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Veranstaltung | Licht- und Beleuchtungstechnik

5. Weimarer Lichttag - Forum für angewandte Lichttechnik

27.09.2013

Zum fünften Mal vereinigt das praxisorientierte Fachforum in Weimar Planer, Praktiker und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft und bietet diesmal die Plattform zur kritischen und konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema "Lichtplanung - Aktuelle Software im Praxistest".

Zum fünften Mal vereinigt das praxisorientierte Fachforum in Weimar Planer, Praktiker und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft und bietet diesmal die Plattform zur kritischen und konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Thema "Lichtplanung - Aktuelle Software im Praxistest".

Ideale Planerwerkzeuge helfen Licht von Anfang an bedarfsgerecht zu planen. Dazu gilt es, zuerst eine Beleuchtungsstrategie zu entwickeln, dann das Licht objektweise zu planen und zuletzt über Lichtberechnungsprogramme eine Leuchtenplanung umzusetzen und auf das Papier zu bringen. Sind nur derartige Planungen dem Zwecke dienlich? Oder genügt: Leuchten suchen, finden, einsetzen? Ist das "die" Lichtplanung? Wann ist eine normengerechte Lichtplanung auch eine Planung von "gutem Licht"?

Mit wissenschaftlichen Mitteln wurde eine Agenda nebst Themenliste für Weiterentwicklungen, aber auch für aktuelle Praxisprobleme führender Softwarehersteller wie Dialux, Relux usw. erstellt. Auch die Hersteller selbst stellen ihre neuesten Systeme, Programme und Ziele vor.

Hersteller, Entwickler, Lichtplaner und Lichtlehrende stellen ihren Alltag mit Lichtprogrammen vor und wie sie mit immer wieder auftretenden Problemen umgehen.

Aus wissenschaftlicher Sicht und von Seiten der Hersteller wird mit jeweils hoher Anwenderaffinität berichtet, wohin die Reise der Lichtplanung gehen könnte.

Egal ob Tages- oder Kunstlichtplanung, die wirkliche Lichtplanung steht in der Praxis immer »zwischen den Stühlen«. Egal ob Gebäude- oder Freiraumplanung, Ingenieurbauwerk oder Straßenbeleuchtung, Elektroplanung oder Innenarchitektur – die Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanungen werden durch den Bauherrn und durch die Honorarordnung (neu ab 17. 7. 2013: HOAI2013) bestimmt. Gibt es verbindliche Grundleistungsphasen und Leistungsbilder für Lichtplaner? Welche Honoraransprüche hat der Lichtplaner ohne Schriftvertrag? Näherungen, Antworten und Hinweise dazu aus Sicht eines Gerichtsgutachters.