Skip to main content 
Normen und Vorschriften | Fortbildung | Elektrotechnik

Überarbeitete Fassung der Norm DIN VDE 1000-10

ep3/2009, 2 Seiten

Die DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) beschreibt die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Da im Januar 2009 eine überarbeitete Fassung dieser Norm in Kraft trat, werden nachfolgend neben den unveränderten wichtigen Festlegungen inhaltliche Neuerungen erläutert.


Alte Fassung vom Mai 1995 1.1 Begriffsdefinitionen Die Norm DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) [1] definiert die zuvor bereits bekannten Begriffe aus der DIN VDE 0105-1 [2] sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 3 [3]: „Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“ Zusätzlich wurde im Abschnitt 4.1 von [1] der Begriff „Verantwortliche Elektrofachkraft“ aufgenommen und wie folgt definiert: „Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und von dem Unternehmer dafür beauftragt ist.“ 1.2 Anwendungsbereich Der nachfolgend wiedergegebene Abschnitt 1 „Anwendungsbereich“ der Norm verdeutlicht, dass eine Elektrofachkraft nicht nur handwerkliche Arbeiten vor Ort ausführt: „Diese Norm gilt für die fachlichen Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen, die im Rahmen ihrer Aufgaben Tätigkeiten ausführen, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, z. B. für das: a) Planen, Projektieren, Konstruieren; b) Einsetzen von Arbeitskräften: · Organisieren der Arbeiten; · Festlegen der Arbeitsverfahren; · Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtkräfte; · Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen; · Hinweisen auf besondere Gefahren; · Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen; · Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen; · Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen; · persönliche Schutzausrüstungen (PSA); c) Errichten; d) Prüfen: · Besichtigen; · Erproben; · Messen; e) Betreiben: · Inbetriebsetzen; · Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung elektrischer Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind); · Arbeiten; · Instandhalten; f) Ändern.“ Im Abschnitt 5 „Anforderungen“ wird weiterhin Folgendes festgelegt: „5.1: Die Tätigkeiten nach Abschnitt 1 dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräften selbstständig, von anderen Personen nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden, wobei den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen je nach Schwierigkeitsgrad entsprechend abgestufte Qualifikationsmerkmale zuzuordnen sind. 5.2: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt: a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/zur Gesellin oder zum Facharbeiter/zur Facharbeiterin, b) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, c) Ausbildung zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, d) Ausbildung zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, e) Ausbildung zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin.“ Wesentlich ist folgende Aussage unter 5.3: „Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine verantwortliche Elektro- Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 3 222 FÜR DIE PRAXIS Normen und Vorschriften Überarbeitete Fassung der Norm DIN VDE 1000-10 W. Kathrein, Erlangen Die DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) beschreibt die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Da im Januar 2009 eine überarbeitete Fassung dieser Norm in Kraft trat, werden nachfolgend neben den unveränderten wichtigen Festlegungen inhaltliche Neuerungen erläutert. Autor Dipl.-Ing. Walter Kathrein, Erlangen, war Referatsleiter für Arbeitssicherheit sowie Umwelt- und Strahlenschutz und ist nun als Fachautor tätig. lich unter 20 %. Für den Mitteneinschlag sind die Maximalabweichungen unter 20 % und die Mittelwerte unter 10 %. Das Stromteiler-Verfahren und das empirische Verfahren sind dabei in etwa gleichwertig zu beurteilen. Zusammenfassung Das Standard-Verfahren nach VDE 0185-305-3, Abschnitt 6.3, ergibt grundsätzlich einen für die gesamte Dachfläche gültigen Trennungsabstand, wobei als Blitzeinschlag der worstcase in Ecke oder Kante des Blitzschutzsystems herangezogen wird. Als Länge l dürfte aber entgegen der Norm VDE 0185-305-3 nur die senkrechte Länge der Ableitungen verwendet werden, da sich anderenfalls unrealistisch und unnötig große Trennungsabstände ergeben könnten. Realistischere Werte für Trennungsabstände ergibt die Anwendung des erweiterten Verfahrens nach Anhang E von VDE 0185-305-3. Allerdings erfordert das Vorgehen nach Anhang E die Kenntnis der Blitzstrom-Verteilung im äußeren Blitzschutzsystem. Dies setzt üblicherweise die Verwendung von Netzwerk-Analyseprogrammen voraus. Einen Mittelweg versuchen die vereinfachten Verfahren zur Berechnung der Stromaufteilungs-Koeffizienten kc. Die vorgestellten, vereinfachten Verfahren ergeben dabei ausreichend genaue Ergebnisse, die von einer exakten Berechnung der kc-Koeffizienten um nicht mehr als 25 % abweichen. Insbesondere das empirische Verfahren stellt für die Praxis ein einfach anzuwendendes, aber hinreichend genaues Vorgehen dar [8]. Literatur [1] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2006-10 Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. [2] Heidler, F.; Zischank, W.; Kern, A.: Analysis of necessary separation distances for lightning protection systems including natural components. 28. International Conference on Lightning Protection (ICLP), Kanazawa (JP), 2006. [3] Zischank, W.; Heidler, F.: Reduktion des Trennungsabstands durch Nutzung ausgedehnter Metallflächen als natürliche Bestandteile des Blitzschutzsystems. 7. VDE/ABB-Blitzschutztagung, Neu-Ulm, November 2007. [4] DIN V VDE V 0185 Teil 3 (VDE V 0185 Teil 3): 2002-11 Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. [5] DIN V EN V 61024-1 (VDE V 0185 Teil 100): 1996-08 Blitzschutz baulicher Anlagen - Teil 1: Allgemeine Grundsätze. [6] Hasse, P.; Wiesinger, J.; Zischank, W.: Handbuch für Blitzschutz und Erdung. 5. Auflage. München: Pflaum Verlag 2006. [7] Beierl, O.; Steinbigler, H.: Induzierte Überspannungen im Bereich von Ableitungen bei Blitzschutzanlagen mit maschenförmigen Fanganordnungen. 18. Internationale Blitzschutzkonferenz ICLP, München, 1985, paper 4.1. [8] VDE 0185-305-3:2006-10 Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen - Beiblatt 1: Zusätzliche Informationen zur Anwendung der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3): Manuskript 2008-12. fachkraft nach 4.1 erforderlich und grundsätzlich eine Ausbildung nach 5.2 b) oder 5.2 c) oder 5.2 d) oder 5.2 e) Voraussetzung.“ Dies erfüllen Techniker, Industriemeister, Handwerksmeister oder Diplomingenieure - nicht jedoch Gesellen bzw. Facharbeiter. 1.3 Verantwortlichkeiten Wichtig im elektrotechnischen Normenwerk ist der Abschnitt 6 der Norm, „Einhaltung der Sicherheitsfestlegungen“: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“ Kernaussage ist also, dass für die elektrotechnische Sicherheit nur die verantwortliche Elektrofachkraft und nicht die disziplinarisch übergeordnete Person verantwortlich ist. Neue Fassung vom Januar 2009 Im Januar 2009 erschien die neue Fassung von DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) [4], die nach wie vor eine nationale Bestimmung ist. Für ihren Anwendungsbereich existieren keine entsprechenden regionalen (europäischen) oder internationalen Normen. 2.1 Ergänzungen Erfreulicherweise hat sich gegenüber der vorherigen Bestimmung nur sehr wenig geändert. Mit einigen redaktionellen Änderungen wurde die Bestimmung dem heute gängigen Normenschema angepasst. Lediglich zwei sachliche Änderungen wurden vorgenommen, und zwar: · In den Abschnitt 5.2 e) wurden nun auch die Ausbildungsgänge „Bachelor“ und „Master“ aufgenommen. · Abschnitt 5.3 wurde durch folgende Anmerkung um eine Ausnahmeregelung ergänzt: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen.“ 2.2 Umgang mit Ausnahmen Situation. Aus der Praxis kam im Laufe der Jahre immer wieder die folgende Forderung: Einem Elektrogesellen, der schon seit Jahren in dem elektrotechnischen Betriebsteil eines Industriebetriebes tätig ist und dessen verantwortlicher Leiter, z. B. Meister (verantwortliche Elektrofachkraft), in den Ruhestand geht, sollte die Fortführung dieses elektrotechnischen Betriebsteiles gestattet sein, da er aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im betreffenden Betrieb mit allen elektrotechnischen Einrichtungen bestens vertraut ist. Die Entscheidung dazu kann nur durch die Betriebsleitung erfolgen - wenn nötig, kann eine verantwortliche Elektrofachkraft (z. B. Meister eines außenstehenden Elektroinstallationsbetriebs) als Berater hinzugezogen werden. Aber auch bei einer entsprechenden fachlichen Qualifikation des Gesellen kann die Ausnahmeregelung nur für den Betriebsunterhalt gelten, nicht jedoch für Neuinstallationen. Ebenso kann diese Ausnahme nicht in Anspruch genommen werden, wenn in dem betreffenden elektrotechnischen Betriebsteil noch weitere Elektrofachkräfte tätig sind, also wenn für die Leitung eine Fach- und Führungsverantwortung erforderlich ist. Es ist unstrittig, dass für die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes Kenntnisse erforderlich sind, die eine Elektrofachkraft mit dem Abschluss eines Ausbildungsberufes der Elektrotechnik als Geselle/Facharbeiter oder einer entsprechenden durch langjährige Tätigkeit gleichzusetzenden Qualifikation nicht besitzt. Fazit Bei Arbeiten an und im Bereich elektrischer Anlagen handelt es sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, um so genannte gefahrengeneigte Tätigkeiten. Das bedeutet, dass z. B. bei Außerachtlassung bestimmter Verhaltensregeln erhebliche Gefahrenpotentiale für die jeweils tätigen Mitarbeiter, für Dritte, für Sachen sowie für die Umwelt auftreten können. Die heutige Vielfalt elektrischer Betriebsmittel und elektrischer Anlagen verlangt für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteils entsprechendes Wissen, das auf dem aktuellen Stand gehalten werden muss. Man denke nur an sich ändernde Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, DIN-VDE-Bestimmungen, Ersatz von VDE-Bestimmungen durch harmonisierte DIN-EN-Bestimmungen und Ähnliches. All dies ist zu bedenken, wenn die ergänzende Anmerkung zu Abschnitt 5.3 von [4] angewendet werden soll. Nach wie vor steht in den Erläuterungen zu [4] u. a.: „Dem Unternehmer kommt eine hohe Verantwortung bei der Auswahl einer verantwortlichen Elektrofachkraft zu (siehe auch Grundsätze der Prävention in Verbindung mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A 3).“ Literatur [1] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):1995-05 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. [2] DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen. [3] BGV A3 - Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. [4] DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 3 223 Jetzt bestellen! Zuverlässig und immer griffbereit! 2000 Fachwörter: von Ableiter bis Zwickel Dieses Nachschlagewerk informiert Sie kurz und präzise über die gesuchten Fachausdrücke und Wortkürzungen. Das vierfarbige Lexikon ist so aufbereitet, dass die Erklärungen schnell erfasst werden. Zusätzlich berücksichtigt es Hinweise auf aktuelle Normen und weiterführende Fachliteratur. Wichtige Stichwörter und Abkürzungen sind auch in Englisch angegeben. Ein zuverlässiges Arbeitsmittel für Praktiker, Planer, Ausbilder und Auszubildende Müller, Elektrotechnik - Lexikon für die Praxis, 2. stark bearb. Aufl., 528 S., 270 Abb., 30 Tabellen, Hardcover, Bestell-Nr. 3-341-01466-7, 54,00 Ich bestelle zur Lieferung gegen Rechnung zzgl. Versandspesen zu den mir bekannten Geschäftsbedingungen beim huss-shop, HUSS-MEDIEN Gmb H, 10400 Berlin Expl. Bestell-Nr. Autor/Titel /Stück 3-341-01466-7 Müller, Elektrotechnik, Lexikon 54,00 KUNDEN-NR. (siehe Adressaufkleber oder letzte Warenrechnung) Firma/Name, Vorname Branche/Position/z. Hd. Telefon/Fax E-Mail Straße, Nr./Postfach Land/PLZ/Ort Datum/Unterschrift EP0309 Preisänderungen und Liefer möglichkeiten vorbehalten HUSS-MEDIEN Gmb H 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de TIPP

Autor
  • W. Kathrein
Sie haben eine Fachfrage?