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Elektrotechnik
Glasfaseranschluss von Gebäuden und Wohnungen
ep7/2010, 5 Seiten
Anwendungsbereich Die neue VDE-Anwendungsregel aus dem Arbeitskreis NGA/FTTH (Next Generation Access/Fiber to the Home) der Informationstechnischen Gesellschaft im VDE (ITG) behandelt den Anschluss eines einzelnen Gebäudes oder eines Standorts mit mehreren Gebäuden an Glasfaser-Zugangsnetze (Bild ). Es werden die Eigenschaften und Elemente der optischen Gebäude- oder Standortinfrastruktur festgelegt, so dass sie von mehreren Netzbetreibern auch parallel und zeitgleich sowie unabhängig vom verwendeten Übertragungssystem genutzt werden können. Dies wird auch als offener Zugang (Open Access) bezeichnet. Die Festlegungen in der VDE-Anwendungsregel stützen sich auf die bewährten Konzepte für anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen, wie sie in der Normenreihe DIN EN 50173 beschrieben sind. Es werden Architektur und funktionale Elemente der Glasfaserinfrastruktur zwischen dem Übergang zum externen Netz (HÜP = Hausübergabepunkt) und dem Übergang ins Wohnungsnetz (WV = Wohnungsverteiler) oder Büronetz technologieneutral festgelegt. Dazu gehören die Vertikalverkabelung (Sekundärverkabelung) in Mehrfamilienhäusern und die Standortverkabelung (Campus- oder Primärverkabelung) bei größeren Gebäudekomplexen. Der Teilbereich der Wohnungsverkabelung (Horizontal- oder Tertiärverkabelung) wird in DIN EN 50173-4:2007 „Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - Teil 4: Wohnungen“ beschrieben. Die Betrachtungen beschränken sich auf Glasfaser-Übertragungssysteme, die Datenraten von mindestens 100 Mbps oder analoge Signale von mindestens 100 MHz Bandbreite in das Haus oder in die Wohnung bringen. Es werden die Elemente einer Kommunikationskabelinfrastruktur festgelegt, die folgende Möglichkeiten bietet: · Offener Zugang (Open Access): Ein Gebäude und die darin befindlichen Wohnungen können gleichzeitig an das Glasfasernetz mehrerer Netzbetreiber unter Verwendung jeweils externer Lichtwellenleiter angeschlossen werden. Wird ein Gebäude nur an das Glasfasernetz eines Netzbetreibers angeschlossen, so darf die Glasfaser im HÜP durchgespleißt und bis in die Wohnung geführt werden. · Verwendung unterschiedlicher optischer Systemtechniken (z. B. Ethernet Punkt zu Punkt oder GPON) durch den/die Netzbetreiber. · Optionale Fernüberwachung und Management des Glasfaserabschlusspunktes/der Glasfaserabschlusspunkte in der Wohnung/ im Gebäude. · Gemeinsame Verwendung einer Lichtwellenleiterinfrastruktur mit Einmodenfasern (SMF) im Vertikalbereich für den Fall der gleichzeitigen Anbindung einzelner Wohnungen durch unterschiedliche Netzbetreiber. · Gemeinsame Verwendung einer eventuell bereits existierenden Gebäudeverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupferkabeln, Koaxialkabeln, Mehrmoden-Lichtwellenleitern (MMF), Kunststofffasern (POF) u. a. Struktur des Gebäudeanschlusses In der Anwendungsregel werden sechs typische Fälle des FTTB- und FTTH-Gebäudeanschlusses an optische Netze unterschieden. Die Architekturen orientieren sich an den in Bild dargestellten funktionalen Elementen des Standort- und Gebäudenetzes. Diese Anordnung der funktionalen Elemente ist an die Normenreihe DIN EN 50173 angelehnt. 2.1 Hausübergabepunkt Der Hausübergabepunkt (HÜP) bildet den Abschluss des Zugangsnetzes. Bei Punkt-zu-Multipunkt-Systemen in FTTH-Architekturen können optische Splitter oder WDM-Demultiplexer im HÜP installiert sein. Der HÜP ist Bestandteil des Betreibernetzes und gehört nicht zur Gebäudeinfrastruktur. Daher wird er in der Anwendungsregel nicht näher festgelegt. Der HÜP wird in vielen Veröffentlichungen auch als APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bezeichnet. 2.2 Glasfaser-Standortverteiler Der Glasfaser-Standortverteiler (Gf-SV) kann bei größeren Gebäudekomplexen zum Einsatz kommen. Für den Aufbau gelten die gleichen Vorgaben wie beim Glasfaser-Gebäudeverteiler. FÜR DIE PRAXIS Kommunikationstechnik Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 7 592 Autor Dipl.-Ing. Werner Stelter ist Dozent in der Abteilung Informationstechnik am bfe-Oldenburg. Seit 1997 leitet er dort die Seminare zum Thema Lichtwellenleitertechnik. Glasfaseranschluss von Gebäuden und Wohnungen W. Stelter, Oldenburg Die Anwendungsregel VDE-AR-E 2800-901:2009-12 „Informationstechnik-Breitbandkommunikation-Gebäudeanschluss (FTTB) und Wohnungsanschluss (FTTH) an Lichtwellenleiternetze“ wurde entwickelt, um ein einheitliches Konzept für den Anschluss von Wohn- und Bürogebäuden sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an externe Glasfasernetze zu haben und die Zukunftssicherheit der optischen Gebäudeinfrastruktur sicherzustellen. Dieser Beitrag ersetzt nicht das Originaldokument. HÜP HÜP HÜP HÜP HÜP HÜP ENS ENS ENS ENS ENS WV WV SWV Netzzugangsverkabelung Netzzugangsverkabelung Netzzugangsverkabelung Netzzugangsverkabelung externe Dienste externe Dienste externe Dienste a) b) c) Beispiele für die Struktur von Gebaudeverkabelungen, wie sie bereits in DIN EN 50173-4:2007 veröffentlicht wurden, bilden auch die Grundlage für Gebäudeverkabelungen mit Glasfaser: a) Wohnung ohne sekundären Wohnungsverteiler b) Wohnung mit sekundärem Wohnungsverteiler c) Mehrfamilienhaus Quelle: VDE-AR/ep 2.3 Glasfaser-Gebäudeverteiler Der Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) stellt eine standardisierte Zugangsschnittstelle zum LWL-Gebäudenetz bereit. Er ist das Schlüsselelement für eine flexible Gebäudeverkabelung, die es dem Kunden ermöglicht, den Netzbetreiber zu wechseln. Wird die Glasfaser-Infrastruktur des Gebäudes gleichzeitig von verschiedenen Netzbetreibern genutzt, ist die Installation eines Glasfaser-Gebäudeverteilers zwingend vorgeschrieben. Auf der Zugangsseite bildet in diesem Fall der Hausübergabepunkt (HÜP) den Abschluss des Zugangsnetzes. Für den Gf-GV ist folgendes festgelegt: · Steckverbindungen für mindestens zwei terminierte Lichtwellenleiter je Wohnung sowohl auf der Gebäudeseite als auch auf der Netzzugangsseite; · Einsatz der LC-APC-Steckverbinder (Bild · Kunststoffgehäuse, um zusätzliche Erdungsmaßnahmen zu vermeiden und · Schutzgrad IP54 für den Innenbereich. Werden die Wohnungen des Gebäudes nur durch einen Netzbetreiber angeschlossen, so ist die Installation eines Glasfaser-Gebäudeverteilers optional, wird aber ausdrücklich empfohlen. 2.4 Glasfaser-Sammelpunkt Der Glasfaser-Sammelpunkt (Gf-SP) ist eine optionale Komponente vor dem Wohnungsverteiler, um Verbindungselemente wie Steckverbinder und Spleiße aufzunehmen. Der Einbau von anderen optischen Komponenten wie z. B. Koppler im Glasfaser-Sammelpunkt ist nicht zulässig. 2.5 Glasfaser-Teilnehmeranschluss Ein Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Gf-TA) wird in der Anwendungsregel an mehreren Stellen genannt. Er kann bei FTTH den Abschluss des passiven optischen Netzes in der Wohnung des Kunden und damit gleichzeitig den Demarkationspunkt (DP) oder eine Demarkationspunkteinheit (DPE) darstellen. Es müssen mindestens zwei Fasern im Gf-TA mit Steckverbindern abgeschlossen werden. Als Steckverbinder wird der LC-APC-Stecker vorgeschrieben. Der Schutzgrad ist entsprechend den jeweiligen Umgebungsbedingungen oder höher zu wählen. Weiter sind aus Gründen des Personenschutzes geeignete Maßnahmen zu treffen, dass bei nicht gesteckter Verbindung kein Licht aus dem Lichtwellenleiter austritt. Gültige Laserschutzbestimmungen sind einzuhalten. 2.6 Externe Netzschnittstelle Die externe Netzschnittstelle (ENS) stellt den Übergang zwischen Betreibernetz und Gebäudenetz bei FTTB bzw. Betreibernetz und Wohnungsnetz bei FTTH dar. Die ENS beinhaltet den Abschluss des optischen Übertragungssystems durch ein optoelektrisches anwendungsspezifisches Gerät (OE-ASG). Für das OE-ASG sind in active Ethernet P2P-Konzepten auch die Bezeichnungen CPE (Customer Premesis Equipment), NTFA (Network Termination Fiber Access) und in PON-Netzen die Bezeichnung OLT (Optical Line Termination) üblich. Die externe Netzschnittstelle wandelt die optischen Signale in elektrische Signale und trennt diese üblicherweise in ein Telefonsignal, Datensignal und Fernsehsignal auf. Zusätzlich kann die externe Netzschnittstelle einen sogenannten Demarkationspunkt beinhalten. 2.6.1 Demarkationspunkt und Demarkationspunkteinheit Um eine funktionale Trennung des Glasfasernetzes vom optischen Übertragungssys-Kommunikationstechnik FÜR DIE PRAXIS Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 7 593 Teilsystem der Primärverkabelung Teilsystem der Sekundärverkabelung Kommunikationskabelanlage für den Gebäudeanschluss FTTB und Wohnungsanschluss (FTTH) Gf-SV Gf-GV Gf-SP WV TA Funktionale Elemente der anwendungsneutralen Glasfaserverkabelung für FTTB und FTTH nach VDE-AR-E 2800-901 Quelle: VDE-AR/ep LC-APC Steckverbinder mit 8° Schrägschliff; Schrägschliffstecker erkennt man an der Gehäusefarbe „grün“ - während der Installation und während des Betriebes sind nicht benutzte Stecker mit Staubschutzkappen zu verschließen. Foto: bfe-Oldenburg DPE Untergeschoss Vertikalverkabelung (z. B. Kupfer) Gebäude OE-ASG Gebäudeverkabelung Systemverkabelung HÜP Splitter a FTTB-Anbindung eines Mehrfamilienhauses durch ein PON-System (z. B. GPON) Quelle: VDE-AR/ep mit Ergänzung vom Autor (blau) DPE Untergeschoss Vertikalverkabelung (z. B. Kupfer) Gebäude OE-ASG Gebäudeverkabelung Systemverkabelung HÜP Ether switch b FTTB-Anbindung eines Mehrfamilienhauses durch ein Active Ethernet Punktzu-Punkt-System Quelle: VDE-AR/ep FÜR DIE PRAXIS Kommunikationstechnik Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 7 594 tem zu ermöglichen, wird ein optionaler Demarkationspunkt (DP) eingeführt. Der Demarkationspunkt kann durch eine LWL-Steckverbindung oder eine Demarkationspunkteinheit (DPE) mit zusätzlichen Funktionen realisiert werden. DP bzw. DPE können in einer FTTB-Struktur innerhalb des HÜP und innerhalb einer FTTH-Struktur als Gf-TA vor der ENS oder direkt innerhalb der ENS in der Wohnung des Kunden angeordnet sein. Lichtwellenleiter Innerhalb des Gebäudes müssen für die Festinstallation biegeunempfindliche Standard-Einmodenfaser-kompatible Lichtwellenleiter verwendet werden, die mindestens die Anforderungen nach DIN EN 60793-2-50 (VDE 0888-325), Faser B6_a, erfüllen. Diese Fasern sind spezifiziert nach ITU-T G.657A und im allgemeinen Sprachgebrauch bekannt unter der Bezeichnung BIF (bend insensitive fiber) oder low bend fiber. Für die Verbindung zwischen Gebäuden müssen Einmodenfaser-kompatible Lichtwellenleiter verwendet werden, die mindestens die Anforderungen nach DIN EN 60793-2-50 (VDE 0888-325), Faser B1.3 (d. h. Fasern der Kategorie OS-2 nach DIN EN 50173-1) erfüllen. Diese Fasern sind auch unter der Bezeichnung ESMF (enhanced single mode fiber) bekannt und spezifiziert nach ITU-T G.652C/D. Es dürfen für die Verbindung zwischen Gebäuden auch biegeunempfindliche Fasern der Faserkategorie B6_a (siehe oben) verwendet werden. 3.1 Schnüre, Patchkabel Zur Verbindung der funktionalen Elemente in der LWL-Gebäudeinfrastruktur müssen Schnüre (Patchkabel) mit biegeunempfindlichen Fasern verwendet werden, die mindestens die Anforderungen, die für die Faserkategorie B6_a (siehe oben) gelten, erfüllen. FTTB-Anbindung von Mehrfamilienhäusern Bei einer FTTB-Architektur erfolgt die optoelektrische Umsetzung durch das OE-ASG in unmittelbarer Nähe des Hausübergabepunktes. Als Netzzugangsverkabelung bis in die Wohnung werden vorhandene Telefon- und Koaxialkabel verwendet. Typisch für PON-Systeme (Bild a) ist der Splitter, der zum Beispiel in einer Abzweig- und Verteilmuffe installiert wird. Bei Ethernet-Punkt-zu-Punkt-Systemen (Bild b) sind keine Splitter im Feld installiert. Die Glasfaserverbindung führt direkt von einem Ethernet-Switch in der Vermittlungsstation CO in das Gebäude zum HÜP FTTH-Anbindung von Mehrfamilienhäusern Bei einer FTTH-Architektur erfolgt die optoelektrische Umsetzung durch das OE-ASG in der Wohnung des Kunden. Bei PON-Systemen (Bild a) kann der letzte Splitter im Hausübergabepunkt (HÜP) angeordnet sein. Innerhalb der Gebäudeverkabelung ist der Einbau von Splittern nicht zulässig. Bei Ethernet-Punkt-zu-Punkt-Systemen (Bild b) werden die Fasern aus dem Zugangsnetz über die LWL-Gebäudeverkabelung bis in die Wohnung des Kunden geführt. Erst in der Wohnung erfolgt die optoelektrische Umsetzung durch das OE-ASG. Die Zuführung der IuK- und RuK-Netzanwendungen zu den Teilnehmeranschlussdosen in der Wohnung erfolgt über die anwendungsneutrale Kommunikationsanlage, wie sie in DIN EN 50173-4 „Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - Teil 4: Wohnungen“ beschrieben wird. DPE Untergeschoss Vertikalverkabelung (Lichtwellenleiter) Gebäude Gebäudeverkabelung Systemverkabelung HÜP Splitter Splitter OE-ASG Gf-GV a FTTH-Anbindung von Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses durch ein PON-System (z. B. GPON) - der letzte Splitter darf im Hausübergabepunkt des Netzbetreibers installiert sein. Quelle: VDE-AR/ep mit Ergänzungen vom Autor (blau) installierte Gebäudeverkabelung Systemverkabelung Gebäudeverkabelung Wohnungsverkabelung LC-8° Gf-TA HÜP Gf-GV DPE OE-ASG WV Außenbereich Untergeschoss Vertikalbereich Wohnung Referenzpunkte A B C D Referenzpunkte innerhalb einer FTTH-Gebäudeverkabelung zur Messung der Übertragungseigenschaften Quelle: VDE-AR/ep mit Ergänzungen vom Autor (blau) Untergeschoss Vertikalverkabelung (Lichtwellenleiter) Gebäude Gebäudeverkabelung Systemverkabelung HÜP OE-ASG Gf-GV DPE Ether switch b FTTH-Anbindung Wohnungen innerhalb eines Mehrfamilienhauses durch ein Active Ethernet Punkt-zu-Punkt-System Quelle: VDE-AR/ep Übertragungseigenschaften und Leistungsvermögen Bei FTTH-Konzepten wird die LWL-Gebäudeverkabelung ein wesentlicher Bestandteil der Systemverkabelung. Da die Systeme, die über diese Verkabelung betrieben werden, bezüglich ihrer optischen Übertragungseigenschaften, wie z. B. maximale Dämpfung A der Übertragungsstrecke, sehr knapp bemessen werden, muss das interne Lichtwellenleiternetz bis zum OE-ASG in die Dimensionierung des Übertragungssystems einbezogen werden. Durch die Struktur der Glasfaserverkabelung nach VDE-AR-E 2800-901 ergeben sich die in Bild dargestellten Referenzpunkte als Messpunkte. Die in der Tafel festgelegten Grenzwerte für die optischen Parameter der Gebäudeverkabelung berücksichtigen die Grenzwerte von optischen Übertragungssystemen, die auf dieser Glasfaserverkabelung betrieben werden könnten. (Anhang A der VDE-AR-E 2800-901). 6.1 Einfügedämpfung und Einfügeverlust Die Grenzwerte für die Einfügedämpfung in der Tabelle gelten für die installierte Gebäudeverkabelung zwischen den Referenzpunkten B und C einschließlich der gesamten Steckverbindungen (bestehend aus 2 Steckverbindern) am Anfang und Ende. Für eine Demarkationspunkteinheit wird eine zusätzliche Einfügedämpfung von 1 dB zugelassen. 6.2. Gesamt-Rückflussdämpfung ORL Mit der Gesamt-Rückflussdämpfung ist der Wert für die gesamte Reflexion aus der installierten Strecke gemeint, der als ORL (Optical Return Loss) auf dem Messgerät, z. B. OTDR, angezeigt wird. Bei den wellenlängenabhängigen Grenzwerten ist berücksichtigt, dass ein RF-Video-Overlay-Kanal für die Übertragung der Fernsehsignale, der im Wellenlängenbereich 1550 nm bis 1560 nm übertragen wird, nur sehr geringe Reflexionen erlaubt. 6.3 Abnahmemessung Nach der Installation der Glasfaserkabel erfolgt eine Charakterisierung der installierten Faserstrecke bestehend aus Fasern, Spleißen und Steckern. Gefordert wird dafür in VDE-AR-E 2800-901: · Abnahmemessung nach DIN ISO/IEC 14763-3 zwischen den Referenzpunkten B und C (Bild ). · Vorzugsweise OTDR-Messung mit Vor- und Nachlauffaser. · Messergebnisse für die Einfügedämpfung A und Rückflussdämpfung ORL für die installierte Gebäudeverkabelung einschließlich der gesamten Steckverbindungen bestehend aus 2 Steckverbindern sind zu ermitteln. · Grenzwerte nach VDE-AR-E 2800-901 (siehe Tafel ) sind einzuhalten. Die OTDR-Messung ermöglicht die Bestimmung der Streckendämpfung (A), Streckenlänge, Einfügedämpfung (IL) von Spleißen und Steckverbindungen, Rückflussdämpfung (RL) von Steckverbindungen sowie Gesamt-Rückflussdämpfung (ORL) der installierten Strecke. Optische Systemtechnologien für Zugangsnetze Zwischen dem letzen Netzknoten des Betreibers (Vermittlungsstelle oder Central Office) und dem Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Gf-TA) unterscheidet man zwei Zugangsnetzarchitekturen: · Punkt zu Multipunkt (PTMP) · Punkt zu Punkt (P2P) 7.1 Systemstandards für die PTMP-Übertragung Derzeit ist für die Punkt zu Multipunkt-Übertragung der GPON-Standard nach ITU-T G.984.2 und der EPON-Standard gebräuchlich. Kommunikationstechnik FÜR DIE PRAXIS Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 7 595 Tafel Grenzwerte für die optischen Parameter der LWL-Gebäudeverkabelung mit Einmodenfasern (SMF) in Wohngebäuden Quelle: VDE-AR/ep, Blau: Ergänzung vom Autor von B nach C von C nach B Verwendung (Beispiel) festgelegter Wellenlängenbereich nm 1260 bis 1625 1260 bis 1625 max. Einfügeverlust dB ohne DPE mit DPE ohne DPE mit DPE 1260 bis 1360 nm 1,2 2,2 1,2 2,2 Upstream in GPON/EPON etc. 1360 bis 1460 nm - - - - Übergangsbereich für Koppler 1460 bis 1625 nm 1,2 2,2 1,2 2,2 Downstream in GPON/EPON etc. min. (Gesamt-) Rückflussdämpfung dB 1260 bis 1360 nm 20 20 Upstream in GPON/EPON etc. 1360 bis 1460 nm - - Übergangsbereich für Koppler 1460 bis 1540 nm 20 20 Downstream in GPON/EPON 1540 bis 1550 nm - - Übergangsbereich 1550 bis 1560 nm 45 45 optional für RF-Video-Overlay 1560 bis 1570 nm - - Übergangsbereich 1570 bis 1625 nm 20 20 10G Downstream Tafel Optische Parameter für Active Ethernet P2P-Systeme Quelle: VDE-AR/ep 1-Faser-Systeme 100 MBit/s Ethernet 1000 MBit/s Ethernet Dokument IEEE 802.3ah IEEE 802.3ah (100Base-BX10-D/U) (1000Base-BX10-D/U) Wellenlängen, nm Upstream 1310 nm 1310 nm Downstream 1550 nm1) 1490 nm Video-Overlay - - max. optische Leistungen, dBm Sender -8 -3 Empfänger -8 -3 Lichtwellenleiteranlage max. Einfügeverlust, dB 5,5 5,5 1) Anmerkung des Autors: Bei 1-Faser P2P-Systemen mit Video-Overlay bei 1550 nm ist die Wellenlänge 1490 nm für den Daten-Downstream üblich. HÜP Gf-GV Gf-TA z. B. ONT Gf-SP (optional) A B C D installiertes Gebäudenetz installiertes Zugangsnetz gemessenes Gebäudenetz Sender Empfänger Schematischer Messaufbau zur Abnahmemessung der installierten Glasfaserverkabelung im Gebäude Quelle: VDE-AR/ep 7.2 Systemstandards für P2P-Übertragung In optischen Zugangsnetzen mit Punkt zu Punkt Topologie kommt üblicherweise Fast Ethernet (125 Mbps/100 Mbps netto) oder Gigabit-Ethernet (1,25 Gbps/1 Gbps netto) zum Einsatz. In FTTB- und FTTH-Netze erfolgt die Übertragung mit den Varianten 100Base-BX10-D/U und 1000Base-BX10-D/U. Bei diesen Ethernet-Varianten werden die Daten in Hin- und Rückrichtung über einen gemeinsamen Einmoden-Lichtwellenleiter (SMF) übertragen, wobei die Richtungstrennung im Wellenlängenmultiplex realisiert wird. 7.2.1 Anforderungen für P2P-Übertragung Für beide Systeme ist eine maximale Einfügedämpfung von 5,5 dB zwischen dem Ethernet-Switch in der Vermittlungsstelle (CO) und dem O/E-ASG in der Wohnung des Kunden zulässig (Tafel ). Die Gf-Gebäudeverkabelung darf daran einen Anteil von 1,2 dB (2,2 dB mit DPE) haben (siehe Tafel ). Zusammenfassung Die zunehmende Erschließung von Gebäuden (FTTB) und Wohnungen (FTTH) mit Glasfaser durch die Netzbetreiber hat zur Folge, dass in den Gebäuden eine Glasfaserverkabelung mit Einmodenfasern installiert werden muss. Die Anwendungsrichtlinie VDE-AR-E 2800-901:2009-12 „Informationstechnik - Breitbandkommunikation - Gebäudeanschluss (FTTB) und Wohnungsanschluss (FTTH) an Lichtwellenleiter“ fordert dafür: · biegeunempfindliche Einmodenfasern nach ITU-G.657 innerhalb von Gebäuden; · zwei Fasern in jede Wohnung; · LC-8°-Schrägschliffstecker in Gf-Gebäudeverteilern, Gf-Sammelpunkten und Gf-Teilnehmeranschlussdosen; · OTDR-Abnahmemessung mit Vor- und Nachlauffaser und · Dokumention der Messwerte für Einfügedämpfung (A) und Gesamt-Rückflussdämpfung (ORL) für die installierten Glasfaserstrecken. Diese Anwendungsregel und weitere in Vorbereitung befindliche Normen unterstützen die Glasfaser-Projektierung und dienen damit dem Erreichen des Zieles der Bundesregierung, bis zum Jahr 2014 für 75 % der deutschen Haushalte einen Breitbandanschluss mit Datenübertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen. Damit liefert diese Anwendungsregel einen relevanten Beitrag zur Unterstützung der Breitband-Initiativen der Bundesregierung und der Länder. FÜR DIE PRAXIS Kommunikationstechnik Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 7 596 Glossar APL: Abschlusspunkt Linientechnik im Telefonnetz. Am APL endet das vom Kabelverzweiger (KvZ) kommende Verzweigungskabel. Er ist die Schnittstelle zum Haus- oder Endleitungsnetz des Telefonkunden. Der APL befindet sich in der Regel im Hausanschlussraum, man findet ihn aber auch außen an der Hauswand. Vom APL führt im Allgemeinen ein Installationskabel an die erste TAE. Der Begriff APL wird zum Teil auch bei LWL-FTTB/FTTH-Anschlüssen für den Hausübergabepunkt (HÜP) benutzt. BIF: Bend Insensitive Fiber. Biegeunempfindliche Glasfaser oder low bend fiber. CO: Central Office. Vermittlungsstelle ist mit dem öffentlichen Telefonnetz und dem Internet verbunden. Weiter erfolgt hier die Bereitstellung von analogen und digitalen Fernsehsignalen. DP: Demarkationspunkt. Punkt entlang einer optischen Anschlussleitung, an dem das Segment des externen Fasernetzes endet und in das Segment des Endkunden übergeht. DPE: Demarkationspunkt-Einheit. Physikalisches Element einer Glasfaserinfrastruktur, das den Demarkationspunkt markiert und einen definierten Übergang zwischen dem Segment des externen Fasernetzes und dem Segment des Endkunden bildet. Die DPE kann ein Mittel zur Fernüberwachung darstellen. DPME: Demarkationspunkt-Messeinheit. Wird auf der Betreiberseite installiert und kommuniziert mit der DPE ENS: Externe Netzschnittstelle. Die ENS beinhaltet den Abschluss des optischen Übertragungssystems durch ein optoelektrisches anwendungsspezifisches Gerät (OE-ASG). Andere Bezeichnungen sind: CPE (Custumer Premesis Equipment), NTFA (Network Termination Fiber Access) und OLT (Optical Line Termination). FTTB: Fiber to the Building, Glasfaser bis ins Gebäude. Das an die Glasfaser angeschlossene Endgerät, z. B. ONU, befindet sich im Gebäude, die Teilnehmer in den Wohnungen werden über Kupferanschlüsse angebunden FTTH: Fiber to the Home, Glasfaser bis in die Wohnung. Im Teilnehmerzugangsbereich von Telekommunikationsnetzen wird die Glasfaser im Ein- oder Mehrfamilienhaus bis in die Wohnung des Endkunden geführt. Gf-GV: Glasfaser-Gebäudeverteiler Gf-SP: Glasfaser-Sammelpunkt Gf-SV: Glasfaser-Standortverteiler Gf-TA: Glasfaser-Teilnehmeranschluss GPON: Gigabit Passive Optical Network HÜP: Hausübergabepunkt. In Fernmeldenetzen ist auch der Begriff APL üblich. IL: Insert Loss, Einfügedämpftung. Die Bezeichnung IL ist gebräuchlich für die Angabe der Einfügedämpfung von LWL-Verbindungselementen, während die genormte Größe A (engl.: Attenuation) für die Angabe der Dämpfung von LWL-Strecken verwendet wird. LC: Lichtwellenleiter-Steckverbindertyp (Lucent Connector), kleine Bauform (SFF = Small Form Factor) mit Ferrulendurchmesser 1,25 mm. MDU: Multiple Dwelling Unit. Mehrfamilienhaus, Mehrparteienhaus MFH: Mehrfamilienhaus MMF: Multimode Fiber, Multimodefaser. Man unterscheidet Multimodefasern mit Stufenindexprofil und Gradientenindexprofil. Für die Datenübertragung verwendet man Multimode-Gradientenindexfasern G50/125 oder G62,5/125. Multimode-Stufenindexfasern, z. B. HCS-Fasern, werden in Industrieapplikationen verwendet. Polymerfasern gibt es ebenfalls als Multimode-Stufenindexfasern SI-POF und Multimode-Gradientenindexfasern GI-POF. NGA: Next Generation Access. Zugangsnetzstruktur, die durch einen verstärkten Anteil von Glasfaser gekennzeichnet ist, wie sie in NGNs zum Einsatz kommen. NGN: Next Generation Network OAF: Open Access Fiber. Offene Glasfasernetze für den Kundenzugang OE-ASG: Opto-elektronisches Anschlussgerät OLT: Optical Line Termination. Optische Leitungsabschlusseinrichtung (Netzwerkkomponente) auf der Seite des Netzbetreibers in PONs ONU: Optical Network Unit. Baugruppe auf der Teilnehmerseite einer LWL-Verbindung. Wird in CATV-Netzen als Fibernode bezeichnet. Open Access: Offener Zugang. Ein "open access"-Konzept garantiert, dass alle interessierten Diensteanbieter ihre Dienstleistungen auf demselben Glasfaseranschluss diskriminierungsfrei verbreiten können. Der Kunde bestimmt, welche Dienste er nutzen möchte. ORL: Optical Return Loss, Optische Gesamt-Rückflussdämpfung. POF: Polymer Optical Fiber (Kunststofffaser, Polymerfaser). Lichtleiter, bei dem der optische Kern und der optische Mantel durch einen Kunsstoff gebildet werden. PON: Passive Optical Network, Passives optisches Netz. PON basieren auf Punkt zu Multipunkt-Glasfaserstrukturen für den optischen Zugang zum Kunden. Die wichtigsten Komponenten sind OLT (Optical Line Terminal), passive optische Splitter und ONT (Optical Network Terminal) bzw. ONU (Optical Network Unit) bei Geschäftskunden. Man unterscheidet APON, BPON, EPON, GPON... RL: Return Loss, Rückflussdämpfung. SMF: Single Mode Fiber. Bezeichnung für die Einmodenfaser E9/125. Die Bezeichnung S-SMF (Standard-Single Mode Fiber) wird teilweise für die ursprüngliche Einmodenfaser nach ITU G 652 benutzt, um sie von den Weiterentwicklungen eindeutig abzugrenzen. WDM: Wavelength Division Multiplex. Optische Übertragungstechnik für gleichzeitiges Übertragen mehrerer optischer Signale mit verschiedenen Wellenlängen/Frequenzen über ein gemeinsames Medium (z. B. Glasfaser). Üblich ist die Bezeichnung als Oberbegriff oder für Systeme, die nur wenige Wellenlängen wie z. B. 1310 nm und 1550 nm benutzen. Mehr Kanäle werden bei CWDM, DWDM und UDWDM-Systemen benutzt. WV: Wohneinheitverteiler. Verteiler in einer Wohneinheit, z. B. Einfamilienhaus oder Wohnung im Mehrfamilienhaus.
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- W. Stelter
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