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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Verkehrswege im Betrieb

luk10/1998, 2 Seiten

Verkehrswege müssen freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Als Verkehrswege werden Bereiche bezeichnet, die dem Personenverkehr und dem Transport von Gütern dienen. Es ist dabei unerheblich, ob der Personenverkehr oder der Gütertransport regelmäßig oder nur gelegentlich stattfinden. Verkehrswege und Arbeitsplätze können sich überschneiden. Auch die Zugänge zu Arbeitsplätzen sind Verkehrswege. So lauten die kurzen und prägnanten Aussagen der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) im § 24 einschließlich der zugehörigen Durchführungsanweisungen.


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