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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Feuerlöscher - Bauarten und Eignung

luk4/1997, 1 Seite

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist durch die Arbeitsstättenverordnung (§ 13) sowie die UVV "Allgemeine Vorschriften" ­ VBG 1­ (§ 43) vorgeschrieben. Diese Regelung findet ihre Begründung nicht nur in der Notwendigkeit, zum Schutz von Personen alle heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten zu nutzen, sondern auch in der Forderung der Schadenversicherer nach einer optimalen Vermeidung von Sachschäden.


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