Betriebsführung
Absicherung von Risiken bei der Energieberatung
ep11/2009, 3 Seiten
Energiesparen wird Pflicht Über 80 % des Gebäudebestandes in Deutschland wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet. Umfragen zufolge planen derzeit 16,7 Mio. Hauseigentümer in Deutschland die Modernisierung ihres Eigenheims. Gründe dafür sind neben steigenden Energiekosten vor allem gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung. „Mit Blick auf den Klimaschutz hat der Gesetzgeber 2009 viele im Energiesparbereich wichtige Gesetze geändert“, so Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit 1. Oktober gilt, steigen erneut die Anforderungen an die Energieeffzienz von Neubauten - ebenso wie bei Modernisierung von Bestandsbauten. Und in Zukunft soll die Einhaltung der Energieeinsparverordnung auch stärker kontrolliert werden. Der Neufassung der EnEV, die u. a. Regelungen zur Wärmedämmung und Beheizung von Gebäuden trifft, liegt das am 2. April 2009 geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zugrunde. Damit wurden erhöhte Bußgelder bei Missachtung der Energieeinsparverordnung eingeführt. Erinnert sei außerdem an das Wärmegesetz, das am Jahresanfang in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Bauherren dazu, die Nutzung erneuerbarer Energien, wie etwa der Solarenergie, einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist eine Reform der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung in Planung, die verschärfte Feinstaubgrenzwerte auch für kleinere Holzheizungen einführt. Der Gesetzgeber greift Haus- und Wohnungseigentümern, die in das Energiesparen investieren - etwa mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank - unter die Arme. Doch das allein reicht logischerweise nicht, denn dem Laien fehlt zumeist das Spezialwissen, um Systeme und Lösungsvorschläge zur Heizungsmodernisierung oder Wärmedämmung angemessen zu beurteilen, sowie die Kenntnisse über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Rolle des Gebäudeenergieberaters Gefragt ist hier der fachkundige Rat des Experten, der im Übrigen weiterhin bezuschusst wird. Das ist jetzt amtlich: Die Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden wird bis 2014 vom Bund weiterhin mit 300 Euro gefördert. Findet dabei zugleich auch eine Stromberatung statt, gibt es 50 Euro mehr. Energiesparen bleibt somit eine Daueraufgabe und der Energieberater Dauerbegleiter bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes und beim Neubau. Beim Ortstermin wird das Wohngebäude auf energetische Schwachstellen abgeklopft - so der wärmetechnische Standard der Gebäudehülle gecheckt, Heizkessel und Kaminanlagen unter die Lupe genommen und Möglichkeiten zur Nutzung von Solarwärme ausgelotet. Sanierungswillige bekommen Informationen über voraussichtliche Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen, über Förderkonditionen und zu erzielende Einsparungen. Für Handwerksbetriebe, vornehmlich Elektroinstallateure, bietet sich damit ein zusätzliches Geschäftsfeld - verbunden allerdings auch mit neuen Risiken, wenn sie Immobilienbesitzer bei der energetischen Optimierung der Gebäude beraten und Energieausweise ausstellen. Aus dem Pass kann man ablesen, ob das Gebäude eine Energieschleuder ist oder nicht. Und er enthält auch Vorschläge, wie man das Gebäude durch Sanierungsmaßnahmen energetisch fit machen kann. Risiken bei der Beratung Was da schiefgehen kann, wissen die Versicherer und Versicherungsexperten am besten. Dazu gehören beispielsweise: · Falschauskünfte zu Gesetzen und Verordnungen zur Energieeinsparung · mangelhafte Dokumentation der bauphysikalischen Beurteilung · Falschberechnung nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen - das listet Andreas Hammermann von der Signal Iduna als mögliche Pannen bei der Energieberatung auf. Und auch vor Bewertungs-, Schätz- und Rechenfeh-Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 868 BETRIEBSFÜHRUNG Absicherung von Risiken bei der Energieberatung Für Elektrohandwerker bietet sich mit der Tätigkeit als Gebäudeenergieberater ein zusätzliches Geschäftsfeld - verbunden allerdings auch mit Risiken, wenn sie Immobilienbesitzer bei der energetischen Optimierung der Gebäude beraten und Energieausweise ausstellen. Falsche Berechnungen und damit fehlerhafte Beratung kann zu Vermögensschäden führen. Abgasreduzierung. Dazu kommt die Abgasnachbehandlung mit dem Zusatz AdBlue (Kasten 3) zur Erfüllung der Nkw-Norm Euro 5, wobei der Extra-Tank in den ersten drei Jahren kostenfrei bei den Inspektionen gefüllt wird. Diese bei schweren Nutzfahrzeugen bewährte Technik reduziert die Stickoxide (NOx) im Abgas, bringt jedoch Nachteile durch Mehrgewicht und Kosten. VW hat beim Partikelfilter die Regenerationsdauer verkürzt. Fords erster EU-5-Transit heißt Econetic Die Transit-Transporter von Ford (Bild ) sind abweichend von Sprinter und Crafter nach der Pkw-Norm EU 4 homologiert - unabhängig ob mit Front-, Heck-oder Allradantrieb. Ford hat für größere Innovationen damit noch zwei Jahre Zeit. Wie Daimler bietet Ford aber eine spezielle Sparversion, die wie bei den Pkw der Marke unter dem Label Econetic läuft. Sie basiert auf dem kleineren Transit FT 280 Kastenwagen und erfüllt als erstes Nutzfahrzeug von Ford die EU 5 (Tafel ). Voraussetzung für die Einhaltung der EU 5 ist jedoch die Ausrüstung mit Partikelfilter, den man zum Aufpreis von 600 Euro erwerben muss. Motor. Das Fahrzeug ist mit dem 2,2-Liter-TDCi-Motor mit 115 PS ausgestattet, der 15 Nm mehr Drehmoment als der vorherige 110-PS-Motor bietet. Dazu kommt statt des Fünfganggetriebes ein Sechsganggetriebe mit gespreizter Übersetzung. Die Kraftstoffersparnis wird außerdem durch einen elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzer auf 110 km/h und mit Leichtlaufreifen auf 16-Zoll-Felgen erreicht. Dazu bietet Ford eine Schaltpunktanzeige im Tachometer. Verbrauch. Damit kommt der Ford Transit Econetic als Kastenwagen mit 6,3 m3 Laderaum und 1,1 t zulässiger Zuladung auf einen Normverbrauch von 7,2 l/100 km (Tafel ), was einer Verminderung um 0,9 l oder 24 g CO2 pro km entspricht. Mit dem Ausstoß von 189 g CO2 pro km soll er der sparsamste und umweltfreundlichste Transporter in seinem Segment sein. J. Sachse, K. Böttcher In Gebraucht-Immobilien wird erheblich investiert, um vor allem auch die Energiebilanz zu verbessern lern ist niemand hundertprozentig gefeit. Falsche Analysen, unrichtige Messungen, Verlust der Unterlagen, auch das Überlassen des Gutachtens an Nichtberechtigte gehören ebenso zum möglichen Schadensszenario, das der Haftpflicht-Underwriter hier skizziert; mögliche Folge: Vermögensschäden. Auch wenn der Einspareffekt nicht erreicht wurde, weil der Energieberater eine ungenügende Dämmung empfohlen hat oder wenn bestimmte Fördermittel nicht fließen, wie es prognostiziert wurde, kann es zu Problemen kommen - so Michael Pfeiffer von der Wüba, zuständig für Haftpflichtversicherungen. „Wer sich auf den beruflich erteilten Rat eines Fachmanns verlässt, darf davon ausgehen, dass ihm daraus entstehende Vermögensschäden ersetzt werden. Jedenfalls, wenn der Rat schuldhaft falsch erteilt wurde. Von daher ist der Energieberater im Risiko“, erläutert der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer aus Vienenburg und nennt ein Beispiel: „Angenommen jemand gibt 50000 Euro aus, um die vom Energieberater aufgezeigten Energiemängel abzustellen und stellt anschließend fest: Die angestrebten Werte werden nicht erreicht. Dann hat der beratende Handwerker ein Problem“. Seine Erfahrung: Über die betriebliche Haftpflichtpolice sind Handwerker in den marktüblichen Verträgen zwar gegen Personen- und Sachschäden versichert - nicht aber gegen Vermögensschäden. Das ist meist nur über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung aus Beratungsverschulden möglich. Absicherung von Forderungen Inzwischen bietet eine ganze Reihe von Gesellschaften Risikoschutz - je nach Leistungsspektrum - für registrierte und lizensierte Energieberater des Handwerks an. Die Versicherung wehrt dabei zum einen unberechtigte Forderungen ab und übernimmt die hierfür erforderlichen Kosten. Wenn es hart auf hart kommt, werden Sachverständige oder andere Experten eingeschaltet. Berechtigte Forderungen werden beglichen. Der Risikoschutz gilt auch für die Mitarbeiter. Ein Unternehmer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen. Betriebshaftpflicht Für mögliche Personen- und Sachschäden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerksbetriebs ein. Bei vielen Versicherungsverträgen ist die Erweiterung der betrieblichen Tätigkeit um Energieberatung zunächst insoweit automatisch mitversichert. Wer sich aber nicht sicher ist, sollte nachfragen. Bei der alljährlichen Prämienabfrage des Versicherers muss man dies ohnehin angeben und ggf. rückwirkend einen Prämienzuschlag zahlen. Wichtig: Vermögensschäden aus planender, beratender, prüfender und gutachterlicher Tätigkeit sind über die betriebliche Haftpflichtpolice des Handwerkers meist nicht abgedeckt. Angebote der Versicherer Zur Absicherung von Vermögenshaftpflichtschäden aus Energieberatung machen die Gesellschaften deshalb verschiedene Angebote: Zusatzbaustein/Ergänzung. Den Baustein gibt es dabei nur in Verbindung mit einer bestehenden betrieblichen Haftpflichtversicherung. Dabei unterscheiden sich die Angebote vom Umfang her. So sind in bestimmten Bausteinen sowohl die Energieberatung als auch die Energiepassausstellung abgedeckt. Anbieter sind z. B. Allianz, Axa, Nürnberger, R+V, Signal Iduna und VHV. Einfache Variante. Es gibt außerdem eine abgespeckte Variante. Hier ist nur die Gebäude-Energiepassausstellung abgesichert. Dabei wird teilweise nochmals BETRIEBSFÜHRUNG GMC-I Messtechnik Gmb H 3àDWESTPARK 4EL INFO GOSSENMETRAWATTCOM $ .àRNBERG &AX WWWGOSSENMETRAWATTCOM PROFITEST °MTECH INSTALLATION TESTER )NVESTITION IN DIE :UKUNFT 3ETZEN 3IE -ASTËBE O !LLE -ESSUNGEN GEMË 6$% 4EIL EINSCHLIELICH 3PANNUNGSFALL SIND SELBSTVERSTËNDLICH O 3CHNELLE 3PEICHEREINGABE PER "ARCODES MÚGLICH O ÄBERSICHTLICHE "AUMSTRUKTUR DES 3PEICHERS O &àR )HRE 3ICHERHEIT #!4 )6 O 3TROMMESSUNG MIT mEXIBLEM 3ENSOR n AUCH FàR UNTERBRECHUNGSFREIE %RDUNGSMESSUNG unterschieden nach Verbrauchs-und Bedarfsausweis. Anbieter. Dazu gehören u. a. Axa, Münchener Verein und Wüba. Versicherungssumme. Auch die Versicherungssumme differiert je nach Anbieter. Marktüblich sind 100000 Euro, aber auch 50000 Euro oder 200000 Euro werden angeboten. Der Umsatz aus der Beratungstätigkeit wird dabei zum Teil begrenzt - beispielsweise auf 30000 Euro. Zuschläge. Für diese Deckungserweiterungen werden - je nach Umfang - Prämienzuschläge in der Betriebshaftpflichtversicherung verlangt: beispielsweise ab 75 Euro, 90 Euro oder um 200/300 Euro netto jährlich - teilweise mit Selbstbeteiligung von z. B. 250 Euro je Vermögensschaden. Tipps des Versicherungsberaters Fütterer: · Die Bedingungswerke sind genau zu prüfen. Versichert sein müssen ausdrücklich Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit als Energieberater. · Elektrohandwerker sollten - je nach Bedarf - außerdem prüfen, ob auch baubegleitende Tätigkeiten im Rahmen der von der KfW-Förderbank aufgestellten Anforderungen zum Erlangen von Fördermitteln mit abgedeckt oder gegen Prämienzuschlag erhältlich sind. Anders gesagt. Wenn Bauherren mit KfW-Fördermitteln bauen und Energieberatungen eines Handwerkers zur Nichterfüllung von KfW-Energiestandards führen, wären daraus resultierende Vermögensschäden und Forderungen mitversichert. Das ist bei Weitem nicht in jeder Police der Fall. Häufig ist dies ausgeschlossen. Und selbst wenn der Handwerker Risikoschutz dafür bekommt, kostet das noch mal extra - z. B. einen Aufschlag in Höhe von 30 % auf den Grundbeitrag. Als eigenständiger Vertrag. Die Police ist konzipiert für Betriebe und Einzelunternehmer, die sich auf Energieberatung spezialisiert haben. Dabei wird die Versicherungssumme individuell nach Bedarf festgelegt. Der Beitrag berechnet sich nach der Jahresumsatzsumme und der Höhe der gewünschten Versicherungssumme und beginnt z. B. bei 185 Euro netto. Anbieter. Zu den Anbietern gehören u. a. Allianz, Nürnberger, Signal Iduna. Versicherungsschutz nur für Experten Die Haftpflichtversicherung für Energieberater können nur Handwerks- und Handelsbetriebe abschließen, die über entsprechende Qualifikationen verfügen. Dazu gehören vor allem: · Energieberater mit Zulassung der Deutschen Energie-Agentur (DENA) zur Ausstellung von Energiepässen · Energieberater, die eine staatliche Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Durchführung von Energiesparberatungen haben · Energieberater mit Abschluss als „Gebäudeenergieberater im Handwerk (HWK)“ oder mit einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die zur Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle führt. Tätigkeit mit Zukunft Erwerber von Secondhand-Häusern (Bild ) investieren erhebliche Beträge in die Modernisierung und energetische Sanierung der Objekte. Drei von vier Käufern haben dabei - nach Angaben von LBS Research - in den Jahren 2004 bis 2007 die Transaktion zugleich für die Verbesserung der Gebäudesubstanz genutzt (Bild ). Sie gaben demnach im Schnitt rund 32000 Euro dafür aus. Dabei reicht das Spektrum der in vielen Fällen miteinander kombinierten Maßnahmen von der Modernisierung - d. h. Wohnwertverbesserung und Energieeinsparung - mit 60 %, über Instandsetzungsmaßnahmen (49 %), bis zu Ausbauten und Erweiterungen (20 %) oder Grundrissänderungen (11 %). Immerhin 25 % aller Gebrauchterwerber haben im Zusammenhang mit dem Kauf gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz ihrer eigenen vier Wände getroffen. Vorrangige Maßnahmen: · Wärmedämmung - 69 % · neue Heizungsanlage - 59 % · Wärmeschutzverglasung mit 36 % · wassersparende Maßnahmen - 16 % und · Solaranlagen mit 15 % Anteil. Gebrauchtkäufer in den neuen Ländern sahen sich dabei auch im Untersuchungszeitraum 2004 bis 2007 mit 81 % noch etwas häufiger als im alten Bundesgebiet zu Bestandsverbesserungsmaßnahmen veranlasst. Doch bei der durchschnittlichen Investitionssumme haben die West-Käufer mit 33000 Euro die Ost-Erwerber mit 27000 Euro überholt. Im Zeitraum 2001 bis 2003 hatten Käufer im Osten noch rund doppelt so viel investiert wie im Westen. 22 % aller Gebrauchtkäufer planen nach der aktuellen Befragung allein in den nächsten zwei bis drei Jahren, energiesparende Maßnahmen durchzuführen. C. Fritz Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 11 870 BETRIEBSFÜHRUNG BEISPIELE Vermögensschäden - Risiken Beispiel 1: Teures Fristversäumnis Ein Kunde hat nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz Fördermittel der KfW für seine Photovoltaik-Anlage erhalten. Doch die Freude darüber währt nur kurz. Genauso wie für den involvierten Elektroinstallateur, der hier Opfer seines guten Rufes als Energieberater wird. Vom Bauherrn war er mit der Installation und Meldebestätigung an das Kreditinstitut beauftragt worden. Aufgrund der hohen Auslastung vergisst der sonst zuverlässige Handwerker trotz Erinnerung, die Installationsbestätigung an die Bank zu senden. Die mit dem Förderprogramm verbundene neunmonatige Meldefrist nach Genehmigung wird dadurch versäumt. Der Häuslebauer ist nunmehr verpflichtet, die Fördermittel an die KfW zurückzuzahlen und nimmt seinen Elektroinstallateur für die Summe von 17800 Euro in Regress - ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Beispiel 2: Falsch dimensioniert Ein Elektroinstallateur, der sowohl mit der Montage als auch der vorausgehenden Planung einer Photovoltaik-Anlage beauftragt worden war, erhält Post vom Anwalt seines zunächst zufriedenen Kunden. Der Grund: Der Energieversorger hatte sich beim Besitzer der Anlage gemeldet, weil die vereinbarten Liefermengen an Strom nicht erbracht wurden. Bei der Ortsbegehung von Anlagenbesitzer und Vertretern des Energieversorgers stellt sich dann heraus, dass die montierte Anlage in ihrer maximalen Auslastung zu klein dimensioniert und außerdem die Montagestelle nicht optimal gewählt worden war. Die Kosten aus der vorangegangenen Vertragsverletzung müssen vom Handwerker erstattet werden, der sie in dem Fall an seine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung weiterreichen kann. Quelle: Signal Iduna Beispiel 3: Kleine Fehler mit großen Folgen · Durch eine Ungenauigkeit in der Berechnung hat der Energieberater den Energieverbrauch eines Hauses im Energieausweis zu hoch ausgewiesen. Das wirkt sich bei der Veräußerung des Hauses nachteilig auf den Verkaufspreis/Mieteinnahmen aus. Der Auftraggeber macht den ihm entstandenen Schaden geltend. · Die empfohlene Wärmedämmung führt nicht zu den vom Energieberater prognostizierten Werten, weil bei der Berechnung eine falsche Mauerstärke berücksichtigt wurde. Dies könnte zur Rückzahlung bereits beantragter Fördermittel führen. · Der Kunde wechselt aufgrund der Empfehlung seines Energieberaters den Energieversorger. Die vom Berater errechnete Kosteneinsparung bleibt jedoch aus.
Autor
- C. Fritz
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