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Sicherheitstechnik | Brand- und Explosionsschutz

Rauchwarnmelder sollen Leben retten

Die lebensrettende Funktion muss sichergestellt sein
ep1/2018, 2 Seiten

Für den Neu- und Umbau privater Wohnbauten gilt in allen 16 Bundesländern der verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern. Im Dezember 2017 endete nun die Übergangsfrist für Bestandsbauten in Bayern. 2018 endet die Übergangsfrist für den Bestand in Thüringen, 2020 für den Bestand in Berlin und Brandenburg. In Sachsen gibt es nach wie vor noch keine Regelung für bestehende Gebäude. Wir sprachen mit Philip Kennedy über die vielschichtigen Heraus-forderungen eines Herstellers. Kennedy ist Geschäftsführer der Ei Electronics GmbH in Düsseldorf und verantwortlich für den deutschsprachigen Markt.


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