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Bild: BG ETEM
Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen

07.09.2023

Körperdurchströmung beim Tausch eines beschädigten SchaltersArbeitsauftrag.

Körperdurchströmung beim Tausch eines beschädigten SchaltersArbeitsauftrag. Ein Elektrohandwerksbetrieb hatte den Auftrag, in einem Mehrfamilienhaus beschädigte Schalter auszutauschen. Die Arbeiten sollten von einem Elektromonteur ausgeführt werden.Unfallhergang. Der Elektromonteur schaltete den Leitungsschutzschalter für den Kellerbereich am Sicherungsverteiler aus. Danach ging er mit einer akkubetriebenen Leuchte zum Schalter und stellte dort die Spannungsfreiheit fest. Im Anschluss startete der Elektromonteur mit der Demontage des defekten Schalters. Bevor er die Montage des neuen Schalters durchführte, wurde er auf seinem Mobiltelefon angerufen und verließ die Arbeitsstelle. Nach dem Beenden des Telefonanrufes begann der Elektromonteur mit der Montage des neuen Schalters. Als er die Phase berührte, bekam er einen Stromschlag. Nach Arbeitsende begab sich der Elektromonteur wegen Übelkeit in die nächstgelegene Klinik.Unfallanalyse. Es wurde festgestellt, dass während der Abwesenheit des Elektromonteurs ein Mieter den Kellerbereich betrat und feststellte, dass das Licht nicht funktionierte. Der Mieter schaltete am Sicherungskasten den Leitungsschutzschalter ein und schaltete das Licht ein. Als der Elektromonteur den Kellerbereich wieder betrat, hatte sich das Licht bereits wieder automatisch ausgeschaltet. An der Arbeitsstelle lag aber wieder Spannung an. Bei der Arbeit hätten die fünf Sicherheitsregeln angewendet werden müssen. Beim Ausschalten des Leitungsschutzschalters sicherte er diesen nicht gegen Wiedereinschalten. Nach der Wiederaufnahme der Arbeit hätten die fünf Sicherheitsregeln noch einmal vollständig durchgeführt werden müssen. Der Elektromonteur verstieß damit gegen § 6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3. Dort wird gefordert, dass vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden muss. Erst nach vollständiger Durchführung der fünf Sicherheitsregeln ist eine Arbeitsstelle als spannungsfrei anzusehen.