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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Verantwortung für das Prüfen von gemieteten Elektrogeräten

ep2/2014, 1 Seite

Wir sind Hersteller von Kopierern, die von uns verkauft und dann gegebenenfalls auch im Auftrag des Betreibers/Besitzers instandgesetzt werden. Derartige Geräte werden von uns aber auch vermietet. Wer ist bei den vermieteten Geräten für die Wiederholungsprüfung zuständig?


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Autor
  • K. Bödeker
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