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Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Strengere Regelungen für Betriebe
19.04.2018
Die DSGVO-Einführung rückt näher. Der ep stellt in einem Webinar die Grundlagen praxistauglich vor, um ihrem Betrieb einen Überblick zu geben, was noch bis zum 25. Mai 2018 zu erledigen ist.
Die neue EU-Verordnung führt zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten für Unternehmen ein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Betroffen sind längst nicht nur Unternehmen, zu deren Kerngeschäft die Datenverarbeitung gehört. Bankverbindungen, Kundenlisten, Lohnabrechnungen – praktisch jede Firma verarbeitet personenbezogene Daten. Damit fällt sie unter die Verpflichtungen der anstehenden EU-Datenschutzgrundverordnung. Die DSGVO gilt branchenunabhängig für alle Unternehmen, große Konzerne, aber auch für kleine und mittelständische Betriebe. In der Vergangenheit mussten viele mittlere und größere Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Für kleinere Betriebe kann das nun auch verpflichtend sein.