Seit Inkrafttreten des EEG (April 2000) [1] und dem damit verbundenen Anspruch auf eine Einspeisevergütung von 99 Pf pro kWh hat das Interesse am Betrieb von PV-Anlagen stark zugenommen. Bei deren Errichtung ist das öffentliche Baurecht unbedingt zu berücksichtigen, andernfalls kann es zu
schwerwiegenden Konsequenzen kommen. Der Beitrag beschreibt, wie diese Probleme zu vermeiden sind.