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Recht

Photovoltaik-Dachanlagen

OLG Sachsen-Anhalt entschied im Dezember 2014 zur Vergütungshöhe
ep9/2015, 2 Seiten

Drei Dachanlagen mit Leistungen von 130 kW, 115,34 kW sowie von 52,88 kW hat man auf drei Flurstücken im katasterrechtlichen Sinn errichtet. Betrieben werden sie von jeweils verschiedenen GmbH & Co. KG – auf Gebäuden, die sich alle auf dem Betriebsgelände einer Firma befinden – also auch die gleiche Postanschrift haben. Werden daher diese drei Anlagen bezüglich ihrer Leistungen einfach addiert, um deren Vergütungshöhe zu ermitteln?


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Autor
  • C. Bönning
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