Elektrotechnik
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Fortbildung
Elektroinstallation durch Laien
ep8/1999, 1 Seite
über, welche Möglichkeiten bestehen, diese Mehrsparten-Hauseinführungen einzusetzen und welche speziellen Anforderungen jeweils möglicherweise bestehen. Dies dürfte sich bei Stadtwerken, bei denen die Strom-, Gas- und Wasserversorgung aus einer Hand kommt, unter Umständen einfacher gestalten als in Bereichen, in denen jeweils selbständige Unternehmen für die genannten Versorgungsträger zuständig sind. J. Pietsch Zulassung zur Meisterausbildung ? Ich habe einen Facharbeiterabschluß als Industrieelektroniker (Fachrichtung Gerätetechnik) und arbeite als Elektroinstallateur in einer Elektrofirma. Kann ich Elektromeister werden oder benötige ich als Vorraussetzung dafür den Facharbeiterabschluß als Elektroinstallateur, und welche anderen Vorraussetzungen sind für die Meisterschule zu erfüllen? ! Die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung Elektrotechnik (Prüfung nach der Verordnung Elektroinstallateur-Handwerk) wird für den Kammerbezirk Dresden in der Meisterprüfungsordnung der Handwerkskammer Dresden vom 25. Juni 1994 geregelt. Im Teil III - Vorbereitung auf die Meisterprüfung - sind in den einzelnen Paragraphen alle relevanten Fragen der Zulassung zur Meisterprüfung geordnet. Zur allgemeinen Beantwortung Ihrer Anfrage einige grundsätzliche Aussagen: § 12 - Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenausbildung oder eine entsprechende Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt oder zum Ausbilden von Lehrlingen in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich geeignet ist. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat (vgl. § 49 Abs. 1 HwO). § 13 - Zuständigkeit (1) Das Zulassungsverfahren wird von dem Meisterprüfungsausschuß durchgeführt, der zum Zeitpunkt der Antragstellung fachlich und örtlich zuständig ist. § 14 - Anmeldung zur Meisterprüfung (1) Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich an die für die Geschäftsführung des Meisterprüfungsausschusses zuständige Handwerkskammer, ggf. innerhalb einer festgesetzten Anmeldefrist, zu richten (vgl. § 13 (1)). Hierbei sind deren Anmeldevordrucke zu verwenden. § 15 - Entscheidung über die Zulassung (1) Die Zulassung wird vom Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses ausgesprochen. Hält der Vorsitzende die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Meisterprüfungsausschuß (vgl. § 49 Abs. 5 HwO). Die kurzen Auszüge aus den einzelnen Paragraphen zeigen, daß die Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung durch den örtlich zuständigen Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses bzw. durch den Meisterprüfungsausschuß in einer Einzelprüfung erfolgt. Ich empfehle Ihnen, sich mit den wichtigsten notwendigen Unterlagen (Gesellenprüfungszeugnis oder Facharbeiterzeugnis und Nachweis über Ihre praktische Berufstätigkeit) an Ihre zuständige Handwerkskammer zu wenden. Bei einer Zulassung zur Meisterprüfung sind keine darüber hinausgehenden Voraussetzungen zu erfüllen, z. B. Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung. Aber aufgrund der umfangreichen und anspruchsvollen Meisterprüfung in allen vier Prüfungsteilen empfiehlt es sich dringend, an diesem Kurs teilzunehmen. J. Reich Elektroinstallationen durch Laien ? Während wir Fachkräfte über die Zulässigkeit diskutieren, ob ein Elektroingenieur an seiner eigenen Anlage arbeiten darf, überholen uns die Fertighäuslebauer, indem jedermann ein komplettes Haus samt Zählerschrank selbst installieren soll und darf. Ich denke, es ist an der Zeit, daß wir die Entwicklung akzeptieren und der Praxis entsprechen, indem wir die „Berechtigung“ liberalisieren - zumindest für bestimmte Bereiche. Hinsichtlich der zunehmenden „Mitarbeit“ von Laien in unserem Beruf müssen und können wir nur aufklären im Sinne von Qualifizieren, um den Schaden zu begrenzen - der Sicherheit zuliebe. ! Sicher sind Sie nicht die einzige Fachkraft, die diesen Zustand mehr oder weniger beklagenswert findet. Ein Zustand der jedoch viele Branchen trifft. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Rezession dreht im allgemeinen jeder Bürger den Groschen zweimal um, bevor er ihn ausgibt. So, wie wir es beklagen, daß von der Steckdose bis zum Stromkreisverteiler in jedem besseren Baumarkt das Installationsmaterial problemlos erhältlich ist, klagt die Kraftfahrzeugbranche z. B. über frei erhältliche Ersatzteile für PKW. So wie wir es haarsträubend finden, daß Elektroinstallationen - Gesetz hin oder her - von Laien ausgeführt werden, ist es ebenfalls haarsträubend, daß sicherheitsrelevante Autoreparaturen, man denke nur an die Bremsen, mit frei verkäuflichen Ersatzteilen ebenfalls von Laien durchgeführt werden. Doch, mal ehrlich, sind wir nicht wenigstens zum Teil mit daran Schuld? Wir klagen in Zeiten wirtschaftlicher Rezession. Doch an die Zeiten der Hochkonjunktur wollen wir uns nicht erinnern, an Zeiten, in denen der Kunde auf einen Termin für kleinere Arbeiten wochenlang warten mußte. Teilweise wurde die Ausführung kleinerer Arbeiten von den Firmen sogar abgelehnt. Dummerweise erinnert sich der Kunde an diese Zeiten. Das, was er damals notgedrungen selbst tun mußte, gibt ihm heute die Gelegenheit Geld zu sparen. Wir haben also damals, wenigstens zum Teil, den Kern für viele Fehlentwicklungen mit gelegt - und dies gilt für viele Branchen. Doch glaube ich nicht, daß man die Straßenverkehrsordnung abschaffen sollte, nur weil 50 % der Autofahrer sich nicht immer daran halten. Noch immer gilt, daß das Elektrohandwerk ein gefahrengeneigtes Handwerk ist. Ein Beleg für diese Aussage ist doch, daß trotz Überarbeitung der Handwerksordnung, trotz Zusammenfassung einzelner Handwerke zu neuen Handwerken, trotz Liberalisierung allerorten, für Arbeiten im Anschluß an das Versorgungsnetz eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens weiterhin die gute alte Eintragung in das Installateurverzeichnis gesetzlich gefordert wird. Wenn wir, wie von Ihnen angedacht, den Kunden qualifizieren um den Schaden zu begrenzen, so halte ich dies für ein zweischneidiges Schwert. Dies erhöht zweifellos die Sicherheit einiger von Laien - oder dann besser von Laien die sich für Fachleute halten - errichteten Anlagen, doch genau hier liegt auch das Problem. Der Laie hält sich dann für einen Fachmann - und wird sich an Anlagen wagen, die er zuvor nicht angefaßt hätte. Parallel dazu wird das Geschäft für Fachbetriebe weiter schrumpfen. Wir sollten uns mehr auf das besinnen, was neben der guten Technik für einen Betrieb ebenfalls wichtig ist. In erster Linie denke ich hier an Marketing. Die Fähigkeit Leistungen so zu verpacken und zu verkaufen, daß der Kunde sie von uns haben will - und nicht in Eigenregie erbringen. Natürlich wird es uns nie gelingen, die Installation von elektrischen Anlagen durch Laien auf Null zu bringen. Da wollen wir uns alle nichts vormachen, es wird immer Menschen geben, die glauben, sie können alles. Doch dies auf ein vernünftiges Maß zu drücken, das sollte schon möglich sein. J. Pietsch Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 8 690
Autor
- J. Pietsch
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