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Praxistipps nach Praxisrecht

Teil 19: Leistungsstörungen und Vergütung von Planungsleistungen
ep6/2021, 7 Seiten

Fragen zur Vergütung von Planungsleistungen unter Aspekten sogenannter Leistungsstörungen sind Schwerpunkt dieses Beitrages. In den dazu besprochenen Streitfällen sind es meist Architekten als Objektplaner, die Honorare einklagen müssen und damit nicht immer und schon gar nicht per se Erfolg haben. Die nachfolgend besprochenen Honorarklagen sind in weiten Teilen aber auch auf Elektroplaner und Lichtplaner als (Sonder-) Fachplaner übertragbar.


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Autor
  • U. Greiner Mai
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