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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Statische Elektrizität - Gefahren und ihre Vermeidung

luk5/2001, 2 Seiten

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 4) und die UVV "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisher VBG 1) fordern vom Betrieb, dem Unternehmer, dass in erster Linie durch die Gestaltung und Organisation der Arbeit Gefährdung für Leben und Gesundheit von Mitarbeitern möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung gering gehalten wird.


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