Skip to main content 
Arbeits- und Gesundheitsschutz | Elektrotechnik

Aus dem Unfallgeschehen - Spannungsfreiheit feststellen ist lebensnotwendig!

ep7/2003, 1 Seite

In einem Bürogebäude war es in einem Raum zu einem Brand gekommen. Eine Elektroinstallationsfirma bekam deshalb den Auftrag, im betreffenden Raum die Installation wieder herzustellen. Ein Monteur wurde beauftragt, mit dem Abklemmen von Kabeln an einer Abzweigdose zu beginnen. In dem Raum war ein Baustrahler in Betrieb, der über eine Steckdose angeschlossen war.


Branche aktuell Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 7 Gebrauchsanleitung immer auf deutsch? Können bei „Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung des technischen Arbeitsmittels“ „bestimmte Gefahren“ entstehen, dann ist eine Gebrauchsanweisung beizulegen (Gerätesicherheitsgesetz § 3 Abs. 2 Satz 2). Bei importierten Geräten stellt sich die Frage, wer für die Übersetzung der zum Teil umfangreichen fremdsprachigen Gebrauchsanweisung verantwortlich ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Zweiten Abschnitts des Gerätesicherheitsgesetzes gibt hierzu eine klare Aussage. In dieser Vorschrift wird darauf hingewiesen, „dass auch bei einem eingeführten technischen Arbeitsmittel die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache abgefasst sein muss“. Das Gerätesicherheitsgesetz wendet sich an denjenigen, der ein technisches Arbeitsmittel in Deutschland in den Verkehr bringen will. Bei eingeführten Geräten ist das der Importeur. Somit obliegt es also dem Importeur, eine deutsche Gebrauchsanleitung zu erstellen. Aus dem Unfallgeschehen Spannungsfreiheit feststellen ist lebenswichtig! Arbeitsauftrag: In einem Bürogebäude war es in einem Raum zu einem Brand gekommen. Eine Elektroinstallationsfirma bekam deshalb den Auftrag, im betreffenden Raum die Installation wieder herzustellen. Ein Monteur wurde beauftragt, mit dem Abklemmen von Kabeln an einer Abzweigdose zu beginnen. Die Anschlüsse an der Dose dienten der Versorgung der Raumbeleuchtung. Die Leuchten waren zu diesem Zeitpunkt aber nicht montiert. In dem Raum war ein Baustrahler in Betrieb, der über eine Steckdose angeschlossen war. Unfallhergang: Bevor der Monteur mit der Arbeit begann, wollte er die Versorgung des Raums freischalten und entfernte deshalb die in der Unterverteilung (Bild ) entsprechend beschriftete Schraubsicherung. Da der Baustrahler im betreffenden Raum verlosch, ging er davon aus, dass die gesamte Elektroinstallation im Raum nun spannungsfrei war. Auf das Feststellen der Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle verzichtete er. Während der Monteur beim Abklemmen der Kabel mit dem linken Ellenbogen auf einem Blechschrank lehnte, berührte er mit der Handfläche der rechten Hand ein spannungsführendes Kabel. Die Hand verkrampfte sich und er kam nicht mehr von dem Kabel los. Ein in der Nähe befindlicher Kollege kam sofort zu Hilfe und riss ihn vom Kabel los. Ein weiterer Kollege brachte ihn sofort in das nächste Unfallkrankenhaus. Unfallanalyse: Der Monteur führte nicht konsequent die fünf Sicherheitsregeln aus, insbesondere das Feststellen der Spannungsfreiheit (s.a. § 6 Abs. 2 der BGV A2 bzw. VDE 0105-100, Abschn. 6.2.3). Bei der Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass im Raum zwei getrennte Stromkreise vorhanden waren - ein Lichtstromkreis und ein Steckdosenstromkreis. Der Monteur sagte später selbst aus, dass ihm sein Fehlverhalten voll bewusst war. Er verzichtete aus Nachlässigkeit auf das Feststellen der Spannungsfreiheit. Unverständlich war sein Verhalten insofern, da er einen zweipoligen Spannungsprüfer zum Unfallzeitpunkt um den Hals hängen hatte, ihn aber nicht benutzte. J. Jühling Eine korrekte Kennzeichnung der Stromkreise vermeidet Irrtümer

Autor
  • J. Jühling
Sie haben eine Fachfrage?