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Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Strengere Regelungen für Betriebe

19.04.2018

Die DSGVO-Einführung rückt näher. Der ep stellt in einem Webinar die Grundlagen praxistauglich vor, um ihrem Betrieb einen Überblick zu geben, was noch bis zum 25. Mai 2018 zu erledigen ist.

Die neue EU-Verordnung führt zahlreiche Informations- und Dokumentationspflichten für Unternehmen ein. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Betroffen sind längst nicht nur Unternehmen, zu deren Kerngeschäft die Datenverarbeitung gehört. Bankverbindungen, Kundenlisten, Lohnabrechnungen – praktisch jede Firma verarbeitet personenbezogene Daten. Damit fällt sie unter die Verpflichtungen der anstehenden EU-Datenschutzgrundverordnung. Die DSGVO gilt branchenunabhängig für alle Unternehmen, große Konzerne, aber auch für kleine und mittelständische Betriebe. In der Vergangenheit mussten viele mittlere und größere Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Für kleinere Betriebe kann das nun auch verpflichtend sein.

Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen Unterstützung

Experten gehen davon aus, dass ein bestimmter Anteil der Unternehmen auch nach dem Stichtag am 25. Mai 2018 große Defizite beim Thema Datenschutz aufweisen wird. Große Konzerne seien meist gut vorbereitet, wohingegen kleine und mittelständische Unternehmen noch Schwierigkeiten hätten. Das Webinar am 9. Mai 2018 soll den Einstieg in die DSGVO erleichtern und anhand von Praxistipps und Erläuterungen die Hemmung nehmen, sich mit dem Datenschutz zu beschäftigen. Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. beantwortet folgende Fragen: Was sind personenbezogene Daten und was heißt Datenverarbeitung? Wann darf ich Daten verarbeiten? Welche Anforderungen sind an eine Einwilligung zu stellen? Welche (formellen) Pflichten kommen auf Unternehmen mit der DSGVO zu? Der betriebliche Datenschutzbeauftragte: Pflicht oder Kür? Darüber hinaus werden die Themen richtiger Umgang mit Auskunftsansprüchen, Dokumentation sowie Auftrags(daten)verarbeitung behandelt.

Einheitliches, hohes Datenschutzniveau herstellen

Die DSGVO zielt darauf ab, Datenschutzgleichheit in der Europäischen Union zu schaffen. Sie ersetzt die bestehende Datenschutzrichtlinie von 1995. Die neue Verordnung bezieht sich dabei nicht nur auf alle Firmen innerhalb der EU. Sie gilt zudem auch für Unternehmen, die außerhalb angesiedelt sind, sofern sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen ep-Printausgabe 04/18. Hier melden Sie sich für das Webinar am 9. Mai 2018 an.

Autor
Name: Aldina Hasanovic