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Elektrotechnik | Sicherheitstechnik

Elektrische Notfallwarnsysteme in Schulen

ep8/2012, 1 Seite

Wir betreuen u. a. die technischen Anlagen in allgemeinbildenden Schulen. Seit kurzem fordert die Schulbehörde, bei Neubau und Grundsanierung für den Hausalarm die VDE 0828 zu berücksichtigen. Bislang gelten hierfür ausschließlich die TR-Schulen (Technische Richtlinien), die speziell für die Schulen gemeinschaftlich zwischen Schulbehörde, Feuerwehr, Landesunfallkasse und unser Firma erarbeitet und aktualisiert werden. In der DIN EN 60849 (VDE 0828-1) heißt es im 2. Absatz auf der Seite 4: "Diese Norm gilt für Systeme, die zur Notfallwarnung Tonsignale oder Durchsagen anwenden." Uns ist nicht ganz klar, ob für die ENS nur Lautsprecher zu verwenden oder auch z. B. Piezo-Hörner (Tonsignale) zugelassen sind. Der Hausalarm in den Schulen besteht aus dem Morse-A-Signal (keine Sprachalarmierung) und wird über Handmelder, die von einem Brandmeldecomputer überwacht werden, ausgelöst. Ein Hausalarm wird über Lautsprecher in sämtliche Räume der Schule übertragen. Zudem werden darüber auch das Pausensignal sowie gewöhnliche, nicht automatisierte Durchsagen auf dem gesamten Campus verbreitet. Wäre eine Haus-Alarmierung zur Evakuierung des Gebäudes (Morse-A) mittels Piezo-Horn zulässig?


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Autor
  • C. Sterling
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