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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Forderungen der Versicherer zu Prüfungen

ep9/2005, 1 Seite

Ich bin Elektroinstallateurmeister und habe eine neu gebaute Halle unserer Firma installiert und die Erstprüfung durchgeführt. Auch die Wiederholungsprüfungen an den vorhandenen Anlagen und Maschinen gehören zu meinen Aufgaben. Geeignete Messund Prüfgeräte wurden von der Firma angeschafft. Die Versicherung fordert nun, dass die Überprüfungen nur von einem eingetragenen Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Ist es notwendig eine Fremdfirma zu beauftragen, oder welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese Prüfungen ordnungsgemäß zu erledigen?


Forderungen der Versicherer zu Prüfungen ? Ich bin Elektroinstallateurmeister und habe eine neu gebaute Halle unserer Firma installiert und die Erstprüfung durchgeführt. Auch die Wiederholungsprüfungen an den vorhandenen Anlagen und Maschinen gehören zu meinen Aufgaben. Geeignete Mess-und Prüfgeräte wurden von der Firma angeschafft. Die Versicherung fordert nun, dass die Überprüfungen nur von einem eingetragenen Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Ist es notwendig eine Fremdfirma zu beauftragen, oder welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese Prüfungen ordnungsgemäß zu erledigen? ! Bevor die Schadenversicherer ein Risiko zeichnen, benötigen sie umfassende und objektive Informationen über den Sicherheitszustand des Betriebs. Um dieses Ziel zu erreichen, werden seit Jahrzehnten u. a. elektrische Anlagen in Gewerbe- und vor allem in Industiebetrieben durch VdS-anerkannte Elektro-Sachverständige überprüft. Diese begutachten die Anlagen umfassend und unabhängig von denen, die die elektrische Anlage errichtet haben. Die Erfahrungen in der Schadenverhütungsarbeit der Versicherer zeigen, dass so vor allem objektivere Prüfergebnisse erzielt werden, als wenn die Anlagen vom Errichter der Anlage selbst überprüft wird. Wenn nun, wie in Ihrem Fall, ein eingetragener Handwerksbetrieb gefordert wird, soll damit ebenfalls diese Unabhängigkeit und Objektivität gewährleistet werden. Zu Ihren Fragen: Um also Versicherungsschutz zu bekommen, ist so zu verfahren, wie der Versicherer dies vorgibt. Dabei sollten neben den relevanten Normen auch die VdS-Richtlinien zur Schadenverhütung beachtet werden. Zu beziehen beim Verlag von VdS Schadenverhütung, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln, Tel. 02 21-77 66 311. Als Betriebsangehöriger können Sie die für Ihren Betrieb vom Versicherer gestellten Bedingungen nicht erfüllen, selbst wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen würden. Sie selbst sind ja der Errichter der elektrische Anlage. Und eine VdS-Anerkennung als „Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen“ ist als Elektromeister in einem Betrieb aus den Gründen, wie vorstehend beschrieben, auch nicht möglich. Die Bedingungen für eine solche Anerkennung sind in den Richtlinien VdS 2228 niedergeschrieben. A. Hochbaum Phasenfolge-Relais für den Motorschutz ? Motoren, die durch Körperschluss ausgefallen sind, lösten nur zwei Schmelzsicherungen aus. In diesem Falle spricht das Bi-Metall natürlich nicht an. Somit erfolgt auch keine Störungsanzeige der Visualisierung. Der Antrieb erscheint dann für den Bediener immer noch in Funktion. Weitere Schäden durch Nichtfunktion des Antriebs sind nicht auszuschließen. Gibt es eine kostengünstige Möglichkeit, in vorhandenen Anlagen eine Störungsanzeige zu installieren, die diese Fälle ausschließt? ! Sie haben mit einem der typischen Nachteile einer Installation mit Schmelzsicherungen Erfahrungen gemacht: Es wird nicht allpolig abgeschaltet. Eine nachträgliche, relativ einfache Lösung wäre die Installation eines „Phasenfolge-Relais“, das den Haltekreis des Motorstarters unterbricht. Phasenausfallempfindliche Bimetall-Relais, die den 2-Leiterbetrieb unterbinden, wären in diesem Fall nicht wirksam geworden. Eine generelle Lösung ist die „schmelzsicherungslose“ Installation unter Verwendung von Motorstartern mit unverzögerter elektromagnetischer Schnellauslösung, also allpoliger Abschaltung im Kurzschlussfall. Bitte wenden Sie sich an einen Hersteller von Schaltgeräten. H. Greiner Belastbarkeit von Aluminiumleitern ? Bei den von uns durchgeführten Revisionen von Elektroanlagen ergeben sich immer wieder Fragen zur DIN VDE 0298, speziell zum Einsatz von Aluminiumleitern unter 25 mm2 Querschnitt. Diese Leitungen sind im Osten Deutschlands in älteren Anlagen noch sehr verbreitet. Leider gibt es in der DIN VDE 0298-4 erst Belastbarkeitswerte ab einem Nennquerschnitt von 25 mm2. Was ist mit Leitungen kleineren Querschnitts (2,5 mm2 bis 16 mm2)? ! Traditionell sind in den VDE-Vorschriften nur Aluminiumleiter ab 25 mm2 aufgeführt. Angaben zur Verwendung und zur Strombelastbarkeit finden Sie auch nur für diese „größeren“ Querschnitte. Auch in Nachschla-Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 9 664 LESERANFRAGEN

Autor
  • A. Hochbaum
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