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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Einsatz von Drehstromadaptern

ep3/2013, 2 Seiten

Mit einem leichten Grummeln im Bauch habe ich die Beantwortung der Leseranfrage zum Thema "Einsatz von Drehstromadaptern in ep 7-2012 gelesen. Ich habe vor Jahren mal Elektrotechnik studiert, allerdings mit der Spezialisierung Informationstechnik. Heute habe ich beruflich viel mit Veranstaltungstechnik, also ortsveränderlichen Geräten der Licht- und Tontechnik zu tun (ohne Elektrofachkraft zu sein). In dieser Branche sind Adapter gängige Praxis. Der Hintergrund ist relativ einfach. Man rüstet alle mobilen Einheiten mit oftmals überdimensionierten, einheitlichen Steckverbindern aus (z. B. 32-AStecker, obwohl auch 16-A-Stecker meist ausreichen würden). Dazu hat man ein einheitliches System von Verbindungs- und Verlängerungsleitungen, die für 32 A bemessen sind. Bei großen Veranstaltungen arbeitet man mit entsprechenden Steckdosenverteilungen, die primärseitig mit 63- oder 125-ASteckern ausgestattet sind. Für Veranstaltungsorte, an denen es nur die 16-A-Steckdose gibt und man auch mit mobilen Einheiten mit weniger als 16 A Stromaufnahme auskommt, hat man die 16-auf-32-A-Adapter an Bord. Immer wieder ist zu hören, dass diese Adapter verboten seien, was ja laut dem Beitrag in ep 7-2012 nicht der Fall ist. Trotzdem würde mich interessieren, wie die Abneigung gegen diese Adapter zu erklären ist. Wenn ich jedoch die Bedenken des Anfragenden gegen diese Art von Adaptern genauer lese, dann liegt doch der Fehler in der Implizierung, dass über einen Stecker, auf dem "32 A" steht, auch immer tatsächlich 32 A fließen. Aus meiner Sicht kommt es doch auf die Last an und nicht auf den Stecker. Ich bin der Auffassung, dass es nicht unzulässig sein kann, überdimensionierte Steckverbinder zu verwenden. Ist meine Meinung richtig?


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Autor
  • R. Heuchel
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