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Anordnung von Geräten in Baderäumen
ep3/2003, 1 Seite
Leseranfragen Anordnen von Geräten in Baderäumen ? Beim Lesen der neuen DIN VDE 0100-0701 ergeben sich für mich einige Unklarheiten zur grundsätzlichen Anwendung des zusätzlichen Schutzes durch FI-Schutzschalter (RCD). Gilt dies auch uneingeschränkt für folgende Anwendungsfälle: · In der Badzelle (Plattenbau) soll ein elektrisch betriebener, unter der Decke angebrachter Bad-Heizstrahler montiert werden. · In der Badzelle gibt es eine vorhandene Zuleitung (Leitung 2 x 2,5 Al, nach TGL) vom Stromstossrelais zur Bad-Leuchte. - Montage der Leuchte - Höhe größer 225 cm - Montage im Bereich 2 Die Leitung soll weiter verwendet werden. ! Heizstrahler dürfen nach DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2002-02 nur im Bereich 2 oder außerhalb der Bereiche errichtet werden. Demnach dürfen sie auch über dem Bereich 1 - also höher als 225 cm über dem Fertigfußboden - errichtet werden. Der Heizstrahler darf also unter der Decke angebracht werden, wenn genügend Raum zur Verfügung steht. Zu beachten ist, dass im Bereich 2 die Schutzart IPX4 erfüllt sein muss. Außerhalb der Bereiche muss die Schutzart entsprechend den Umgebungseinflüssen gewählt werden. Außerdem muss der Stromkreis, wie fast alle anderen Stromkreise auch, zusätzlich mit einer FI-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IN 30 mA geschützt sein. Nach der bisher gültigen Norm war der Heizstrahler im Bereich 2 nicht zulässig. Leuchtenzuleitung. Sofern es sich um eine vorhandene Leuchte handelt, die nur ausgetauscht/erneuert werden soll, sind beide Anordnungen möglich. Ebenso darf das verlegte Kabel - auch wenn nur in „klassischer Nullung“ ausgeführt - beibehalten werden. Sollte es sich jedoch bei der vorgesehene Anordnung der Leuchte (höher als 225 cm bzw. im Bereich 2) um eine geänderte Anordnung handeln, dann darf nach DIN VDE 0100-701 (VDE 0100 Teil 701):2002-02 diese Leuchte im Bereich 2 und außerhalb der Bereiche errichtet werden, z. B. höher als 225 cm. In diesem Falle darf aber die vorhandene Leitung nicht mehr weiter verwendet werden, sondern es muss ein neues Kabel mit getrenntem Schutz- und Neutralleiter verlegt werden. Dieser Stromkreis muss mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom IN 30 mA geschützt sein. W. Hörmann Reinigungsgerät für Schwimmbecken ? Ein Schwimmbeckenreiniger (230 V, Skl. I) befindet sich während des Reinigungsvorgangs unter Wasser und wird über eine Metallführungsstange vom Beckenrand aus (Bereich 1 gemäß DIN VDE 0100 Teil 702) geführt. Darf dieser Reiniger über eine 230-V-Schutzkontaktsteckdose (In = 30 mA) betrieben werden? ! Die DIN VDE 0100 Teil 702 „Überdachte Schwimmbäder (Schwimmhallen) und Schwimmbäder im Freien“ sagt zu dieser Frage im Einzelnen nichts Definitives aus. Man kann aber hier [1] zu Rate ziehen. Dort lautet das Kapitel „9.8 Schwimmbeckenreiniger“ (Seite 208) wie folgt: „Die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) beziehen sich auf das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, d. h. auf die feste Installation. Deshalb gibt es in DIN VDE 0100-702 (VDE 0100 Teil 702) keine Anforderungen für über Steckvorrichtungen angeschlossene ortsveränderliche Betriebsmittel, wie beispielsweise Schwimmbeckenreiniger. Das Einstecken eines Steckers ist kein Errichten elektrischer Anlagen. Hinsichtlich der Verwendung solcher Reinigungsgeräte bestehen - insbesondere bei den Anwendern, aber auch Herstellern - erhebliche Unsicherheiten. Zu beachten ist: Im Bereich 0 und im Bereich 1darf nur die Schutzmaßnahme ,,Schutzkleinspannung“ (SELV) mit einer Nennspannung von bis zu 12 V Wechselspannung oder bis zu 30 V Gleichspannung verwendet werden. Der Bereich 0 umfasst das Innere des Beckens, der Bereich 1 wird eingegrenzt durch - die Grenzen des Bereiches 0 - die senkrechte Fläche im 2-m-Abstand vom Rand des Beckens - den Boden oder die Standfläche, auf der sich Personen aufhalten können - die waagrechte Fläche in 2,5 m Höhe über dem Boden oder der Standfläche. Die Stromquelle des Schutzkleinspannungs-Stromkreises muss sich außerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 befinden. In Anbetracht dieser Anforderung für fest installierte elektrische Betriebsmittel wird empfohlen - bis zur Veröffentlichung eindeutiger betrieblicher Anforderungen an anderer Stelle -, die vorgenannten Grenzwerte auch für ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B. Schwimmbeckenreiniger, - wenn sie beim Badebetrieb eingesetzt werden - nicht zu überschreiten. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn außerhalb der Badezeiten ortsveränderliche Schwimmbeckenreiniger an Steckdosen z. B. im Bereich 2 angeschlossen werden, die über FI-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom 30 mA geschützt sind oder einzeln aus Trenntransformatoren versorgt werden. Beim Betrieb derartiger Schwimmbeckenreiniger sollte jedoch sichergestellt werden, dass sich keine Person im Wasser befindet. Literatur [1] Hörmann, W.; Nienhaus, H.; Schröder, B.: Elektrische Anlagen für Baderäume, Schwimmbäder und alle weiteren feuchten Bereiche und Räume. Heft 67 der VDE-Schriftenreihe. Berlin/Offenbach: VDE-Verlag 1996. W. Kathrein Lüsterklemmen in Abzweigdosen ? Ist es zulässig in Abzweigdosen Lüsterklemmen zu verwenden? Üblicherweise nutzt man ja die sehr praktischen „Wago“-Klemmen. Meine Frage beruht auf zwei verschiedenen Angaben in der Literatur. In [1] steht: „Lüsterklemmen dürfen nicht als Verbindungsklemmen bei Anlagen mit festen Leitungen, z. B. in Abzweigdosen, verwendet werden. In Abzweigdosen verwendet man Dosenklemmen“. Nach [2] entsteht für mich der Eindruck, dass es üblich ist, in Abzweigdosen auch Lüsterklemmen zu verwenden. ! Zur Beantwortung Ihrer Fragen müssen zunächst die „Begrifflichkeiten“ geklärt werden: 1. Lüsterklemme = Leuchtenanschlussklemme Leuchtenanschlussklemme (DIN EN 60998) ist eine zweiseitig anzuschließende Klemme mit zwei Befestigungsschrauben. 2. Dosenklemme = Verbindungsklemme Verbindungsklemme (DIN EN 60998) Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 3 172 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
Autor
- W. Hörmann
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