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Prüfungsfragen

Wiso-Test mit Lösung

luk12/2010, 1 Seite

P r ü f u n g L e r n f e l d e r 1 - 8 LERNEN KÖNNEN 12/10 Fachkammerbildung Die Bildung von Fachkammern für einen auch länderübergreifenden Bezirk ist: A Nicht möglich. B Spezifiziert vorgeschrieben. C Nur bei Landessozialgerichten vorgegeben. D In das Ermessen der Verwaltungsgerichte übertragen worden. Berufsrichter, Amtszeit Ehrenamtliche Richter beim Landessozialgericht müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Auf sie dürfen die Ausschließungsgründe (§ 17 SGG) nicht zutreffen. Sie werden auf Zeit gewählt. Berufsrichter werden: A Auf Lebenszeit berufen. B Berufen für drei Jahre. C Berufen für acht Jahre. D Berufen für zwölf Jahre. Streitsachen Sozialgerichte entscheiden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, im ersten Rechtszug über alle Streitigkeiten, für die der Rechtsweg offensteht vor Gerichten: A Der Sozialgerichtsbarkeit. B Die Leistungen allgemein beurteilen. C Der ordentlichen Gerichtsbarkeit. D Die der Strafverfolgung und somit den Gläubigeransprüchen dienen. Rechtswege nach SGG Die Zulässigkeit des Rechtsweges in der Sozialgerichtsbarkeit ist geregelt im Sozialgerichtsgesetz in: A § 2. B § 14. C § 16. D § 51. Gehör Vor jeder Entscheidung nach dem SGG ist: A Ein Kostenplan zu erstellen. B Den Beiteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. C Das Arbeitsverhältnis zu prüfen. D Die Geschäftsfähigkeit des Klagenden in Frage zu stellen. Die Fragen zur Wirtschafts-, Sozial- und Gemeinschaftskunde wiederholen den Lehrstoff zum Bereich „Sozialgerichte“. Sie stammen aus dem Prüfungsbuch des Directa-Teams „Wirtschafts-und Betriebslehre“ (www. directa-verlag.de). Die Lösungen finden Sie auf dieser Seite. Wiso-Test Wiso Lösungen der Aufgaben von dieser Seite Übungsaufgaben zur Wirtschafts-, Sozial-und Gemeinschaftskunde B 4 3 2 1

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