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Arbeitsschutzunterweisung

Montage und Instandhaltung von Photovoltaik (PV)-Anlagen

ep4/2015, 2 Seiten

Arbeiten an PV-Anlagen sind gemäß der Baustellen-Verordnung (BaustellV) als Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen und gemäß der DGUV Vorschrift 38 (früher BGV C22) als Bauarbeiten einzustufen und auf dieser Basis zu organisieren. Bei den Arbeiten ist insbesondere die neue DGUV Information 203-080 zu berücksichtigen, die neben den Gefahren des Ab- und Durchsturzes auch die elektrischen Gefährdungen einbezieht und auf die Besonderheiten hinweist.


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Autoren
  • W. Pechoc
  • H.-P. Steimel
  • P. Sasse
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