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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz | Fortbildung

Berechtigung zum Durchführen der jährlicher Unterweisungen

ep5/2009, 1 Seite

Ich bin seit kurzer Zeit Elektrofachkraft mit Fach- und Führungsverantwortung in einem Logistikzentrum mit einer eigenen Technikabteilung. Darf ich die sogenannte Jahresunterweisung für die Elektrofachkräfte, die nach Arbeitsschutzgesetz § 12, Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3, BGV A1 sowie VDE gefordert wird, selber durchführen und reicht die einmalige oder jährliche Teilnahme am VDE-Seminar „Unterweisung in der Elektrotechnik – Verantwortung des Unternehmers nach BGV A3, BetrSichV und DIN VDE 0105-100“ aus, um die angestellten Elektrofachkräfte (evtl. auch Niederlassungsübergreifend) zu unterweisen?


Literatur [1] Betriebssicherheitsverordnung - Betr Sich V vom 27. September 2002. [2] BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift fur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. [3] BGI 608 Berufsgenossenschaftliche Informationen fur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vom Juni 2004. Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen. [4] TRBS 1201 Technische Regel für Betriebsicherheit. Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. H. H. Egyptien Berechtigung zum Durchführen jährlicher Unterweisungen ? Ich bin seit kurzer Zeit Elektrofachkraft mit Fach- und Führungsverantwortung in einem Logistikzentrum mit einer eigenen Technikabteilung. Darf ich die sogenannte Jahresunterweisung für die Elektrofachkräfte, die nach Arbeitsschutzgesetz § 12, Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Teil 3, BGV A1 sowie VDE gefordert wird, selber durchführen und reicht die einmalige oder jährliche Teilnahme am VDE-Seminar „Unterweisung in der Elektrotechnik - Verantwortung des Unternehmers nach BGV A3, Betr Sich V und DIN VDE 0105-100“ aus, um die angestellten Elektrofachkräfte (evtl. auch niederlassungsübergreifend) zu unterweisen? ! Grundvoraussetzungen. Vorab wäre zu klären, ob der Anfragende aufgrund seiner Ausbildung für die verantwortliche fachliche Leitung dieses elektrotechnischen Betriebsteils ausreichend qualifiziert ist. Gemäß der DIN VDE 1000-10 [1] ist für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich und grundsätzlich eine Ausbildung als Meister, Techniker oder Ingenieur. Facharbeiter oder Geselle reicht dafür nicht aus. Die im Januar 2009 erschienene überarbeitete Fassung von [1] enthält u. a. gegenüber der Erstausgabe dieser Norm vom Mai 1995 folgende Anmerkung: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“. Ein solcher Nachweis kann nur durch die Betriebsleitung erfolgen oder es kann eine verantwortliche Elektrofachkraft (z. B. ein Meister eines außenstehenden Elektroinstallationsbetriebs) als Berater hinzugezogen werden. Ein ausführlicher Kommentar zur überarbeiteten Fassung der Norm [1] ist in [2] zu finden. Unterweisungsberechtigung. Gemäß § 4, Abs. 1, der BGV A1 [3] hat jeder Unternehmer die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12, Abs. 1, Arb Sch G [4], zu unterweisen. Gleiches gilt bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12, Abs. 2, Arb Sch G [4]. Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, speziell bei Änderung der Tätigkeit oder Änderung der Umgebungsbedingungen, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Damit ist die Grundsatzpflicht der Unterweisung also eindeutig definiert. Auch gemäß DIN VDE 0105-100 [5], Abschnitt 7.2.3, muss Instandhaltungspersonal ausreichend unterwiesen oder fachlich ausgebildet sein - d. h. fachlich in der Lage sein, die Aufgaben auszuführen. In der Praxis werden die fachlichen Unterweisungen von Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen durch verantwortliche Elektrofachkräfte durchgeführt. Zahlreiche einschlägige Verlage bieten nach Fachthemen gegliederte Unterweisungsunterlagen an. Zudem gibt es CDs zur interaktiven Sicherheitsunterweisung. Problematisch gestalltet sich in der Praxis oftmals die fachliche Unterweisung der verantwortlichen Elektrofachkräfte, da diese in der Regel ja keine fachlichen Vorgesetzten, sondern nur noch fachfremde disziplinarische Vorgesetzte haben. Sicherlich ist das vom Anfragenden erwähnte VDE-Seminar hierfür eine zweckmäßige Lösung. Ferner sei auf Weiterbildungsmaßnahmen in Form von extern abgehaltenen Seminaren bei einschlägig bekannten Institutionen verwiesen. Fazit. Vor allem geht es darum, dem Stand der Technik zu folgen und sich auf dem Laufenden zu halten, denn durch die neuen Techniken ergeben sich zum Teil auch neue Gefährdungen, die den zu Unterweisenden für ihren Arbeitsbereich aufgezeigt werden müssen. Literatur [1] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. [2] Kathrein, W.: Überarbeitete Fassung der Norm DIN VDE 1000-10. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 3; S. 222-223. [3] BGV A1 Berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift vom 1. Januar 2004. Grundsätze der Prävention. [4] Arb Sch G Arbeitsschutzesgesetz vom 7. August 1996. [5] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen. W. Kathrein Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 5 375 LESERANFRAGEN Besuchen Sie uns auf der INTERSOLAR 2009 vom 27. bis 29. Mai 2009; Halle 4, Stand 119.

Autor
  • W. Kathrein
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