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Sicherheitstechnik | Elektrotechnik

Der 2. Sinn

Signalgeber müssen hör- und sehbar sein
ep9/2015, 2 Seiten

Bei Alarmierungskonzepten herrscht das Bestreben, oft mehr als nur einen Sinn anzusprechen. Schließlich gibt es zahlreiche Arbeitsumfelder, in denen durch einen Gehörschutz z. B. das Hören erschwert wird. Zudem gibt es Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen. Daher werden seit 2014 für Brandmeldeanlagen optische bzw. optische und akustische Signalgeber gefordert. Die dazugehörige europäische Produktnorm ist die DIN EN 54-23.


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