Prüfungsfragen
Wiso-Test 11-2009
luk11/2009, 1 Seite
Arbeitssicherheit F a c h w i s s e n L e r n f e l d e r 6 - 1 3 12 LERNEN KÖNNEN 11/09 Träger Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind/ist die: A Bundesanstalt für Arbeit. B Landesversicherungsanstalten. C Berufsgenossenschaften. D Allgemeinen Ortskrankenkassen. Beiträge Aufgebracht werden müssen die Beiträge zur jeweiligen Unfallversicherung von den: A Arbeitnehmern. B Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte. C Arbeitgebern nach einem festgelegten Schlüssel. D Arbeitgebern und dem Staat. Verstoß Verstößt ein betroffener Mitarbeiter wegen fehlender Anweisungen gegen die Unfallverhütungsvorschriften, dann kann der Arbeitgeber zur Zahlung einer Strafe herangezogen werden und zwar bis zu: A 250,00 Euro. B 500,00 Euro. C 10 000,00 Euro. D 150 000,00 Euro. Hauptaufgabe Die primäre Aufgabe von Berufsgenossenschaften ist: A Die Verhütung von Arbeitsunfällen. B Die Zahlung von Verletztenrenten. C Die Umschulung bei Berufsunfähigkeit. D Die Finanzierung von Kuraufenthalten nach einem Arbeitsunfall. Unfallmeldung Eine Unfallmeldung muss der zuständigen Berufsgenossenschaft eingehen: A Innerhalb von 3 Arbeitstagen. B Nach spätestens 10 Tagen. C Am Letzten eines Monats. D Gesammelt, ja nach Betrieb, am 31. Dezember eines Jahres. Die Lösungen finden Sie auf Seite 16. Die Fragen zur Wirtschafts-, Sozial- und Gemeinschaftskunde wiederholen den Lehrstoff zum Bereich „Unfallversicherung“. Sie stammen aus dem Prüfungsbuch des Directa-Teams „Wirtschafts- und Betriebslehre“ (www.directaverlag.de). Wiso-Test
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