Besteht bei älteren Gebäude, die nur eine äußere Blitzschutzanlage haben und die E-Anlage keine Potentialausgleichschiene besitzt, die Notwendigkeit, eine PAS nachzurüsten und beide Anlagenteile auf dieser zusammenzuführen? Wenn ja, warum? (Die E-Anlage ist zum Teil 20 Jahre und älter.)