Befestigen elektrischer Betriebsmittel in Hohlwänden
Bei der Installation müssen vor allem die in DIN VDE 0100-482 [2] festgelegten Schutzmaßnahmen für Brandschutz bei besonderen Risiken und Gefahren beachtet werden. Wenn es sich um elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen handelt, müssen die Festlegungen im Abschnitt 7.1 von DIN VDE 0100-724 [3] beachtet werden. Diese Norm [3] gilt seit 1980 auch jetzt noch unverändert. Zu erwähnen sind hier auch die Festlegungen in den Brandschutzrichtlinien VdS 2023 [4] und VdS 2024 [5].
Bereits seit 1976 wurden gemäß DIN VDE 0276/02.76 besondere Hohlwanddosen verwendet. Sie werden heutzutage gemäß der DIN VDE 0606-1 [6] gefertigt. In Tabelle 6 von [6] ist für Hohlwanddosen eine Prüftemperatur von 850 °C festgelegt, was die Temperaturwerte für Unterputz- und Aufputzausführungen um 200 °C bzw. 100 °C überschreitet.
Seit Oktober 2000 gelten für die Fertigung der Hohlwanddosen zudem die speziellen Festlegungen aus Punkt 4.7.1 f in [6], laut denen Geräte- und Verbindungsdosen für die Hohlwand- und Installationskanaltechnik keine geriffelten Bereiche zur Gerätebefestigung mittels Spreizkrallen haben dürfen.
In Hohlwanddosen ist die Befestigung von Installationsgeräten mit Spreizkrallen unzulässig. Leitungen können durch Krallen sehr leicht beschädigt werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass solche Beschädigungen anfangs selbst bei Prüfungen nicht festgestellt werden. In Räumen und an Orten mit brennbaren Baustoffen kann dies aber verheerende Folgen haben. Deshalb ist im Unterabschnitt 482.2.2.3 von [2] festgelegt, dass elektrische Betriebsmittel, wie Steckdosen und Schalter, nicht mit Krallen befestigt werden dürfen. Um Beschädigungen auszuschließen, ist zu empfehlen, an Steckdosen- und Schaltereinsätzen ggf. vorhandene Krallen zu demontieren.
Die Forderung im Unterabschnitt 482.2.2.1 von [2], dass Installationsdosen der DIN VDE 0606-1 [6] entsprechen müssen, schließt jedoch leider nicht aus, dass auch Installationsdosen für Unterputzinstallation zum Einsatz kommen können. Auch Installationsdosen für Auf- und Unterputzmontage müssen der Norm [6] entsprechen. Auf solche Ausführungen sollte hier aber generell verzichtet werden. Wer das nicht tut, müsste nach Unterabschnitt 482.2.2.2 von [2] eine zusätzliche Isolierung mit 12 mm dicken Silikatfasern oder aber mit 100 mm Glas- oder Steinwolle vorsehen, worauf wohl jeder gern verzichten würde.
Quellen
DIN 18180:2007-01 Gipsplatten Arten und Anforderungen.
DIN VDE 0100-482 (VDE 0100-482):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4: Schutzmaßnahmen Kapitel 48: Auswahl von Schutzmaßnahmen Hauptabschnitt 482: Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren.
DIN VDE 0100-724 (VDE 0100-724):1980-06 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung.
VdS 2023:2001-08 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen Richtlinien zur Schadenverhütung.
VdS 2024:2009-12 Unverbindliche Richtlinien zur Schadenverhütung Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen
DIN VDE 0606-1 (VDE 0606-1): 2000-10 Verbindungsmaterial bis 690 V Teil 1: Installationsdosen zur Aufnahme von Geräten und/oder Verbindungsklemmen.
- H. Senkbeil