Betriebsführung
Aktuelles
ep7/2015, 1 Seite
562 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 7 Aktuelles Neue Branchenlösung Rücknahme von stationären elektrischen Energiespeichern Für ausgediente stationäre elektrische Energiespeicher, die z. B. bei PV-Anlagen zum Einsatz kommen, gibt es ab sofort ein neues Branchenrücknahmesystem. Die Verkäufer solcher Speicher sind zwar weiterhin verpflichtet, die ausrangierten Modelle ihrer Kunden unentgeltlich entgegenzunehmen - jedoch entfällt die aufwendige Rücklieferung an den jeweiligen für die Entsorgung laut Gesetz verantwortlichen Hersteller. Damit wird sichergestellt, dass alle zurückgenommenen Speicher im Auftrag der Herstellergemeinschaft beim Händler abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Zuständig hierfür ist die Gemeinsame Rücknahmesystem Servicegesellschaft (GRS) mb H, eine 100 %-ige Tochter der Stiftung GRS Batterien. Sie stellt den Händlern dafür Sammel- und Transportbehältnisse zur Verfügung und sorgt für das Abholen sowie das ordnungsgemäße Behandeln und Verwerten der Produkte. Für die Verkäufer - z. B. Elektrohandwerksbetriebe - entfallen damit aufwendige Sortier- und Weitergabepflichten. Zugleich sind dies gute Argumente für den Verkauf von Speichersystemen beim Kunden. Entwickelt hat die Lösung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes die GRS gemeinsam mit dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V., dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. und dem Zentralverband der Deutschen Elektro-und Informationstechnischen Handwerke. n Umfrage zum Weltumwelttag LED-Lampen bevorzugt LED-Lampen stehen bei deutschen Verbrauchern hoch im Kurs, denn etwa 59 % von ihnen haben bereits einmal ein LED-Leuchtmittel gekauft. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von Lightcycle. Der Umweltnutzen - die Stromersparnis oder die lange Lebensdauer der LED-Lampen - überzeugen die Verbraucher in erster Linie: so drei Viertel der Befragten. Zudem geben knapp neun von zehn Befragten an, dass sie mit dem Licht - Lichtfarbe, Lichtqualität sowie Lichthelligkeit - ihrer erworbenen LED-Lampen zufrieden sind. Darüber hinaus können durch ein fachgerechtes Entsorgen mehr als 90 % der Bestandteile einer LED-Lampe wiederverwertet werden - ein weiteres Plus. „Dafür ist es aber dringend notwendig die LED-Lampen separat zu entsorgen“, so Stephan Riemann, Geschäftsführer von Lightcycle. Ihre nächstgelegene Sammelstelle für Altlampen finden Verbraucher online unter: www.sammelstellensuche.de n Medienpaket der BG ETEM Aktion zum Berufsstart Noch bis zum 31.10.15 erhalten Mitgliedsbetriebe aus dem Elektrohandwerk, die einen oder mehrere Auszubildende einstellen, ein kostenloses Medienpaket und weitere zum Stückpreis von 10 Euro. Neben Aktionsplakaten für einen starken Rücken stehen Broschüren und Filme, z. B. zu Themen wie elektrischer Strom, Gefahrstoffe, Lärm oder Verkehrssicherheit, sowie Checklisten und Kurztipps mit anschaulichen Informationen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung. Jugendliche, die die Gefährdungen am Arbeitsplatz kennen und über Schutzmaßnahmen Bescheid wissen, haben die besten Voraussetzungen für einen sicheren Start in den Beruf. Das Medienpaket kann im Internet unter www.bgetem.de (webcode 12644577) bestellt werden. n Urteil des EuGH Grenzen der privaten Videoüberwachung Mit der technischen Entwicklung der Video-Überwachungstechnik (VÜT) hat auch die „Überwachung des Öffentlichen Raumes durch Privatpersonen“ in der vergangenen Zeit deutlich zugenommen. Die damit einhergehenden Verstöße gegen gleich mehrere Gesetze, wie Grundgesetz, Datenschutzgesetz, Kunsturhebergesetz usw., beschäftigen nicht nur deutsche Gerichte. Im Dezember 2014 entschied dazu auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Urteil jedoch häufig zu falschen Interpretationen führte. Hintergrund. Der dem Gerichtsverfahren zugrunde liegende Fall ereignete sich zwar in Tschechien, das Urteil des EuGH betrifft aber auch Deutschland. Eine Privatperson hatte außen an seinem Haus „zum Schutz seines Eigentums“ eine Kamera installiert mit Aufzeichnung der Videobilder. Nach einem Vorfall konnte einer der Täter aufgrund dieser Aufzeichnungen ermittelt werden. Allerdings verklagte dieser den Hausbesitzer, weil die Kamera ihn bereits erfasst habe, als er sich noch im öffentlichen Raum außerhalb des Grundstücks befunden habe. Das Oberste Gericht Tschechiens, das über diesen Fall zu entscheiden hatte, stellte ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, bevor es ein eigenes Urteil fällen wollte. Konsequenz. Der EuGH legte bei seiner Entscheidung die „Richtlinie 95/46/EG des Euro päischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ zugrunde. Damit ist das Urteil auch auf die Installation und Nutzung von VÜA in Deutschland anzuwenden. Die o. g. Richtlinie steht im Rang über dem Bundesdatenschutzgesetz. Wichtig: In verschiedenen Kommentaren zum EuGH-Urteil wird der Anschein erweckt, in Deutschland sei die Videoüberwachung des öffentlichen Raumes durch Privatpersonen allgemein erlaubt, wenn sie zum Schutz von Leib und Leben der überwachenden Person diene. Das ist allerdings falsch. Der Originaltext von Urteil und Urteilsbegründung ist auch im Internet in deutscher Sprache zu finden. Insbesondere in den Absätzen Nr. 33 und 35 ist nachzulesen, dass die Überwachung, sogar die nur teilweise Überwachung des öffentlichen Raumes, durch Privatpersonen nicht erlaubt ist. Sie ist selbst dann nicht zulässig, wenn dies „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ geschehen sollte. Fazit. Durch das Urteil des EuGH wird die bisherige Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland bestätigt. n Quelle:
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