detail A im Bild 1). Im letzteren Falle ist der Schutz durch FI-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom 30 mA gefordert [1][2][3]. Für Steckdosen ist in [2][3] keine IP-Schutzart vorgeschrieben, sofern hier nicht mit Strahlwasser zu rechnen ist, wozu schon Stellung genommen wurde. Aus den Erläuterungen zum Abschnitt 5.1 in [1] ist zu entnehmen, daß auch in der geltenden Norm ein Wasserschutz nicht zwingend ist. Die Schutzart IP X1 gewährleistet nach [5] nur einen Tropfwasserschutz, schützt also nur gegen herabfallende Wassertropfen, die sich z. B von kalten Wasserleitungen lösen. Da die Steckdose in unmittelbarer Nähe des Waschbeckens angeordnet wird, kann eine Ausführung mit Klappdeckel aber von Vorteil sein, weil immer mit dem Zurückspritzen von Wasser (kein Spritzwasser im Sinne von IP X4) gerechnet werden muß. Eine unmittelbare Anordnung am Waschbecken sollte möglichst vermieden werden. Literatur [1] DIN VDE 0100 Teil 701:1984-05 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis l000V; Räume mit Badewanne oder Dusche [2] E DIN VDE 0100-701:1995-06 -; Teil 7: Bestimmungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Hauptabschnitt 701: Orte mit Badewanne oder Dusche. [3] pr HD 384.7.701 S1 1996 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Teil 7: Anforderungen für spezielle Anlagen oder Räume; Hauptabschnitt 701: Orte mit Badewanne oder Dusche. [4] DIN VDE 0100-200:1998-06 Elektrische Anlagen von Gebäuden; Begriffe. [5] DIN VDE 0470 Teil 1:1992-11 Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code). H. Senkbeil Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 3 184 Leseranfragen a) 60 240 2 3 außerhalb der Bereiche 225 300 Maße in cm 250 Anordnungsmöglichkeiten und IP-Schutzarten von Leuchten im Badezimmer mit Dusche ohne Duschwanne, Brausekopf abnehmbar (nach [2] [3]) - unzulässig; ( ) nicht zu empfehlen; x zulässig; Schutz durch FI-Schutzeinrichtung mit In 30 mA (noch nicht verbindlich) Empfehlung: IP X5 a) Es gilt die waagerechte Grenze des Bereichs, der für das Betreten durch eine Peron beim Duschen vorgesehen ist [2]. Noch in Diskussion: 1,20 m zum Wasserauslaß in der Wand [3]. Montageort Ausführung Schutzart Mind. Strahlwasser x1) - - - x2) ( ) - - x3) x IP X0 IP X5 x4) x IP X4 IP X5 x5) x IP X0 (IP X0) x6) x IP X0 IP X5
Autor
- H. Senkbeil
Downloads
Laden Sie diesen Artikel herunterTop Fachartikel
In den letzten 7 Tagen:
Sie haben eine Fachfrage?