Messen und Prüfen
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Elektrotechnik
E-Check und Wiederholungsprüfung - Teil 7.1: Prüfung der Geräte beim Kunden – Vorgaben, Methoden, Besonderheiten
ep2/1999, 4 Seiten
Bisher wurde im Rahmen dieser Beitragsreihe der E-Check immer als die Wiederholungsprüfung der elektrischen Anlage behandelt. Natürlich gehören - technisch gesehen - die ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräte zur Anlage; egal ob der Auftrag zur Wiederholungsprüfung sie einschließt oder nicht [1]. Was nützt es, wenn bis zur Steckdose, zum Leuchtenauslaß alles bestens in Ordnung ist, danach aber durch defekte Geräte ein einwandfreier und sicherer Betrieb unmöglich wird. Das wäre nur die halbe Arbeit. Insofern sollten immer auch die Geräte mit in die Prüfung der Anlage einbezogen werden. Zumindest ist dem Betreiber der Anlage ausdrücklich zu empfehlen, daß der Auftrag entsprechend erweitert wird. 1 Besondere Prüfbedingungen Das Prüfen der ortsfesten1) und der ortsveränderlichen Geräte beim Kunden erfolgt unter wesentlich anderen Bedingungen als in der Werkstatt eines Elektrofachbetriebes. Zu nennen sind vor allem · die möglichen Gefährdungen2) und die zu deren Abwehr notwendigen Maßnahmen sowie · die sich aus den verschiedensten Gründen ergebenden Erschwernisse beim Anwenden der üblichen Prüfgeräte und der gewohnten Prüfmethoden und · die oft fehlende Bereitschaft des Kunden, die Notwendigkeit der Prüfung und etwa für ihn damit verbundene Unbequemlichkeiten und Kosten zu akzeptieren. Dies muß der jeweils beauftragte Prüfer als Arbeitsverantwortlicher beachten. Zwangsläufig führen die genannten Bedingungen zu Behinderungen und oft auch zu einem ungeplanten höheren Zeitaufwand. Nicht immer können daher die nach den Normen geforderten Prüfgänge vollständig durchgeführt werden, so daß eine ordnungsgemäße Beurteilung des Prüflings erschwert oder sogar unmöglich wird. 2 Prüfumfang Mitunter ist zu entscheiden zwischen dem Durchführen einer „unvollständigen“, d. h. nicht normgerechten Prüfung, und dem Ablehnen des Auftrags. Was meinen Sie dazu? Kann der Kunde mit seinen möglicherweise defekten, gefährlichen Geräten allein gelassen werden, weil der Prüfer seine Ansichten nicht verwirklichen kann? Sollte nicht wenigsten eine Sichtprüfung erfolgen? Aber wie steht es dann mit dem Prüfprotokoll und den Prüfkosten? Man sieht, der Prüfer hat über Sachverhalte zu entscheiden, die ihm weder durch eine Norm vorgegeben noch von seinem Vorgesetzten ausdrücklich erläutert oder gar gestattet wurden. Oft ergibt sich außerdem ein unvorhergesehener zusätzlicher Aufwand, der dem Kunden nicht berechnet werden kann. Mitunter wird eine solche Geräteprüfung auch als Kundendienstleistung erbracht, wenn sich beim ersten Kundengespräch, einer Erweiterung der Installation oder bei anderen Arbeiten eine solche Möglichkeit ergibt. Eine sinnvolle Marketinginitiative. Wie und was aber kann so „nebenbei“ mit möglichst geringem Aufwand geprüft werden, ohne oberflächlich zu sein? Abstriche bezüglich Arbeitsschutz und Prüfqualität sind ja auch in diesen Situationenen keinesfalls zulässig. 3 Vorgaben und Methoden der Wiederholungsprüfungen von Geräten Für das Prüfen der ortsveränderlichen Geräte gilt DIN VDE 0702 [2]. In dieser Norm ist festgelegt, wie (d. h. mit welchen Prüfmethoden und Prüfschritten) bei einer Wiederholungsprüfung - der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile (Basisschutz) und - der Schutzes bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) nachgewiesen werden kann. Ebenso ist es möglich, die Wiederholungsprüfung der ortsfesten Geräte nach deren Trennung von der Anlage mit den in DIN VDE 0702 genannten Prüfmethoden vorzunehmen. Sie unterscheiden sich ja prüftechnisch gesehen nicht von den ortsveränderlichen Geräten. Zulässig und möglich ist es nach DIN VDE 0105 Teil 100 [3] aber auch, sie ohne eine solche Trennung beim Prüfen der Anlage mit zu erfassen. Diese gemeinsame Prüfung ist jedoch in einigen Fällen recht schwierig bzw. aufwendig und gestattet, z. B. beim Messen von Isolationswiderstand oder Schutzleiterstrom, nicht immer eine eindeutige Aussage über den Zustand des zu prüfenden Geräts. Bei der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105 kommt es ja auf eine Aussage zum Gesamtzustand der Anlage bzw. der einzelnen zu prüfenden Stromkreise an. Es ist zulässig, die Geräte dabei mit zu erfassen. Nirgendwo wird jedoch gefordert, bei dieser Prüfung der Anlage auch die in die Gesamtaussage dann mit einbezogenen ortsfesten Geräte im einzelnen zu beurteilen. Der Prüfer entscheidet, ob er dies als wünschenswert oder zum gründlicheren Prüfen und evtl. Klären der Meßergebnisse als notwendig ansieht. Es ist auch zulässig, · anstelle der in diesen beiden Normen angegebenen andere, gleichwertige Prüfungen durchzuführen [4] und · bei der Wiederholungsprüfung einer Anlage einschließlich der ortsfesten Geräte die Prüfung in Form von Stichproben auszuführen [3], wenn auch auf diese Weise das von der Norm gestellte Ziel erreicht wird. Um entscheiden zu können, ob und auf welche andere Weise es möglich ist, den geforderten Nachweis zu erbringen, muß der Prüfer die genannten Normen sehr gut kennen und Erfahrungen beim Anwenden der jeweils genannten Prüfmethoden besitzen. Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 2 140 E-Check E-Check und Wiederholungsprüfung Teil 7.1: Prüfung der Geräte beim Kunden - Vorgaben, Methoden, Besonderheiten K. Bödeker, Berlin In diesem und den folgenden Beiträgen werden die wesentlichen Situationen und Probleme behandelt, die sich bei einer Geräteprüfung in der Wohnung oder dem Arbeitsraum eines Kunden ergeben können. Vorgeschlagen wird, wie jeweils verfahren werden kann, um trotz der Erschwernisse sicher zu prüfen und trotz eventueller Abweichungen von den sonst üblichen, vorgegebenen Prüfverfahren ein vertretbares Prüfergebnis zu erreichen. 1) Es wird im Beitrag von ortsfesten Geräten gesprochen, wenn sie fest, d. h. nicht über Steckvorrichtungen mit der Anlage verbunden sind. 2) Gefährdung ist „die Möglichkeit eines Schadens oder einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung“ im Gegensatz zur Gefahr als „Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt“. Dipl.-Ing. Klaus Bödeker ist freier Fachjournalist, Berlin. Autor 4 Besonderheiten beim Durchführen der Geräteprüfung Grundsätzlich sollten die Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und der ortsfesten Geräte immer nach DIN VDE 0702 vorgenommen werden. Die in der Fassung vom November 1994 angegebenen Methoden beruhen auf langjährigen Erfahrungen, sind also allgemein anerkannte elektrotechnische Regeln. Es besteht im Normalfall keine Notwendigkeit und wohl auch keine Möglichkeit, bessere Lösungen anzuwenden. Abgesehen von zusätzlichen Prüfschritten kann jede Abweichung von der Norm eigentlich nur eine Verminderung der Prüfqualität erbringen. Aus der Sicht des Elektrofachbetriebs bzw. der Elektrosicherheit besteht auch gar kein Anlaß, diese normgerechte und somit optimale Prüfung einzuschränken. Im Gegenteil, folgende Fakten sprechen für eine intensive, vollständige und rechtzeitige Wiederholungsprüfung: · Das Wissen der Bürger um die Elektrotechnik und die Elektrosicherheit ist ungenügend, Gerätefehler werden nicht immer erkannt. · Als Ursache von Elektrounfällen der Elektrolaien sind defekte Geräte ein Schwerpunkt. · Billiggeräte, die ja mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer Gefährdung führen werden, sind in zunehmender Anzahl auf dem Markt zu finden. · Das Wissen der Bürger um die Prüfzeichen als Merkmal sicherer Geräte ist noch nicht ausreichend · Der größte Teil der im Gebrauch befindlichen Geräte wurde nach dem Verlassen der Produktionsstätte nie wieder von einer Elektrofachkraft angesehen (> 90 %). · Wie alle Vorgaben der Normen beschreiben die Prüfmethoden und Grenzwerte der Prüfgänge ohnehin schon das unbedingt notwendige Minimum. Andererseits aber sind einige Voraussetzungen für eine solche normgerechte Prüfung in vielen Fällen ausgesprochen schlecht. Dies zeigen folgende Feststellungen: · Die Prüfpflicht der Gerätebetreiber ist durch übergeordnete Institutionen praktisch nicht oder nur in wenigen Fällen und dann nur mit großem Aufwand durchsetzbar [4][6]. · Das Sicherheitsbewußtsein und damit die Bereitschaft vieler Bürger, ihre Geräte freiwillig durch einen Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen, ist meist gering. · Der für eine vollständige normgerechte Prüfung notwendige Arbeitsaufwand ist mitunter - besonders bei ortsfesten Geräten - recht hoch. Die fehlende Bereitschaft - sowohl des Kunden, diesen Aufwand zu bezahlen - als auch des Elektrofachbetriebs, ihn zu verschenken ist daher verständlich. Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 2 E-Check L N PE IPE L N PE a) b) Darstellung der Möglichkeit, daß ein Fehler- oder Ableitstrom (IF bei a) bei einem Defekt des Fehlerschutzes (b) für eine das Gerät berührende Person zum Berührungsstrom wird 5 Konsequenzen für den Elektrofachbetrieb Der Elektrofachbetrieb ist die einzige Instanz, die durch ihr Fachwissen, ihre Kontakte mit dem Kunden und ihre konkrete Arbeit an dem genannten unbefriedigenden Zustand tatsächlich etwas ändern kann. Das heißt, es müssen von der um diese Problematik wissenden Elektrofachkraft bezüglich Umfang und Häufigkeit der Prüfung fachlich vertretbare Kompromisse zwischen ihrer normengerechten Ausgangsposition und den Ansichten des nichtfachkundigen Betreibers gefunden werden. Nur so, und nicht durch das Beharren auf den richtigen Maximalvorgaben und auf der zwar wünschenswerten vollständigen, aber eben nicht immer vollständig durchsetzbaren Prüfung, kann im Endergebnis mehr Elektrosicherheit erreicht werden. 5.1 Welcher Kompromiß ist vertretbar? Jeder Prüfer muß damit auch der Feststellung zustimmen: Selbst wenn keine vollständige Prüfung nach DIN VDE 0702, sondern z. B. nur das Besichtigen der beim nichtfachkundigen Benutzer vorhandenen elektrischen Geräte durch eine erfahrene Elektrofachkraft erfolgt, ist dies ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Elektrosicherheit, ein Anfang der angestrebten fachgerechter Betreuung und viel besser als der völlige Verzicht auf eine Prüfung. 5.2 Wie unvollständig darf eine Prüfung sein? Daß ein kundenfreundlicher Kompromiß auch technisch durchaus vertretbar ist, läßt sich wie folgt begründen: Mit der Sichtprüfung wird zumeist schon entschieden, ob das betreffende Gerät zunächst repariert, gesäubert, wegen erheblicher Mängel aus dem Verkehr gezogen werden muß oder nicht. Damit werden erfahrungsgemäß bereits mehr als 90 % der Geräte erfaßt, die auch bei den dann folgenden Messungen durchfallen würden. Aus den Erfahrungen ergibt sich auch: · Geräte mit Prüfzeichen. Bei Geräten die von bekannten, zuverlässigen Herstellern stammen und ein Prüfzeichen aufweisen und bei denen im Ergebnis einer gründlichen Sichtprüfung keine Mängel und keine Spuren eines unsachgemäßen oder übermäßigen Gebrauchs festgestellt wurden, bestätigen die dann folgenden Messungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den einwandfreien Zustand und somit das Ergebnis des Besichtigens. Fazit: Bei derartigen Geräten könnte sogar (wenn es wirklich nicht anders möglich ist) auf die Messungen verzichtet werden. · Geräte ohne Prüfzeichen. Im Gegensatz dazu muß natürlich bei Geräten unbekannter Hersteller oder bei solchen, die kein Prüfzeichen aufweisen, trotz einer bestandenen Sichtprüfung und trotz positiver Meßergebnisse damit gerechnet werden, daß konstruktive Schwachstellen bestehen, die über kurz oder lang zum Ausfall und zur Gefährdung führen. Fazit: Bei derartigen (Billig-)Geräten darf auf keinen Prüfgang verzichtet werden. Im Gegenteil, mit der Sichtprüfung ist über das übliche Maß hinaus auch die Frage zu beantworten, ob das betreffende Gerät für den zu erwartenden Gebrauch wirklich dauerhaft geeignet ist [7]. Zu beachten ist in jedem Fall, daß der nach DIN VDE 0100 Teil 410 [8] zwingend geforderte Fehlerschutz (Schutz im Fehlerfall) wirksam werden soll, wenn der Basisschutz versagt (Bild ). Ihm kommt also auch im Falle eines Prüffehlers besondere Bedeutung zu. Fazit: Auf die Prüfung des Fehlerschutzes, d. h. auf den Nachweis · des Schutzleiterdurchgangs bei Geräten der Schutzklasse I · der unbeschädigten Schutzisolierung durch Sichtprüfung bei Geräten der Schutzklasse II sollte keinesfalls verzichtet werden. 5.3 Prüfung der Geräte des Mieters Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn z. B. der Vermieter einer Wohnung die zugehörige Elektroinstallation prüfen läßt und ortsfest angeordnete Verbrauchsgeräte Eigentum des Mieters sind. Einerseits gehört das Prüfen dieser Geräte nicht mit zum Auftrag, andererseits aber · sind die ortsfesten Verbrauchsgeräte technisch gesehen ebenso ein Teil der elektrischen Anlage wie die Installationsgeräte und · erfordert das Trennen der Geräte von der Anlage möglicherweise sehr viel Aufwand, so daß es gar nicht möglich bzw. widersinnig ist, auf die Prüfung der ortsfesten Geräte zu verzichten. Desweiteren · wäre es ein Schildbürgerstreich, würde ein Elektrofachbetrieb den Benutzer mit einer bis zu den Geräteanschlüssen einwandfreien Anlage und an diese angeschlossenen, ungeprüften, möglicherweise defekten Geräten zurückgelassen und · kann keine Freigabe für eine Anlage erteilt werden, wenn möglicherweise durch die fest mit ihr verbundenen Teile Gefährdungen für den Benutzer entstehen. Fazit: Es bleibt dem Prüfer prüftechnisch gesehen und auch aus seiner vorher angesprochenen allgemeinen Verantwortung für die Elektrosicherheit heraus keine andere Möglichkeit, als · die Prüfung der Anlage mit den ortsfesten Geräten nach DIN VDE 0105 Teil 100 [3] und DIN VDE 0100 Teil 610 [9][10] vorzunehmen und · auch eine Sichtprüfung und den Nachweis des Schutzleiterdurchgangs an den ortsfesten Geräte durchzuführen, es sei denn, er lehnt den Auftrag ab. Auf dieses objektiv notwendige Mitprüfen aller ortsfesten Geräte, als unvermeidbare Konsequenz seines Auftrags zum Prüfen der Anlage, sollte der Auftraggeber bereits vor der Prüfung aufmerksam gemacht werden. Etwaige Defekte an den Geräten des Mieters und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den sicheren Betrieb der Anlage müssen dann auch dem Vermieter genannt werden. Sinnvoll wäre es auch, wenn der Vermieter im Zusammenhang mit der Prüfung seiner Anlage auch die Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen Geräte der Mieter organisiert [6]. Ist dies nicht möglich, so sollte versucht werden, mit dem jeweiligen Mieter der zu prüfenden Wohnung eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 6 Entscheidung über die Art der Prüfung und die Prüfmethode In Tafel werden die Prüfgänge genannt, die nach DIN VDE 0702 an ortsveränderli-Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 2 142 E-Check Geräteart Prüfschritte: Prüfung/Messung von Geräte mit handbetätigten Schalteinrichtungen Verlängerungsleitungen u.ä Skl I Schutzleiter- und Isolationswiderstand Skl II keine Tischleuchten, Ventilatoren, Haartrockner Skl I Schutzleiter- und Isolationswiderstand2) u.ä. Geräte Skl II Isolationswiderstand 1) 2) Heizgeräte bzw. Geräte mit Heizelementen Skl I Schutzleiterwidertand und (Kochherde, Kochtöpfe, Wäschetrockner, - Isolationswiderstand2) und Ersatz-Warmwasserbereiter u.ä.), ableitstrom2) oder Elektrowerkzeuge3) sowie Geräte mit Konden- - Schutzleiterstrom2) satorbeschaltungen Skl II Isolationswiderstand1) 2) oder Berührungsstrom1) 2) Geräte der Ton- oder Videotechnik Skl II Isolationswiderstand1) 2) oder Berührungsstrom1) 2) Geräte mit elektrisch zu betätigenden Schalteinrichtungen Waschmaschinen u.ä.Geräte3) Skl I Schutzleiterwiderstand und Schutzleiterstrom2) Skl I Berührungsstrom1) 2) 1) Nur, wenn berührbare leitende Teile vorhanden sind. 2) In allen Stellungen der Schalteinrichtungen. 3) Prüfung möglichst unmittelbar nach einem betriebsmäßigen Gebrauch durchführen. Tafel Ergänzend zum Besichtigen und Erproben notwendige Messungen bei der Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte chen Geräten grundsätzlich durchzuführen sind. Diese Prüfgänge werden hier nicht im einzelnen weiter erläutert, da in der Literatur darüber ausführlich berichtet wird [11]. Obwohl die Vorgaben dieser Norm ihrem Geltungsbereich entsprechend für ortsveränderliche Geräte (Steckeranschluß) ausgearbeitet wurden, können sie ebenso für ortsfeste Geräte verwendet werden. Dabei ist es zunächst, technisch gesehen, auch gleichgültig, ob die ortsfesten Geräte mit der Anlage verbunden bleiben oder für die Prüfung abgeklemmt wurden. Ob es nun sinnvoll ist, die ortsfesten Geräte zur Prüfung von der Anlage zu trennen, kann nicht generell angegeben werden. Nicht nur die Meinung des Prüfers, sondern immer auch die Bedingungen vor Ort, der entstehende Aufwand sowie die Wünsche des Betreibers beeinflussen diese Entscheidung. Für ein Abtrennen der ortsfesten Geräte von der Anlage sprechen folgende Gründe: · Die Meßergebnisse beziehen sich nur auf das Gerät. · Prüffehler sind unwahrscheinlicher. · Eine Fehlerzuordnung ist besser möglich. · Die Sichtprüfung kann einfacher und vor allem viel gründlicher erfolgen. · Es besteht mehr Sicherheit, daß der Nachweis des Schutzleiteranschlusses und das Messen des Berührungsstroms an allen Teilen des Geräts vorgenommen wird. Gegen das Abtrennen ist einzuwenden: · Mitunter kann ein erheblicher Aufwand beim Ausbauen, Abklemmen usw. entstehen. · Das umständliche Adaptieren an das Prüfgerät erfolgt möglicherweise in beengter Lage. · Beim Wiedereinbau und -anklemmen besteht die Möglichkeit, Fehler zu machen oder Beschädigungen zu verursachen. · Funktionsunterbrechungen und ihre Folgen (Programmverlust, schwieriges Wiedereinstellen, Ärger mit dem Kunden, Regreßansprüche) können auftreten. Fazit: Vom Standpunkt der Prüfung aus - begründet durch das Bemühen, eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen - ist dem Abtrennen und Prüfen der Geräte (unabhängig von den Einflüssen der Anlage) insgesamt der Vorzug zu geben. Aber, wie vorn gesagt, ohne Abstriche vom Idealzustand geht es nirgendwo und auch hier nicht. Die Teilprüfung, verbunden mit einer entsprechenden fundierten Information über die nötigen Konsequenzen, ist allemal besser als nur schöne Worte. Diese üblicherweise auftretenden Sonderfälle der Prüfung beim Kunden, in denen sich eine Behinderung ergibt und der Prüfer möglicherweise über die Zulässigkeit einer von den Vorgaben der Norm abweichenden Verfahrensweise zu entscheiden hat, werden im zweiten Teil dieses Beitrags (Heft 3/98) behandelt. Literatur [1] Egyptien, H.-H.: Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)1, S. 12. [2] DIN VDE 0702 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten. [3] DIN VDE 0105 Teil 100 Betrieb von Starkstromanlagen. [4] VBG4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. [5] DIN VDE 0701 Teil 1 Instandsetzung, Änderung und Prüfung elektrischer Geräte; Allgemeine Anforderungen. [6] Egyptien, H.-H.; Schliephacke, J.: Jahrbuch 99, Prüffristen für elektrische Anlagen. Berlin: Verlag Technik 1999. [7] Ratgeber Sicherheit, Schutz vor unsicheren Billigprodukten, Zentralverband ? [8] DIN VDE 0100 Teil 410 Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Schutz gegen elektrischen Schlag. [9] DIN VDE 0100 Teil 610 -; Prüfungen, Erstprüfungen. [10] Bödeker, K.: Beitragsreihe: E-Check und Wiederholungsprüfung - Prüfung der Schutzmaßnahmen Elektropraktiker, Berlin 52 (1998)11, S. 1054-1057;12, S. 1140-1143. [11] Bödeker, K.: Prüfung ortsveränderlicher Geräte. Reihe ELEKTRO-PRAKTIKER-Bibliothek. Berlin: Verlag Technik 1998. Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 2 E-Check
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