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Fachplanung | Elektrotechnik

Fachplanung

ep4/2015, 1 Seite

Ab Mai 2015 verbindlich: Normative Neuerungen im Bereich Sprachalarmierung; Literatur-Tipp: Sicherheiten am Bau nach BGB und VOB/B; Umfrage-Ergebnisse: Planerkonjunktur weiter ungetrübt


272 www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 4 Kurz informiert Fachplanung Umfrage-ergebnisse Planerkonjunktur weiter ungetrübt Aus den Ergebnissen der traditionellen VBI-Konjunkturumfrage geht hervor, dass 70 % der diesmal insgesamt 579 Ingenierbüros, die an der Umfrage teilgenommen haben, ihre wirtschaftliche Situation als gut (55 %) bzw. sehr gut (15 %) beurteilen. Vor dem Hintergrund gut gefüllter Auftragsbücher - der durchschnittliche Auftragsbestand liegt bei zehneinhalb Monaten - erwarten fast 80 % der Umfrageteilnehmer im Jahr 2015 mindestens konstante (53 %) bzw. steigende Umsätze (26 %). Als wichtigste äußere Faktoren, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in den Büros beigetragen haben, wurden das allgemeine konjunkturelle Umfeld (30 %) und die HOAI-Novelle von 2013 (24 %) gewertet. Gefragte Fachkräfte sind angesichts der guten konjunkturellen Lage - wie bereits in den Vorjahren - qualifizierte Bauingenieure, Elektroingenieure und Gebäudetechnikplaner. Nahezu jedes dritte Ingenieurbüro (32 %) plant, 2015 Mitarbeiter einzustellen, lediglich 5 % wollen Stellen abbauen. Jedoch bleibt die Personalbeschaffung weiterhin schwierig. Hierzu befragt gaben 76 % der VBI-Mitglieder an, vakante Ingenieurstellen nicht schnell und qualifiziert besetzen zu können - 33 % von ihnen haben bereits Fachkräfte aus dem Ausland eingestellt. Wichtigste Auftraggebergruppe der unabhängig planenden und beratenden Ingenieure war auch 2014 die öffentliche Hand. So erwirtschafteten die Befragten im Durchschnitt 51 % ihres Gesamtumsatzes bei öffentlichen Auftraggebern und knapp 47 % bei privaten Auftraggebern. Etwa 10 % aller Umsätze wurden im Ausland generiert. Bezüglich der Zahlungsmoral ergab die Umfrage, dass 61 % der privaten Auftraggeber Rechnungen fristgerecht begleichen, jedoch nur 48 % der öffentlichen Auftrag geber. Die komplette VBI-Kunjukturumfrage ist zu beziehen unter: www.vbi.de n Literatur-Tipp Sicherheiten am Bau nach BGB und VOB/B Das Beuth-Pocket „Sicherheiten am Bau nach BGB und VOB/B“ bietet sowohl für Auftraggebern als auch für Auftragnehmer erstmals eine Zusammenfassung aller maßgeblichen Fakten zu Sicherheitsleistungen - angefangen bei der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung eines Sicherungsanspruchs bis hin zur Verwertung von Sicherheiten. Rechtssicherer Umgang. Sicherheiten sichern die mangelfreie und termingerechte Fertigstellung ab und schützen vor der Insolvenz des Vertragspartners. Sie sind somit für alle am Bau Beteiligten von großer Bedeutung. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer müssen über ein Grundwissen verfügen, um ihre Risiken bestmöglich abzusichern, um Risiken zu vermeiden und um Fragen bei der Inanspruchnahme von Sicherheiten rechtssicher zu beantworten. Schon bei der Vertragsgestaltung sollte der Vertragspartner, der die Sicherungsabrede als Bestandteil seiner vorformulierten Vertragsbedingungen vorgibt, darauf achten, dass diese den strengen Anforderungen der §§ 307 ff. BGB entsprechen. Sonst ist die Sicherungsabrede unwirksam mit der Folge, dass kein Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht. Nach Vertragsschluss geht es maßgeblich darum, wann der Unternehmer und wann der Besteller welche Ansprüche auf Sicherheitsleistung geltend machen kann. Dabei geht es oft darum, ob eine bereits vorliegende Sicherheit durch eine andere Sicherheit austauschbar ist oder ob bzw. wie ein Anspruch auf eine bestimmte Sicherheitsleistung notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden kann. Schließlich kommt es darauf an, unter welchen Voraussetzungen eine vorliegende Sicherheit verwertet werden kann. Für Bauherren, Planer, Ingenieure sowie Handwerker gibt die vorgstellte Publikation praktische Hinweise, wie solche Risiken schon im Vorfeld vermieden und aufgetretene Fragestellungen bewältigt werden können. Zu beziehen ist die Veröffentlichung unter: www.beuth.de n ab Mai 2015 verbindlich Normative Neuerungen im Bereich Sprachalarmierung Sprachalarmanlagen (SAA) gemäß der Norm DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ müssen von einer Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden. Somit gelten künftig auch für SAA die Anforderungen der DIN 14675, die früher ausschließlich für BMA relevant waren. Aufgrund der Aufnahme von SAA in die DIN 14675 wurde auch die DIN VDE 0833-4 überarbeitet, deren aktuelle Version seit 01.10.2014 gültig ist - die Übergangsfrist endet am 01.05.2015. Für Fachfirmen gemäß DIN 14675/SAA bedeutet dies, dass ab dem 1. Mai 2015 die Neuerungen beachtet und verbindlich ein gehalten werden müssen, um auch weiterhin normenkonform planen, projektieren und installieren zu dürfen. Betroffene, insbesondere die nach DIN 14675 hauptverantwortlichen Personen für SAA, sollten sich deswegen rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Passende Seminare des BHE Für Fachkräfte SAA, Planer sowie Errichter bietet sich das Seminar „Sprachalarmierung: Neuerungen durch DIN VDE 0833-4:2014-10“, das am 15. April 2015 in Köln vom BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e. V.) veranstaltet wird. Es eignet sich für die allgemeine Auffrischung der Kenntnisse im Bereich der Sprachalarmierung sowie als Vorbereitung auf die Ausbildung zur Fachkraft SAA. Bereits zertifizierten Fachfirmen SAA kann dieses Seminar als Nachweis zur regelmäßigen Teilnahme an Auffrischungsschulungen für Fachkräfte gemäß DIN 14675 (Tabelle L4) dienen. Speziell für Firmen, welche an Sprachalarmanlagen (SAA) eigenständig Messungen vornehmen, kann das stark praxisorientierte Seminar „Sprachalarmierung in der Praxis: Messung der Sprachverständlichkeit (STIPA)“ von Interesse sein. Dieses findet am 16. April 2015 ebenfalls in Köln statt, richtet sich vorwiegend an Fachkräfte SAA und soll zur Vertiefung der Kenntnisse sowie zur Vermittlung praktischer Inhalte dienen. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.bhe.de n Quelle: VBI Quelle: Beuth-Verlag

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