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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Installation von Straßenbeleuchtung

ep5/2012, 2 Seiten

Bei einer Kommune bin ich verantwortliche Elektrofachkraft für die Straßenbeleuchtung. Die Verwaltung der Kommune hat beschlossen, für ein Projekt Leuchten eines relativ unbekannten Herstellers zu verwenden. Diese Leuchten wurden im Vorfeld bereits als "Musterbeleuchtung" aufgebaut und wieder demontiert, nachdem die Entscheidung gefallen war. Meinen Mitarbeitern und mir ist aufgefallen, dass die Leuchten keinerlei Kennzeichnung aufweisen (Typenschild, GS-/VDE- oder sonstige Zeichen). Welche Kennzeichnungen muss eine für den öffentlichen Verkehrsraum verwendbare Leuchte aufweisen? Wie wird im Einzelfall die IP-Schutzart festgelegt? Ist es zulässig, Vorschaltgeräte (Treiber für LED) in einem Gehäuse einfach einzukleben oder müssen solche Bauteile geschraubt werden? Wie muss eine solche Leuchte, die nur mit einem Bügel (etwa vergleichbar mit einem handelsüblichen 500-W-Halogenstrahler) und zwei Schrauben am viereckigen Mast befestigt wird, gegen Herabfallen gesichert werden (Fangseil zwingend erforderlich)?


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Autor
  • R. Schnor
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