Ladeeinrichtungen für Batterien absichern
Anforderungen an die Schutzmaßnahmen
Weitere Hinweise und sicherheitstechnische Anforderungen
- Schutz durch Isolierung aktiver Teile,
- Schutz durch Abdeckung oder Umhüllung,
- Schutz durch Hindernisse oder Abstand.
- bei Batterien mit Nenngleichspannungen von DC 60 V bis DC 120 V in elektrischen Betriebsstätten und
- bei Batterien mit Nenngleichspannungen von mehr als DC 120 V in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.
- Schutz durch automatische Abschaltung im TN- und TT-Netz,
- Schutz durch Isolationsüberwachung und Abschaltung beim zweiten Fehler im IT-Netz,
- Schutz durch Verwendung von Geräten der Schutzklasse II oder gleichwertiger Isolierung (Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung, früher Schutzisolierung),
- Schutz durch nichtleitende Räume,
- Schutz durch erdfreien, örtlichen Schutzpotentialausgleich,
- Schutztrennung.
Literatur
DIN 57510/DIN VDE 0510 (VDE 0510):1977-01 VDE-Bestimmung für Akkumulatoren und Batterieanlagen.
DIN VDE 0100-731 (VDE 0100-731):1986-02 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten.
DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2):2001-12 Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien.
DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01 Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen.
- W. Baade
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