Skip to main content 
Fachplanung | Elektrotechnik

Fachplanung

ep11/2015, 1 Seite

Rauchableitung: Tore nur noch als Zuluftöffnung zulässig; HEA: 7. Forum Wohnungslüftung; Obo: Nachschlagewerk und Planungshilfe zum Brandschutz; AMEV: Neuer Internetauftritt


858 www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 11 Kurz informiert Fachplanung OBO Nachschlagewerk und Planungshilfe zum Blitzschutz Ein aktueller Leitfaden von OBO Bettermann bietet eine effektive Unterstützung bei der praxisorientierten Planung von Blitz- und Überspannungsschutz-Systemen. In der Broschüre finden sich Anwendungsbeispiele zur Planung und Errichtung von Blitzschutzsystemen nach VDE 0185-305 (EN 62305), zum Überspannungsschutz laut VDE 0100-534 (EN 60364-5-53) und zur Ausführung von Fundamenterdern gemäß DIN 18014. Darüber hinaus werden Planungshilfen für die schnelle Auslegung von Fangstangen und Fangmasten - je nach Windlast - unter Beachtung der Eurocodes 1 und 3 gegeben. Der Leitfaden enthält eine ausgewogene Mischung aus Basiswissen, Expertenkenntnissen sowie Planungs- und Auswahlhilfen rund um den Schutz von Gebäuden und Anlagen. Er kann angefordert werden unter der Rufnummer 02373 89-1500 und steht unter obo.eu/blitzlf zum Download bereit. n HEA 7. Forum Wohnungslüftung Mit den steigenden Anforderungen an die Effizienz von Gebäuden rückt die Wohnungslüftung immer stärker in den Fokus. So hat die Bundesregierung die Förderung von Lüftungsanlagen in einem Anreizprogramm angekündigt. Ab 01.01.2016 gelten bei den Geräten zudem neue Mindestanforderungen, die sich aus der Ökodesign-Richtlinie ergeben. Das 7. Forum Wohnungslüftung der HEA-Fachgemeinschaft widmet sich am 24.11.2015 in Berlin all diesen Aspekten: Wie werden Entscheider aus der Wohnungswirtschaft bei der Bestandssanierung überzeugt? Was sollten Planer und Errichter hinsichtlich der Mindestanforderungen ab Januar beachten? Was bringt das Anreizprogramm zur Energieeffizienz? Welche Neuerungen ergeben sich aus der nationalen und internationalen Normung? Das 7. Forum Wohnungslüftung richtet sich an Architekten, Fachplaner, Energieberater, Hersteller und das Handwerk. Weitere Infos und Anmeldung unter www. hea.de/akademie n AMEV Neuer Internetauftritt Seit kurzem ist der neue Internetauftritt des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) online. Neben den bekannten Navigationsstrukturen steht jetzt direkt auf der Startseite www.amev-online.de eine Gesamtübersicht aller Broschüren zur Verfügung. Der Arbeitskreis bietet hier insgesamt 24 fachliche Empfehlungen für die Planung, Erstellung und den Betrieb von Anlagen. Darüber hinaus gibt es Vertragsmuster zur Wartung und Instandhaltung. Der Download der Dateien ist kostenfrei. n Rauchableitung Tore nur noch als Zuluftöffnungen zulässig Die Betreiber von Produktions- und Lager hallen sind dazu verpflichtet, die Feuerwehr beim Löschangriff zu unterstützen. Hierzu müssen Öffnungen zur Rauchableitung oder Rauchabzugsanlagen installiert werden. Darauf weist der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) hin. Die entsprechenden Mindestanforderungen regelt die Musterindustriebaurichtlinie (M-Ind Bau RL). Mit der novellierten Fassung von 2014 ist erstmals definiert, auf welcher Höhe Rauchableitungsöffnungen installiert werden müssen. Damit schließt der Gesetzgeber eine baurechtliche Lücke, denn bisher durften auch bodennahe Türen und Tore als Rauchableitungsöffnungen geltend gemacht werden. Bereits die alte Fassung der MInd Bau RL verpflichtete die Betreiber großer Produktions-und Lagerräume dazu, heiße und giftige Rauchgase über Wand- oder Deckenöffnungen ins Freie zu leiten. Die Lage dieser Öffnungen wurde allerdings in der damaligen Richtlinie nicht weiter spezifiziert. Das Pro blem: Beim Verbrennungsprozess wirkt der thermische Auftrieb. Für eine effektive Entrauchung sollten die Abzugsöffnungen deshalb immer im oberen Bereich des Raumes installiert werden. Dieser Tatsache wird die neue MInd Bau RL nun gerecht. Öffnungen zur Rauchableitung müssen jetzt entweder im Dach oder im oberen Drittel der Außenwand angebracht werden. Türen und Tore können nur als Zuluftfläche genutzt werden. Diese Zuluftfläche wird jetzt auch gefordert, was der FVLR ausdrücklich begrüßt. Der Verband rät: Betreiber von Industriegebäuden sollten vorsichtshalber ihr Brandschutzkonzept dahingehend überprüfen und gegebenenfalls an die neue Richtlinie anpassen. Bei den Vorgaben handelt es sich allerdings um Mindeststandards. Treten bei einem Gebäude Abweichungen vom Baurecht auf oder sollen zusätzliche Schutzziele erreicht werden, sind in der Regel weitere qualifizierte Maßnahmen notwendig. Der FVLR empfiehlt, in diesen Fällen natürliche oder maschinelle Rauchabzugsanlagen gemäß DIN 18 232 einzusetzen. n Öffnungen zur Rauchableitung müssen jetzt entweder im Dach oder im oberen Drittel der Außenwand angebracht werden Quelle: FVLR

Sie haben eine Fachfrage?