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Elektrotechnik

Umgang mit Leitern: Augen auf bei Auswahl und Benutzung

ep10/2002, 1 Seite

Im Jahr 2000 verunglückten rund

1900 Versicherte der BGFE beim

Umgang mit einer Leiter. Bei 146

Unfällen trugen die Opfer schwere

bleibende Schäden davon.


Umgang mit Leitern Augen auf bei Auswahl und Benutzung Im Jahr 2000 verunglückten rund 1900 Versicherte der BGFE beim Umgang mit einer Leiter. Bei 146 Unfällen trugen die Opfer schwere bleibende Schäden davon. Zeitdruck, mangelndes Risikobewusstsein und unzweckmäßige Leitern führten zu den Unfällen. Rund 70 Prozent der Unfälle geschahen auf Stehleitern. Für fast die Hälfte der Unfälle ist die falsche Auswahl und Benutzung verantwortlich, deshalb: · Stehleitern nur auf einem ebenen und festen Untergrund aufstellen. · Stolperstellen rund um den Aufstellort vermeiden. · Stehleitern dürfen nie als Anlegeleiter verwendet werden. Bei der Arbeit im Freien kann ein scharfer Windstoß ausreichen, um eine Stehleiter umzuwerfen. · In Innenräumen auf aufschwingende Türen und Fahrzeuge achten. Falsches Verhalten ist die Ursache für mehr als ein Drittel aller Stürze. Deshalb: Für festen Halt sorgen, Schuhsohlen und Sprossen säubern, auf der Leiter nicht hinauslehnen, um weiter entfernte Dinge noch zu erreichen. Technische Mängel an der Leiter sind noch der seltenste Grund für Unfälle. Dennoch ist die regelmäßige Prüfung vor dem Aufstieg wichtig: · Gelenke (feste Verbindung der Gelenke zum Holm, Festigkeit der Drehpunkte im Gelenk, keine Widerlager). · Spreizsicherung (zwei Ketten oder Bänder gleicher Länge, feste Anschlag am Holm). · Holme und Sprossen (keine Risse, Beschädigungen, Einkerbungen, fester Sitz der Sprossen in den Holmen). Außerdem: Vorsicht bei Farbanstrichen (Lacke verbergen Risse in Holmen und Sprossen), Sprossen säubern (Abrutschgefahr), Leitern mit Mängeln nicht benutzen und Betriebsanleitung beachten. Die BGFE hat viele Medien zum Thema Leitern - informieren Sie sich unter www.bgfe.de Aus dem Unfallgeschehen: Leichtsinnig Klemme unter Spannung montiert Arbeitsauftrag: Eine Elektroinstallationsfirma hatte den Auftrag, in einem Bürogebäude Erweiterungen an der bestehenden Installation vorzunehmen. Unfallhergang: Am Unfalltage waren zwei Monteure der Firma in einem Büroraum mit Installationsarbeiten beschäftigt. Ein Kollege arbeitete auf einer Leiter im Bereich oberhalb der abgehängten Zwischendecke. Um nicht von der Leiter steigen zu müssen, bat er seinen Kollegen, ihm eine Wago-Klemme zuzureichen. Kaum hatte sich dieser wieder entfernt, hörte er, wie sein Kollege von der Leiter fiel. Dabei zog sich dieser schwere Sturzverletzungen zu. Unfallanalyse: Im Ergebnis der Untersuchung der Unfallstelle wurde festgestellt, dass der Monteur mit der Klemme ein unter Spannung stehendes Kabel verbinden wollte. Unfallursache war ein am Unfallort vorgefundenes abisoliertes Ende eines Außenleiters. Die Frage, warum er die Stromkreise nicht freigeschaltet hatte, konnte der Monteur nach dem Unfall nicht mehr beantworten. Den Anschluss der Steckdosenstromkreise, die er gerade vornehmen wollte, hätte er genauso auch im spannungsfreien Zustand vornehmen können. Der Monteur führte die Arbeiten - sei es wissentlich oder unwissentlich - unter Spannung durch, obwohl dafür überhaupt keine Notwendigkeit bestand (Verstoß gegen Abs. 1 und 2 des § 6 der BGV A2). Weder führte er eine Freischaltung durch noch überprüfte er die Spannungsfreiheit an der Arbeitsstelle. J. Jühling Branche aktuell Der Monteur wollte eine Kabelklemme aufstecken, hatte aber vorher nicht freigeschaltet

Autor
  • J. Jühling
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