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Betriebsführung | Recht

Änderungen im neuen Werkvertragsrecht

Was bei der Abnahme nach aktuellem Bauvertragsrecht zu beachten ist
ep5/2018, 2 Seiten

Am 01.01.2018 ist das reformierte Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Es gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen wurden. Entscheidend ist dabei stets der Zeitpunkt der Vertragsannahme. Nimmt zum Beispiel der Kunde das Angebot des Installateurs aus dem Vorjahr zum Erbringen seiner Leistung erst im Jahr 2018 an, dann gilt das neue Vertragsrecht.


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Autor
  • C. Bönning-Huber
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