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Betriebsführung

Aktuelles

ep6/2016, 1 Seite

Berufliches Schulzentrum Döbeln-Mittweida: Differenzstromanalyse-System für Elektroniker; BG ETEM: Mitgliedsbeitrag sinkt weiter; Urteil: Freigestellte Ehefrau muss Entgelt zurückzahlen; Neue PSA-Verordnung: Jetzt Pflicht zur Unterweisung


487 Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 70 (2016) 6 | www.elektropraktiker.de Aktuelles Urteil des Bundsarbeitsgerichts Freigestellte Ehefrau muss Entgelt zurückzahlen Wird ein Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt, obwohl er die Arbeitstätigkeit auf nehmen könnte, sind Entgeltzahlungen nach der Insolvenzordnung (Ins O) i. d. R. anfecht bar. So lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17.12.2015 (6 AZR 186/14). Hintergrund: Eine Arbeitnehmerin war im Betrieb ihres Ehemanns von Septem ber 2003 bis Oktober 2009 angestellt und erhielt hierfür 1100 Euro brutto monatlich. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, stellte er sie unter Fortzahlung des Gehalts und ohne Erbringung einer Gegenleistung ab Januar 2005 von der Arbeitsleistung frei. Mit Antrag von Oktober 2009 wurde über das Vermögen des Ehemanns im Januar 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insol venzverwalter begehrte klageweise die Rück zahlung des von Oktober 2005 bis August 2009 gezahlten Nettoentgelts i. H. v. 29696,01 Euro. Während das Arbeitsgericht Aachen die Klage abwies, gab ihr das Landesarbeits gericht (LAG) Köln statt. Die dagegen eingelegte Revi sion der Beklagten vor dem BAG war nicht erfolgreich. Die Arbeitsfreistellung führte zu einer inhalt lichen Änderung des Arbeitsverhältnisses, denn die Eheleute waren sich darüber einig, dass für das geleistete Entgelt keine Gegen leistung erbracht werden musste. Nach der Ins O darf der Insolvenzverwalter bestimmte, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigte Zahlungen des Arbeitgebers rück gängig machen. Dazu zählen auch Zahlungen, denen keine vereinbarte Gegenleistung gegen übersteht. Diese kann der Insolvenzverwalter innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an fechten und vom Empfänger zurückfordern, weil dieser nicht schutzwürdig ist. n Wichtig für BG ETEM-Betriebe Mitgliedsbeitrag sinkt weiter Die Berufsge nossenschaft Energie Textil Elektro Medien erzeugnisse (BG ETEM) - die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in über 200000 Mitgliedsbe trieben - reduziert den Mitgliedsbeitrag für die Eigenumlage zum sechsten Mal in Folge - aktuell um rund 2,5 %. Der BG-Vorstand beschloss Ende April in Köln den neuen Faktor zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge, woraus sich ein durchschnittlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,79 Euro je 100 Euro Entgelt ergibt. Im Jahr zuvor lag dieser Wert bei 0,81 Euro. n Neue PSA-Ver Ordnung der EU Jetzt Pflicht zur Unterweisung Die am 20. April 2016 in Kraft getre tene PSA (Per sönliche Schutzausrüstungs)-Verordnung (EU) 2016/425 richtet sich zwar in erster Linie an Hersteller, doch auch andere Markt teilnehmer müssen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren folgendes beachten: Veränderte Einstufung. Produkte wie Ge hörschutz, Rettungswesten oder PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte fallen künftig unter die PSA, Kategorie III, und unterliegen einer Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle. Für Schutzausrüstung der Kategorie III gilt in Deutschland die Pflicht zu einer praktischen Unterweisung der Beschäftigten. Hersteller haben künftig die sogenannte Konformitätserklärung jedem einzelnen Produkt zwingend beizufügen. Künftig müssen auch Händler und Impor teure anhand einer entsprechenden Prüfbescheinigung nachweisen, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen entspre chen. EU-Baumusterprüfungen werden nur noch für längstens fünf Jahre ausgestellt, sodass die Produkte dann erneut zertifi ziert werden müssen oder aber Änderun gen durch die Zertifizierungsstelle zu prü fen sind. Die EU-Kommission kündigte an, dass die PSA-Verordnung (VO) durch einen Leitfaden ergänzt werden soll. Die VO findet man als PDF-Datei unter: www.dguv.de/ifa/psa. n Ausbildung der Elektroniker weiter profilieren Messsystem der Differenzstromanalyse Seit dem 23. März 2016 wird am Beruflichen Schulzentrum (BSZ) Döbeln-Mittweida das Differenzstromanalysesystem von Doepke Schaltgeräte in der Elektroniker-Ausbildung eingesetzt und ist offiziell Bestandteil der elektrotechnischen Laborausbildung (Bild). Der prinzipielle Aufbau, die Wirkungsweise und die Parameter von Fehlerstromschutz schaltern (RCDs) sind wichtige Bestandteile der Ausbildung zukünftiger Elektroniker. Die richtige Auswahl einer Fehlerstromschutzein richtung kann jedoch nur in Verbindung mit dem speziellen Anwendungsfall erfolgen. Das Differenzstromanalysesystem bietet die Möglichkeit, das Verhalten von Fehlerstrom schutzeinrichtungen entsprechend ihrer Kennlinie im Zusammenspiel mit dem Ver halten des zu überwachenden Stromkreises im Laborunterricht realitätsnah zu unter suchen und zu bewerten. Im Ergebnis sollen sich die zukünftigen Elektroniker fundierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erarbeiten, um in der beruflichen Praxis die richtigen Entscheidungen beim Einsatz von RCDs treffen zu können. Aber nicht nur die Auszubildenden werden von diesem beson deren Engagement des Herstellers gewinnen. So ist im Juni 2016 bereits eine Lehrerfort bildung am BSZ Döbeln-Mittweida zum Thema „Fehlerstromschutzschalter“ geplant, bei der das Messsystem zum Einsatz kom men wird. n Gruppenbild bei der Übergabe des Analysesystems: v.l.n.r.: Holger Meier und Stefan Davids, beide Doepke Schaltgeräte, seitens des BSZ Döbeln/Mittweida: Katrin Neumann, Schulleiterin und Frank Bumke, Fachlehrer; Roland Lange Industrievertretung vor Ort Quelle: BSZ Döbeln Mittweida

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