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Aus dem Unfallgeschehen - Beim Rohraufschlitzen Störlichtbogen ausgelöst

ep10/2005, 2 Seiten

Ein Kabelmonteur eines Netzbetreibers hatte den Auftrag bekommen, einen neuen Hausanschluss herzustellen. Dazu sollte er das in einem Schutzrohr verlegte Netzkabel freilegen und eine Hausanschlussmuffe herstellen. Der Monteur verfügte schon über 18 Jahre Berufserfahrung in dem Unternehmen.


Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 10 764 Erinnerungen an den eigenen ersten Arbeitstag Wahrscheinlich hat dieser Tag Stress pur bedeutet. Genauso geht es auch einem Neuling an seinem ersten Arbeitstag - gleichgültig ob es ein Praktikant oder Auszubildender, ein gestandener Arbeitnehmer oder ein Leiharbeiter ist, der neu im Unternehmen anfängt. Selbst langjährige Mitarbeiter, die eine neue Aufgabe wahrnehmen, empfinden häufig diese besondere Stresssituation. Diese führt dazu, dass Neulinge ein vielfach höheres Unfallrisiko aufweisen als Ihre anderen Mitarbeiter. Eine Untersuchung zeigt, bei jedem zweiten Unfall ist ein Mitarbeiter betroffen, der noch kein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt ist bzw. diese Tätigkeit ausführt. Für das Unternehmen kann dies bedeuten, dass der neue Mitarbeiter unter Umständen, gleich wieder ausfällt. Neben den Kosten und dem zusätzlichen Organisationsaufwand führt das auch zu Stress. Der Unternehmer oder Vorgesetzte kann jedoch vieles tun, um solche Situation von vornherein zu entspannen. Dem Neuling sollte geholfen werden, den Stress abzubauen. Dafür ist vor allem auch eine Atmosphäre wichtig, die neuen Mitarbeitern signalisiert, dass sie „Willkommen sind“. Durch eine gute Organisation des „Ersten Tages“ und der folgenden Wochen wird erreicht, Neulinge von Anfang an richtig zu betreuen. Für das Unternehmen haben diese Bemühungen gleich mehrere Vorteile: · Stärkere Identifizierung mit dem Unternehmen, · Schnelle Orientierung für den Neuling, · Hohe Motivierung für die neue Aufgabe, · Verringerung der Fehlzeiten, · Erfüllung der Fürsorgepflicht. Zusammengefasst: Zufriedene Mitarbeiter, hohe Produktivität und eine gerichtsfeste Organisation. Die Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft hat zu dieser Thematik einen Leitfaden mit dem Titel „Der erste Tag“ zusammengestellt. Dieser Leitfaden gibt Tipps und Hilfestellung, wie der Neuling möglichst stressfrei integriert werden kann. Der modulare Aufbau ermöglicht dabei, die für das Unternehmen wichtigen Aspekte praxisnah anzuwenden - www.nmbg.de. Mehr Bewegung im Büro Ihr Rücken - Ihr Sitz - Ihr Bildschirm Tag für Tag am Computer sitzen, ohne für körperlichen Ausgleich zu sorgen, kann für die Wirbelsäule irgendwann zu einer harten Belastungsprobe werden. Besser, man bleibt ständig in Bewegung. Wie das schon mit einfachen Mitteln funktioniert, zeigt der Motivations-und Schulungsfilm „Ihr Rücken - Ihr Sitz - Ihr Bildschirm“, der bei der BGFE jetzt auch auf DVD erhältlich ist. Dieter Kürten erklärt als Moderator des Films, warum der Rücken Bewegung braucht und was ihn belastet. Auch im Büro gilt: Wichtig ist der Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen. Zum richtigen Sitzen gehören der richtige Sitz, die richtige Sitzhaltung und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bildschirm. Noch etwas gehört dazu: Ab und zu ein paar Lockerungsübungen für den Rücken. Auch hierfür liefert der Film Beispiele, die sich einfach und schnell in den Arbeitsalltag aufnehmen lassen. Die DVD „Ihr Rücken - Ihr Sitz - Ihr Bildschirm“ kann über die BGFE auch online unter www.bgfe.de bezogen werden. Aus dem Unfallgeschehen Beim Rohraufschlitzen Störlichtbogen ausgelöst Arbeitsauftrag. Ein Kabelmonteur eines Netzbetreibers hatte den Auftrag bekommen, einen neuen Hausanschluss herzustellen. Dazu sollte er das in einem Schutzrohr verlegte Netzkabel freilegen und eine Hausanschlussmuffe herstellen. Der Monteur verfügte schon über 18 Jahre Berufserfahrung in dem Unternehmen. Unfallhergang. In dem Muffenloch befanden sich insgesamt drei graue Schutzrohre, zwei davon waren noch zur Reserve für spätere Erweiterun-Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. ARBEITSSICHERHEIT BETRIEBSFÜHRUNG gen. Ohne Kabelplan oder Kabelortung begann der Monteur das erste Schutzrohr von oben her aufzuschlitzen, um das richtige Rohr mit dem darin verlegten Netzkabel ausfindig zu machen. Dies tat er mit der vermeintlichen Gewissheit, dass sich Erdkabel im Allgemeinen auf der Unterseite des Schutzrohres ablegen. In diesem Fall befand sich ein Aluminiumkabel 4 x 150 mm2 in dem Rohr, das sich just an diesem Punkt direkt an die Rohroberseite angelegt hatte. Beim Einsägen verletzte er unbemerkt das Netzkabel und löste mit der Bügelsäge einen zweipoligen Kurzschluss aus (Bild ). Der Monteur erlitt Verbrennungen am rechten Arm und im Gesicht. Unfallanalyse. Im Rahmen der Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass das Aufschlitzen des Schutzrohres zur Kabelortung schon länger im Unternehmen praktiziert wurde. Falls überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung für die obige Tätigkeit durchgeführt wurde, dann beruhte diese auf einer inakzeptablen Gefährdungsabschätzung. Der Vorgesetzte verstieß damit gegen § 5 Arb Sch G. Unzulässig war schon allein die Annahme, Erdkabel würden sich wegen ihres Eigengewichtes immer auf der Rohrunterseite anordnen. Eine Schutzausrüstung gegen Störlichtbogen wurde nicht getragen. Unklar war auch, warum nicht Kabelpläne oder ein Kabelauslesegerät eingesetzt worden (VDE 0105-100, Abschn. 6.2.3). Zudem hätte die Muffengrube auch bis zum Ende der Schutzrohre erweitert werden können, um eine eindeutige Zuordnung zu erreichen. Wenn die Freischaltung des Kabels nicht möglich war, so hätte unter AuS-Randbedingungen die Ortung des Kabels zumindest durch Einsatz eines Werkzeuges mit Schnitttiefenbegrenzung (Bild ) erfolgen müssen. Auch zum weiteren Öffnen des Schutzrohres stehen sichere Werkzeuge wie das isolierte Kabelabmantelungsgerät zur Verfügung, wodurch eine Verletzung des Netzkabels und Einleiten eines Kurzschlusses ausgeschlossen werden kann. Aus der Rechtssprechung Hilfe durch „enge“ Verwandte Auf Bitten seiner Tochter half der Vater seinem Schwiegersohn bei Umbauarbeiten am Eigenheim seiner Kinder. Noch während der Abbrucharbeiten an einem Gebäudeteil fiel der Schwiegervater von der Leiter und brach sich ein Bein. Diesen Unfall meldete er an die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft und beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Landessozialgericht (LSG) hat jedoch letztlich entschieden, dass eine Hilfeleistung bei einem „solch engen Verwandschaftsverhältnis“ nicht als versicherte Tätigkeit gilt und eher einer Gefälligkeit entspricht. Die Berufsgenossenschaft braucht für die Unfallfolgen nicht zu leisten - LSG Rheinland Pfalz L2 U 228/00. Versehentlich verpolt Wenn sich ein Autofahrer von einem hilfsbereiten anderen Autofahrer helfen lässt, den batterieschwachen Wagen zu starten, und der Helfer dabei die Pole verwechselt, sodass ein Schaden in Höhe von 2 500 Euro entsteht, muss dieser dafür nicht aufkommen. Die Begündung des zuständigen Amtsgerichts: Die Haftung bei Gefälligkeitshandlungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn zuvor nichts anderes vereinbart wurde - Amtsgericht Kaufbeuren, 3 C 1194/00. J.Jühling Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 10 Aufschlitzen des Schutzrohres mit der Bügelsäge führte zum Kurzschluss Kabelmantelsäge mit Schnitttiefenbegrenzung

Autor
  • J. Jühling
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