Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
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Seit Dezember 2018 fordert die DIN VDE V 0108-100-1 eine zentrale Überwachung von Einzelbatterieleuchten. Gerade bei der Renovierung von Objekten stellt sich Planern und Errichtern die Frage, wie sich dies mit möglichst geringem Aufwand – auch für den Betreiber – realisieren lässt.
Bei Renovierungen werden gerne per Funk zentral überwachte Einzelbatterieleuchten eingesetzt. Viele dieser Funklösungen verlangen nach einer teuren, fest installierten Zentrale, die die Signale der Leuchten empfängt und deren Status anzeigt. Nur einige dieser Zentralen lassen sich über einen Zugang zum Gebäude- oder Firmennetzwerk mit dem Internet verbinden, um eine Kontrolle aus der Ferne zu ermöglichen. Gibt es diesen nicht, muss ein Mitarbeiter regelmäßig vor Ort sein, um der Kontrollpflicht nachzukommen. Ein solcher Netzwerkzugang birgt zudem die Gefahr der Angreifbarkeit von außen, weshalb viele Unternehmen die Öffnung ihrer Netzwerke dafür grundsätzlich ablehnen.
Mobilfunk als Lösung
Es ist sicher keine neue Idee, die Not- und Sicherheitsbeleuchtung mit dem Thema Mobilfunk zu verbinden. Aber bislang hatte der Mobilfunk genau dort seine Schwachstelle, wo die Sicherheitsbeleuchtung absolut notwendig ist: Innerhalb von Gebäuden fehlte es den Funkwellen an der notwendigen Durchdringung und auch die Netzabdeckung ließ oftmals eine verlässliche Verbindung zur Sicherheitsbeleuchtung nicht zu.
Parallel zum Internet der Dinge (IoT) entstand allerdings auch ein neuer Übertragungsstandard im Mobilfunk. Bereits in Jahr 2016 legte das 3rd Generation Partnership Project (3GPP) Kriterien für einen Funkstandard für das IoT (NB-IoT) vor. Das internationale Gremium reagierte mit den NB-IoT-Spezifikationen auf eine wachsende Nachfrage und damit auf die Herausforderung, Millionen Maschinen und Geräte schnell und kostengünstig miteinander zu vernetzen und ins IoT einzubinden.
Mit der Narrow-Band-Technologie lassen sich zwar keine hohen Datenraten übertragen, sie ist aber aufgrund eines schmalbandigen Modulationsverfahrens in der Lage, eine sehr hohe Gebäudedurchdringung zu erreichen. Die Beschränkung auf die notwendigsten Funktionen macht NB-IoT-Module preisgünstig und stromsparend. Die fortschreitende Miniaturisierung sorgt dafür, dass sie sich auch in kleinen Geräten verbauen lassen, wie beispielsweise in Leuchten der Not- und Sicherheitsbeleuchtung. NB-IoT-Module sind roamingfähig. Das bedeutet, dass die vorhandenen Netzinfrastrukturen unterschiedlicher Mobilfunkanbieter eine ausreichende Netzabdeckung nahezu immer und überall garantieren – durch die hohe Gebäudedurchdringung mittlerweile sogar bis in Keller und Tiefgaragen. Etagen, in denen tatsächlich gar kein Empfang mehr vorhanden ist, können mit einem Range-Extender, der das Mobilfunknetz über eine Kabelverbindung für die Leuchten zur Verfügung stellt, versorgt werden.
Die im Beitrag genannten Rechte und Pflichten von Betreibern einer Not- und Sicherheitsbeleuchtung fasst ein PDF-Dokument der Fischer Akkumulatorentechnik zusammen: