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Anforderungen bei Wiederinbetriebnahme nach Instandsetzung

ep3/2015, 2 Seiten

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100), BGB, DGUV Vorschrift 3, BetrSichVIch beziehe mich bei meiner Anfrage auf den Artikel „Haftung bei Nachbarschaftshilfe“ [1]. Wie wäre der dort geschilderte Sachverhalt ohne die Neuverlegung des Zuleitungskabels (also lediglich Anschluss der Außenleuchte) zu bewerten? Es stellt sich die Frage, wie die Forderungen zur Wiederinbetriebnahme aus DIN VDE 0105-100 [2] in der Praxis fachgerecht umzusetzen sind. So scheint es gängige Praxis zu sein, bei Anschlussarbeiten, z. B. für eine Leuchte (SK I) oder einen Elektroherd, auf die Nachweisprüfungen zu verzichten.

Welche Prüfungen sind also nach Austausch eines fest angeschlossenen Betriebsmittels der Schutzklasse I in einer bestehenden elektrischen Anlage (TN-C-S-Netz) angemessen?


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Autor
  • H. Wagner
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