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Elektrotechnik | Sicherheitstechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jährlicher Betriebsdauertest von Notbeleuchtungsanlagen

ep10/2014, 2 Seiten

Als Automobilzulieferer, produzieren wir Karosserieteile für PKW sowie für Kleintransporter und betreiben in unserem Werk neun Notlichtzentralen (jeweils mit Zentralbatterie), von denen etwa 100 Endstromkreise zu ca. 300 Notlichtleuchten abgehen. Weiterhin gibt es ein Gebäude, in dem sich rund 50 Einzelbatterieleuchten befinden. Die Notlichtzentralen sind über einen 1.200 m langen seriellen RS485-Datenbus verbunden sowie an einen COM-Server angeschlossen, der das herstellerspezifische Busprotokoll via Werks-Ethernet weiterleitet. Die 50 Einzelbatterieleuchten sind über einen anderen herstellerspezifischen Datenbus verbunden. Am Ende der Busleitung befindet sich ein Protokollumsetzer auf RS232 und hinter diesem ebenfalls ein COM-Server, der das herstellerspezifische Busprotokoll dann über das Werks-Ethernet weiterleitet. Weiterhin gibt es einen mit dem Werks-Ethernet verbundenen zentralen "Überwachungs-PC Notlichtzentralen" (auf dem als Gegenstück virtuelle COM-Ports sowie die jeweilige herstellerspezifische Überwachungssoftware installiert ist). Über diesen kann die Instandhaltung auf die Daten der Notlichtanlagen zugreifen (welche sich verstreut im Werk in diversen Schaltschränken befinden), den Status beobachten und die Prüfergebnisse anzeigen. Kürzlich wurden wir durch einen Hersteller von Notlichtanlagen darauf hingewiesen, dass es nun nicht mehr zulässig sei, jährliche Betriebsdauertests von Notbeleuchtungsanlagen automatisch auszulösen. Die Automatik müsse deaktiviert und der Betriebsdauertest manuell ausgelöst werden. Nach einer Normenrecherche habe ich festgestellt, dass die Aussage nicht korrekt ist. In der gültigen EU-Norm (DIN EN 50172 VDE 0108-100) gibt es eine solche Forderung nicht. Sie ist nur in der Vornorm vom August 2010 enthalten. Der VDE schreibt dazu: "Diese Vornorm stellt die mögliche Weiterentwicklung der EN 50172:2004, wie von Deutschland gewünscht, vor." Es handelt sich also lediglich um eine Wunschliste, die ich jedoch für sehr bedenklich halte. Begründung: Eine Sicherheitseinrichtung arbeitet nur dann wirklich zuverlässig, wenn sie: vollautomatisch arbeitet, vor Beginn der Arbeit einen automatischen Selbsttest durchführt oder - wo dies aus Unfallschutzgründen nicht zulässig ist - einen manuellen Selbsttest erzwingt, sich laufend selbst überwacht, mindestens zwei voneinander unabhängige Kanäle besitzt, die sich gegenseitig überwachen, einen Einfachfehler bereits im ersten Zyklus erkennt und zur sicheren Seite reagiert, sodass ein später auftretender zweiter Fehler nicht mehr zum Verlust der Sicherheit führen kann. Nach diesen Regeln funktioniert Sicherheitstechnik an Industriemaschinen. Eine Notbeleuchtungsanlage ist natürlich viel einfacher und mit einem weitaus geringeren Sicherheitsniveau versehen. Eines der technisch möglichen Sicherheitsmerkmale, die wir auch nutzen, ist der automatische Funktions- und Betriebsdauertest. Beide finden bei uns in den Zeiten des geringsten Risikos statt. Der Vorschlag in der Vornorm, den Betriebsdauertest nur noch manuell auslösen zu dürfen, halte ich für unverständlich und unsicher. Warum will man ein automatisch zuverlässig funktionierendes Sicherheitsmerkmal durch eine manuelle Betätigung mit all ihren Nachteilen ersetzen? Um die Sicherheit zu erhöhen, würde ich eher vorschlagen, die Verwendung von Akkus mit einer Norm-Lebensdauer von mindestens zehn Jahren vorzuschreiben.


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Autor
  • D. Barthel
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