Betriebsführung
Aktuelles
ep7/2016, 1 Seite
576 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 7 Aktuelles Photovoltaik: Urteil des Landgerichts Görlitz Grundstückseigentümer erhält Entschädigung von der Stadt In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Grundstückseigentümer im Juni 2010 unter bestimmten behördlichen Auflagen die Errichtung einer Photovoltaik (PV)-Anlage auf dem Dach seines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt. Die Anlage habe danach maximal ein Drittel der Dachfläche bedecken dürfen. Der Grundstückseigentümer hielt die Auflagen für unzulässig und erhob daher Klage. Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden der Klage stattgegeben hatte (VG Dresden, Urteil vom 10.12.2014 - 7 K 1374/12), erteilte die Behörde im Februar 2015 die vom Grundstückseigentümer ursprünglich beantragte Genehmigung ohne Auflagen. Doch zwischenzeitlich waren Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgt. Das führte dazu, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht mehr möglich war. Daher klagte der Grundstückseigentümer gegen die Stadt auf Ersatz des entgangenen Gewinns in Höhe von fast 60000 Euro. Diesen hätte er erzielt, wenn der Bau der Anlage bereits im Jahr 2010 gemäß den damals geltenden Bestimmungen des EEG erfolgt wäre. Das Landgericht Görlitz entschied zugunsten des Klägers. Ihm habe nach § 839 Abs. 1 BGB und Art. 34 Grundgesetz dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zugestanden, denn aufgrund des rechtswidrigen Versagens der ursprünglich im Jahr 2010 beantragten Genehmigung habe die beklagte Stadt eine Amtspflichtverletzung begangen. Zudem sei dem Kläger ein Schaden entstanden - vgl. auch: Landgericht Görlitz, Urteil vom 12.04.2016 - 1 O 237/15. n Hautschutz am Arbeitsplatz Broschüre der BG ETEM Rund ein Drittel aller Berufskrankheit-Verdachtsanzeigen aus den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM entfallen auf eine Hautkrankheit. Die Broschüre „Gesunde Haut am Arbeitsplatz“ informiert u. a. über hautschädigende Einwirkungen, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Schutzmaßnahmen und die Hautschutzorganisation im Betrieb. Im Anhang werden u. a. typische Hautbelastungen und mögliche Schutzmaßnahmen aufgelistet sowie Hautschutzpläne und weitere Informationsquellen vorgestellt. Bestellung: unter der Nr. MB 003 oder im Internet unter: www.bgetem.de (Webcode 12201321), Preis: 2,50 Euro für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM. n Urtei L: keine Eigennutzung Steuern bei Immobilienverkauf Verkauft ein Immobilien eigentümer sein Objekt innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb weiter, so muss er für eventuelle Wertsteigerungen entsprechend Steuern bezahlen. Das ist nicht der Fall, wenn das Objekt im Veräußerungsjahr und in den beiden Jahren zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Was die Rechtsprechung unter Eigennutzung versteht, untersuchte der Infodienst Recht und Steuern der LBS etwas genauer: vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts, Aktenzeichen 1 K 1654/14: Ein Hausverkäufer hatte die von ihm verkaufte Immobilie im entscheidenden Zeitraum nicht bewohnt, doch seine ehemalige Lebensgefährtin und die gemeinsame minderjährige Tochter. Er meinte, das falle auch unter den Begriff der „eigenen Wohnzwecke“. Das zuständige Finanzamt akzeptierte das nicht und beharrte auf der Steuerzahlung. Die Richter: Tatsächlich reiche die „Ex“-Lebensgefährtin als Nicht-Familienangehörige keinesfalls aus, den Anspruch des Eigentümers zu begründen. Beim leiblichen Kind könne zwar prinzipiell die von Gesetzes wegen erforderliche Eigennutzung in Betracht gezogen werden. Aber hier habe die Tochter eben gerade nicht einen eigenständigen Haushalt geführt, sondern sei Teil des Haushalts ihrer Mutter gewesen. n Kostencheck online Gewerblich genutzte E-Fahrzeuge mit herkömmlichen vergleichen Vor der Investition eines Unternehmers in ein Elektrofahrzeug gibt es viele Fragen zu beantworten: Wie hoch sind die Gesamtkosten im Vergleich zu einem Diesel- oder Benzinfahrzeug? Welchen Einfluss haben Haltedauer und jährliche Fahrleistung, wie entwickeln sich die Gesamtkosten in den nächsten Jahren? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Kostenrechner, der vom Öko-Institut im Auftrag des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) im Rahmen der Begleit- und Wirkungsforschung der „Schaufenster Elektromobilität“ entwickelt wurde. Das Online-Tool analysiert transparent Kosten für Elektrofahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und bietet den direkten Vergleich mit konventionellen Fahrzeugen. In die Berechnung fließen sowohl die Anschaffungskosten als auch Ladeinfrastruktur, Kraftstoffe und Strom, Werkstattbesuche, Steuern und Versicherung, Abschreibung für Abnutzung sowie Fahrzeugrestwert ein - ebenso die aktuelle Kaufprämie der Bundesregierung für Elektrofahrzeuge. So kann man u. a. damit ermitteln, ob sich für die Anschaffung eines kleinen Fahrzeugs mit einer Jahresfahrleistung von 20000 km eher ein Benziner, ein Plug-in-Hybrid oder ein Elektrofahrzeug lohnt und welche Kosten entstehen würden. Durch die graphische Kostendarstellung ist auf einen Blick zu sehen, ab welcher Jahresfahrleistung oder Haltedauer sich die Anschaffung rechnet. Schon heute werden 84 % der Elektroautos gewerblich zugelassen. In einem variableren Fuhrpark können Elektroautos wirtschaftlicher betrieben werden, denn der Aufbau und die hohe Auslastung von Ladestationen sind auf dem eigenen Betriebsgelände (Bild) eher zu realisieren. Die eingeschränkte Reichweite von Elektroautos ist dann weniger das Problem, wenn noch andere Firmenfahrzeuge verfügbar sind. Zudem begünstigen E-Fahrzeuge die Gesamtbilanz der Fahrzeugflotte hinsichtlich des Schadstoffausstoßes. Der Kostenrechner ist unter: schaufenster-elektromobilitaet.org/de/ content/service/tco_rechner/TCO-Rechner. html online nutzbar. n Quelle: Auch Elektrogroßhändler Obeta verfügt auf dem Gelände des BEZ über eigene Ladepunkte Quelle: ETEM
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