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Blitz- und Überspannungsschutz | Elektrotechnik

Blitzschutzsysteme in ex-gefährdeten Bereichen

ep3/2010, 6 Seiten

Grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Blitzschutzsysteme vor der Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da gerade Anlagen in ex-gefährdeten Bereichen mit Blitzschutzsystemen ausgerüstet sind, kommt der Prüfer immer wieder in Bereiche, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als überwachungsbedürftige Anlagen gelten. Der Beitrag begründet die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen aus der Sicht des Explosionsschutzes und geht auf besondere Anforderungsmerkmale an Klemmen, Verbinder und Rohrleitungsanschlüsse ein.


Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen Blitzschutzmaßnahmen für elektrische Betriebsmittel und Anlagen lassen sich, unabhängig von der Abwägung eines wirtschaftlichen Risikos, durch Gesetze und Verordnungen oder auch aufgrund anerkannter Regeln der Technik fordern oder ablehnen. Um einen nachvollziehbaren Weg aus dem Dickicht der möglichen gesetzlichen Wege aufzuzeigen, werden im Beitrag die berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regel) herangezogen. Es handelt sich im Falle von Ex-Anlagen um die BGR 104 [2]. BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutz-Vorschriften und/oder Unfallvorhütungsvorschriften geben. Ein Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere der beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) einfließt. Daher wird aktuell der Textteil der EX-RL in die TRBS integriert. In der BGR 104 [2] werden im Abschnitt E „Schutzmaßnahmen“ verschiedene Maßnahmen des Ex-Schutzes beschrieben, wie · das Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre · das Vermeiden wirksamer Zündquellen und · der konstruktive Explosionsschutz. Im Abschnitt E.2.3.7 „Blitzschlag“ wird die klare Aussage getroffen, dass bei einem Blitzeinschlag in explosionsfähige Atmosphäre immer mit einer Entzündung gerechnet werden muss. Eine Zündmöglichkeit besteht auch durch starke Erwärmung des Blitzschutzsystems bei ungenügender Ableitfähigkeit des Blitzes. Durch Funkenbildung bei Nichtbeachten eines ausreichenden Trennungsabstands ist ebenfalls eine Zündmöglichkeit gegeben. Die Forderung in der BGR 104 [2] im Unterabschnitt von E.2.3.7 „Schutzmaßnahmen“ lautet: „Liegen Gefährdungen durch Blitzschlag vor, müssen für alle Zonen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: Die Anlagen sind durch geeignete Blitzschutzmaßnahmen zu schützen.“ Darin heißt es weiter: „Schädliche Einwirkungen von Blitzeinschlägen, die außerhalb der Zonen 0 und 20 erfolgen, auf die Zonen 0 und 20 selbst, sind zu verhindern, d. h. Überspannungsableiter sollen an geeigneten Stellen, also außerhalb exgefährdeter Bereiche, eingebaut werden. [...]“ Diese Aussage ist in ihrer inhaltlich komprimierten Form schwer verständlich. Die wörtliche Übernahme durch andere Normengremien hat leider nicht zu einer besseren Verständlichkeit des Inhalts beigetragen. Die DIN EN 1127-1 [3] wird als eine Grundnorm für den Ex-Schutz angesehen. Im Abschnitt 6.4.8 „Blitzschlag“ heißt es: „Werden Gefährdungen durch Blitzschlag festgestellt, dann müssen die Geräte, Schutzsysteme und Komponenten folgende Anforderungen erfüllen: · Alle Kategorien: Die Anlagen müssen durch geeignete Blitzschutzmaßnahmen geschützt werden. · Schädliche Einwirkungen von Blitzeinschlägen, die außerhalb der Zonen 0 und 20 erfolgen, auf die Zonen 0 und 20 selbst sind zu verhindern, d. h. Überspannungsableiter Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 3 215 Blitz- und Überspannungsschutz FÜR DIE PRAXIS Blitzschutzsysteme in ex-gefährdeten Bereichen R. Soboll, Oldenburg; K.-P. Müller, Neumarkt i.d.OPf. Grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Blitzschutzsysteme vor der Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da gerade Anlagen in ex-gefährdeten Bereichen mit Blitzschutzsystemen ausgerüstet sind, kommt der Prüfer immer wieder in Bereiche, die nach der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) [1] als überwachungsbedürftige Anlagen gelten. Der Beitrag begründet die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen aus der Sicht des Explosionsschutzes und geht auf besondere Anforderungsmerkmale an Klemmen, Verbinder und Rohrleitungsanschlüsse ein. Autoren Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Soboll, Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (bfe), Oldenburg; Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Peter Müller, DEHN + SÖHNE Gmb H + Co.KG., Neumarkt i.d.OPf. nein nein nein nein Ex-Atmosphäre vorhanden? Ex-Atmosphäre auf Grund örtlicher und betrieblicher Gegebenheiten gefahrdrohend? Direkteinschlag in Zone 0/20 oder 1/21? Direkteinschlag in Zone 2/22 oder 1/21 mit Folgezündung in Zone 0/20 oder Leckage? Ex, kontinuierlich Silo, Lagerstätte, Biogasanlage Ex, temporär Anfahr- oder Abfahrbetrieb Blitzschutzsystem nicht erforderlich? Blitzschutzsystem erforderlich? Zündquelle Blitz ist nicht gefahrdrohend Zündquelle Blitz ist gefahrdrohend Blitzschutz aus Sicht des Explosionsschutzes Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 3 216 sollten an geeigneten Stellen eingebaut werden. [...]“ Auch hier wird der Wortlaut der BGR 104 [2] verwendet. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Normengremium ist diese im Abschnitt 6.4.8 der DIN EN 1127-1 [3] getroffene Aussage wie folgt zu interpretieren: „Schädliche Einwirkungen von Blitzschlägen, die außerhalb der Zonen 0 und 20 erfolgen und Auswirkungen in den Zonen 0 und 20 haben, sind zu verhindern. Es sollen aber auch Maßnahmen ergriffen werden, wenn Überschläge aus Bereichen, die keiner Ex-Zone zugeordnet sind, Auswirkungen in Zone 0 bzw. 20 haben, nicht nur bei Überschlägen aus Zone 1, 2 oder 21, 22.“ Diese deutlichere Interpretation wird auch bei der künftigen Neufassung der DIN EN 1127-1 berücksichtigt werden. Es ist dann davon auszugehen, dass zeitlich versetzt auch die anderen Gremien und Arbeitskreise diese Interpretation übernehmen werden. Zur Abrundung der Aussagen aus dem Bereich der anerkannten Regeln der Technik sei an dieser Stelle noch auf die neue DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) [4] verwiesen. Im Abschnitt 6.5 „Blitzschutz“ dieser Norm heißt es: „Bei der Auslegung elektrischer Anlagen müssen Schritte unternommen werden, um die Auswirkungen von Blitzeinschlägen auf ein sicheres Niveau zu beschränken (siehe IEC 62305-3, Anhang D).“ Aus den Gesetzen, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik ergibt sich für die Begründung des Blitzschutzes aus der Sicht des Ex-Schutzes das im (Bild ) dargestellte Ablaufschema. Klemmen, Verbinder, Rohrleitungsanschlüsse 2.1 Normensituation In Ex-Anlagen gelten besondere Anforderungsmerkmale an Klemmen, Verbinder und Rohrleitungsanschlüsse. Ganz allgemein wird an verschiedenen Stellen der anerkannten Regeln der Technik gefordert, dass · Verbindungen gegen Selbstlockern oder zufälliges Lockern gesichert sein müssen und, · dass auch bei Blitzstromdurchgang eine Zündfunkensicherheit gegeben sein muss. Der Begriff Zündfunkensicherheit ist missverständlich, da bei Blitzstromdurchgang nicht mit Sicherheit ein Zündfunken erwartet wird. Vielmehr ist hier eine korrekte Verbindung mit Zündfunkenfreiheit auch bei Blitzstromdurchgang gefordert. In unterschiedlichen Normen sind Hinweise auf gesicherte Verbindungen zu finden: · DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt D.5.1.2 - Potentialausgleich: „Die Zündsicherheit und Zuverlässigkeit von Verbindungen wird gefordert“ [5]. · DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1), Abschnitt 6.3 - Potentialausgleich: „Die Verbindungen müssen gegen Selbstlockern gesichert sein [...].“ [4] · DIN EN 61241-14 (VDE 0165-2), Abschnitt 7.3 - Potentialausgleich: „Die Verbindungen müssen gegen Selbstlockern gesichert sein.“ [6] Anmerkung: Der Sachinhalt dieser Norm wurde in DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1): 2009-05 ohne sachliche Änderungen integriert. · DIN EN 60999-1 (VDE 0609 Teil 1), Abschnitt 8.5 - Konstruktive Anforderungen: „Für Schrauben oder Muttern von Klemmstellen für Schutzleiter ist ein wirksamer Schutz gegen zufälliges Lockern gefordert.“ [7] Eine eindeutige Spezifikation für den Bereich Blitzschutz wurde in der alten, nicht mehr gültigen Blitzschutznorm DIN 57185 Teil 2, Abschnitt 6.2.1.5 [8], gegeben. Im Abschnitt war die Forderung enthalten: „Alle Verbindungs- und Anschlussstellen von Blitzschutzanlagen sind gegen Selbstlockern zu sichern.“ Der Abschnitt enthielt auch einen Querverweis auf den Teil 1 der alten Blitzschutznorm DIN 57185 Teil 1 [9]. Dort war die Forderung eindeutig spezifiziert, dass Schrauben mit Federringen gesichert sein müssen. Nach Diskussionen im K 251 der DKE wurde festgelegt, dass im Maintenance-Verfahren für die Überarbeitung der künftigen Blitzschutznorm eine Spezifikation für Schraubverbindungen im Ex-Bereich aufgenommen wer- Deutliche Funkenbildung bei der Prüfung einer einfachen, für Ex-Atmosphäre ungeeigneten Rohrschelle Prüfanordnung in Ex-Atmosphäre für den Test einer Bandrohrschelle für Ex-Bereiche FÜR DIE PRAXIS Blitz- und Überspannungsschutz den soll. Der entsprechende Textvorschlag von deutscher Seite lautet: „Verbindungen im Ex-Bereich müssen gegen Selbstlockern gesichert sein. Ein Schutz gegen Selbstlockern kann z. B. durch das Einlegen eines Federrings sicher gestellt werden. Zahnscheiben haben sich in der Anwendung nicht bewährt.“ Um die Blitzstromtragfähigkeit von Klemmen und Verbindern im Blitzschutz nachweisen zu können, wurde das Blitzstromprüfverfahren entsprechend DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201) [10] publiziert. Für Verbindungsbauteile und Rohrleitungsanschlüsse im Ex-Bereich ergibt sich daraus zwangsläufig die Forderung, die Zündfunkenfreiheit bei Blitzstromdurchgang für Verbindungsbauteile und Rohrleitungsanschlüsse nachzuweisen. Die Testspezifikation muss auch unter Ex-Atmosphäre die Anforderungen nach DIN EN 50164-1 [10] erfüllen. 2.2 Praxisbeispiel Am Beispiel einer kritischen Verbindung von einer Rohrleitung mit einer Bandrohrschelle im Ex-Bereich soll exemplarisch einerseits die sich ergebende Problematik erläutert und andererseits eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt werden. In DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), Abschnitt D.5.1.2 „Potentialausgleich“ wird gefordert: „Anschlüsse und Verbindungen mit Rohrleitungen sind so auszuführen, dass beim Blitzstromdurchgang keine Funken entstehen.“ [5] Die Prüfung einer einfachen Rohrschelle, welche für den Einsatz in Ex-Atmosphäre ungeeignet ist, zeigt Bild . Deutlich sind die Funken bei Blitzstromdurchgang zwischen Rohrleitung und Rohrschelle zu sehen. Im Bild ist der Aufbau einer Prüfanordnung für den Test einer in Ex-Bereichen einsetzbaren Bandrohrschelle dargestellt. Die Prüfung erfolgt unter Ex-Atmosphäre. Dazu wird der Prüfling in einen Kunststoffbeutel eingepackt, luftdicht verschlossen und an eine Gasaufbereitungsanlage angeschlossen. Für die Vorbereitung der Prüfung unter Ex-Atmosphäre muss der Prüfbehälter von der Umgebungsluft evakuiert und anschließend mit dem Prüfgasgemisch gespült und gefüllt werden. Vor der Blitzstromprüfung wird mit einem Gasmessgerät die korrekte Konzentration des Gasgemisches geprüft. Tritt beim Blitzstromdurchgang nur der kleinste Zündfunken auf, wird das Gasgemisch entzündet und der Kunststoffbeutel explodiert. Durch die Prüfung nach DIN EN 50164-1 (VDE 0185 Teil 201) [10] wurde die Zündsicherheit einer Bandrohrschelle für Ex-Bereiche bei Blitzstrombeanspruchung nachgewiesen. Die besonders ausgebildeten, federnd gelagerten Kontakte dieser Bandrohrschelle ermöglichen die zündfunkenfreie elektrische Kontaktierung bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern. Anforderungen an den Prüfer von Blitzschutzsystemen Grundsätzlich müssen elektrische Anlagen und Blitzschutzsysteme vor der Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten sowie in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Da gerade Anlagen in ex-gefährdeten Bereichen mit Blitzschutz ausgerüstet sind, kommt der Prüfer immer wieder in Bereiche, die nach der Betr Sich V [1] als überwachungsbedürftige Anlagen gelten. Die erforderliche Qualifikation des Prüfers sowie die Prüffristen sind je nach Anlagenart durch Verordnungen (zum Beispiel Landesbauordnung, Betr Sich V usw.) festgelegt. Die Prüfung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Für den Bereich der Elektrotechnik sollen hier DIN VDE 0100-600 [11] sowie DIN VDE 0105-100 [12] und für den Bereich des Blitzschutzes DIN VDE 0185-305-x [5] sowie die gültigen Beiblätter genannt werden. Blitz- und Überspannungsschutz FÜR DIE PRAXIS Die Komplettlösung Vorkonfektionierte Zentralwechselrichterstation 540 kW | Einfache Planung und Installation -- komplette Elektrotechnik inklusive Monitoringsystem bis zum 20kV Einspeisepunkt | Höchste Erträge -- Spitzenwirkungsgrad Wechselrichter 98,8% | International einsetzbar -- europaweit zertifizierte Wechselrichter, Bauart geprüftes Design und TÜV geprüftes Lüftungssystem voltwerk electronics Gmb H Anckelmannsplatz 1 20537 Hamburg www.voltwerk.com Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 3 218 Prüfung von E-Anlage und Blitzschutzsystem Die Prüfung elektrischer Anlagen umfasst das Besichtigen sowie das Erproben und das Messen. Sie erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien. Gleiches gilt in ähnlicher Form für das Blitzschutzsystem. Die Prüfung der elektrischen Anlage (inklusive Blitzschutzsystem) oder nur des Blitzschutzsystems ersetzt nicht automatisch die Prüfung nach der Betr Sich V [1]. Der Prüfer kann hier nur die Überprüfung der zuvor genannten Anlagenteile bestätigen, wobei er eine besondere Qualifikation im Bereich des Ex-Schutzes nachweisen muss. 4.1 Voraussetzungen zum Prüfen Zum Prüfen der elektrischen Anlage muss der Prüfer mindestens Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 [13] sein. Soll die Elektrofachkraft auch das Blitzschutzsystem prüfen, so wird eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des Blitzschutzes (zum Beispiel Blitzschutz-Fachkraft nach DIN VDE 0185-305-3: [5]) vorausgesetzt. Erfolgt die Prüfung in einer Anlage im ex-gefährdeten Bereich, so sind zusätzliche Kenntnisse im Bereich des Ex-Schutzes erforderlich. Nur so kann der Prüfer beurteilen, ob zum Beispiel eingesetzte Materialien auch in den vom Betreiber festgelegten Zonen eingesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund dürfen für die Prüfungen in Anlagen mit ex-gefährdeten Bereichen nur befähigte Personen gemäß TRBS 1203 Teil 1 [14] eingesetzt werden. Je nach Prüfaufgabe sind unterschiedliche Qualifizierungsgrade der befähigten Person gefordert. Elektrofachkräfte sowie Blitzschutz-Fachkräfte sind nicht automatisch befähigte Personen nach der TRBS 1203 Teil 1 [14]. Hierfür sind je nach Prüfanforderungen zusätzliche Qualifikationen erforderlich. Zudem bedarf es einer Ernennung zur befähigten Person. Die Prüfung der elektrischen Anlage und des Blitzschutzsystems in ex-gefährdeten Bereichen ist keine Komplettprüfung der Ex-Anlage im Sinne der Betr Sich V. Durch die Prüfung kann lediglich festgestellt werden, ob die Anlage den Normen der Reihen DIN VDE 0100, DIN VDE 0185 und DIN VDE 0165 entspricht. 4.2 Durchführen der Prüfung Zu einer Komplettprüfung gehören eine Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung. Bei der Ordnungsprüfung nach TRBS 1201, Abschnitt 2.2, bzw. TRBS 1201-1, Abschnitt 2.2.1, [15] wird insbesondere festgestellt, ob · die erforderlichen Unterlagen vorhanden und schlüssig sind, · der Prüfgegenstand gemäß Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt und verwendet wird, · die von der Behörde ggf. geforderten Auflagen im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid eingehalten sind, · die erforderlichen Prüfparameter definiert sind (Prüfumfang, Prüffrist), · die technischen Unterlagen mit der Ausführung übereinstimmen, · die Beschaffenheit oder die Betriebsbedingungen seit der letzten Prüfung geändert worden ist bzw. sind. Für Anlagen in ex-gefährdeten Bereichen können unter anderem folgende Unterlagen herangezogen werden, sofern sie aufgrund der Vorschriften für das Prüfobjekt gefordert sind: · Gefährdungsbeurteilung, · Explosionsschutzdokument, · Betriebsanleitungen und Schaltpläne, · EG-Konformitätserklärungen, · Konformitätsbescheinigungen, · Betriebsanleitungen des Herstellers, · Prüfbücher. Nach TRBS 1201-1, Abschnitt 4.2, [15] beschränkt sich die Ordnungsprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen auf die Vollständigkeit der Prüfungen der Anlagenteile und auf Änderungen im Vergleich zur Prüfung vor Inbetriebnahme. Das Ermitteln der Gefährdung und das Einteilen der Zonen obliegen dem Betreiber und nicht dem Prüfenden. Allerdings sollte der Prüfer in der Lage sein, den Betreiber der Anlage darauf hinzuweisen, dass bestimmte Bereiche eventuell als ex-gefährdet eingestuft werden müssten. Bei der Ordnungsprüfung festgestellte Mängel sind zu dokumentieren. Falls der Betreiber nicht über die für die Ordnungsprüfung erforderlichen Papiere verfügt, muss dies als Mangel aufgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für schwerwiegende Fehler in der Dokumentation. Bei der wiederkehrenden technischen Prüfung müssen die Unterlagen, die bei der Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie nach einer wesentlichen Veränderung oder Änderung der Geräte und Einrichtungen vorlagen, nur in dem Umfang herangezogen werden, wie es für die Durchführung der technischen Prüfung erforderlich ist (Bild ). Falls der Prüfer Anlagenteile in ex-gefährdeten Bereichen mitprüft, muss er die erforderlichen Dokumente (zum Beispiel Explosionsschutzdokument und Bescheinigung über die letzte Prüfung) sichten. Das Überprüfen der Richtigkeit der Dokumente obliegt ihm nicht. Offensichtliche Mängel in der Dokumentation sind jedoch schriftlich zu fixieren. Bei der technischen Prüfung der elektrischen Anlage sowie des Blitzschutzsystems in exgefährdeten Bereichen müssen zusätzlich zu den üblichen Prüfungen die Anforderungen aus DIN VDE 0165 ff, DIN VDE 0185-305-x [5] und TRBS 1201-1 [15] beachtet werden. Folgende Prüfungen sollten mindestens durchgeführt werden: · Eignung der Betriebsmittel für die Umgebung (z. B. IP-Schutzart, Korrosionsschutz), · elektrische Trennung von Betriebsmitteln (eigensicher, nicht eigensicher), · Erdung und Potentialausgleich, · Einsatzbedingungen der Betriebsmittel, (z. B. besondere Bedingungen für Geräte, deren Zulassungsnummer mit einem nachgestellten X gekennzeichnet ist), · Eignung des Betriebsmittels hinsichtlich der Zoneneinteilung, · zutreffende Betriebsmittelgruppe, · maximal zulässige Oberflächentemperatur des Betriebsmittels, · Eignung des Kabel- oder Leitungstyps, · Erdungswiderstand. Die Liste ist nicht als vollständig anzusehen. Sie soll lediglich an Hand von Beispielen auf den zusätzlichen Prüfaufwand im ex-gefährdeten Bereich hinweisen. Weitere, oben nicht aufgeführte Prüfungen hängen auch von der Zündschutzart der angeschlossenen Betriebsmittel ab. Besondere Anforderungen werden an Stromkreise der Zündschutzart i gestellt. Hier ist zum Beispiel ein Nachweis der Eigensicherheit der Stromkreise erforderlich (Bild ). Auch die oben beschriebenen Prüfungen ersetzen nicht automatisch die geforderte Gesamtprüfung nach Betr Sich V bzw. der TRBS 1201. Aus diesem Grund sollte sich der Prü- Beispiel für den Einsatz von elektrischen und mechanischen Komponenten im Ex-Bereich FÜR DIE PRAXIS Blitz- und Überspannungsschutz Antwort HUSS-MEDIEN Gmb H Leserservice ep-Photovoltaik 10400 Berlin A003 EP Das Abonnement verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht bis 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Bezugskonditionen ep-Photovoltaik: Jahresabonnement „normal“ nur 36,- zzgl. 6,- Porto und Versand (Inland), Vorteilspreis für ep-Abonnenten, Meisterschüler, Studenten nur 18,- zzgl. 6,- Porto und Versand (Inland)! Meine ep-Kunden-Nummer (siehe Adress-Aufkleber oder letzte Warenrechnung) Firma Name/Vorname Telefon/Fax (bitte unbedingt für Rückfragen angeben) E-Mail Straße/Nr. 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Das Elektrohandwerk. fer absichern, damit der Betreiber nicht behaupten kann, er sei im Glauben gewesen, der Ex-Bereich sei im Sinne der TRBS 1201-1 komplett geprüft worden. Dies könnte mit einer Anmerkung im Prüfbericht geschehen. Anforderungen an die befähigte Person Elektrofachkraft nach Anforderungsklasse (1) ist nach [16] eine Elektrofachkraft nach VDE 1000-10 [13], die über ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung elektrischer Betriebsmittel verfügt. Die neuesten Vorschriften und technischen Regeln (vor allem die VDE-Normen) zu diesem Thema müssen ihr bekannt sein. Die besonderen Fertigkeiten für die Prüftätigkeit werden ihr durch eine innerbetriebliche Ausbildung vermittelt. Die Prüfung sollte Teil ihrer üblichen Tätigkeit sein. Elektrofachkraft nach Anforderungsklasse (2) ist nach [16] eine Elektrofachkraft nach VDE 1000-10, die über ausreichende Erfahrung auf dem Gebiet der Prüfung komplexer elektrischer Anlagen verfügt. Für die Prüfaufgabe hat die Fachkraft eine spezielle Schulung absolviert, in der auch die Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften und technischen Regeln (wie VDE-Normen) vermittelt wurden. Die Fachkraft nimmt wiederkehrend an Fortbildungs- oder Erfahrungsaustauschveranstaltungen zu diesem Thema teil, in der auch Aktualisierungen der Vorschriften und technischen Regeln vermittelt bzw. besprochen werden. Blitzschutz-Fachkraft für die Prüfung von Blitzschutzsystemen ist eine Blitzschutz-Fachkraft nach DIN VDE 0185-305-3 [5], die für den Bereich des Prüfens Kenntnisse besitzt über · physikalische Zusammenhänge, · den Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden sowie anzuwendende normative Berechnungsverfahren, · Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, · allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken. Befähigte Person nach Betr Sich V § 14 und § 15 Neben der elektrischen Gefährdung nach TRBS 2131 [17] muss der Prüfer zusätzlich die Arbeitsmittel (die elektrische Anlage oder Teile davon) als mögliche Zündquelle überprüfen. Obwohl es hier also auch um die Elektroinstallation geht, müssen zusätzlich die Anforderungen aus TRBS 1203 Teil 1 [14] für die Beschreibung der befähigten Person herangezogen werden. Auch hier kann in zwei Anforderungsgruppen unterteilt werden. Der ersten Gruppe können befähigte Personen mit eher leichteren Aufgaben (z. B. Prüfung einer einfachen Ausschaltung in einem Ex-Bereich) zugeordnet werden. Der Gruppe 2 werden befähigte Personen mit komplexeren Prüfaufgaben (Installation und Inbetriebnahme einer Maschine im Ex-Bereich) zugeordnet [16]. Elektrofachkraft nach Anforderungsklasse (1) mit Ex-Kenntnissen [16] ist eine Elektrofachkraft nach VDE 1000-10, die zusätzlich zu den Anforderungen, die bereits zur Anforderungsstufe (2) ohne Ex-Kenntnisse genannt sind, über ausreichende Kenntnisse des Ex-Schutzes sowie der wichtigsten Anforderungen der Normenreihe VDE 0165 verfügt. Erfahrungen im Prüfen elektrischer Anlagen, einschließlich in solchen, die sich in ex-gefährdeten Bereichen befinden, müssen nachgewiesen sein. Elektrofachkraft nach Anforderungsklasse (2) mit Ex-Kenntnissen [16] ist eine Elektrofachkraft nach VDE 1000-10 mit einer besonderen Qualifikation im Bereich des elektrischen Ex-Schutzes. Die befähigte Person zeichnet sich u. a. aus durch ausreichende Kenntnisse der Anforderungen der Normenreihe VDE 0165. Diese Kenntnisse muss sie durch Schulung und Prüfung nachgewiesen haben. Sie ist zur ständigen Aktualisierung der Fachkompetenz und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet. Weiterhin ist eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr im Bereich Prüfung elektrischer Anlagen einschließlich der Prüfungen in ex-gefährdeten Bereichen nachzuweisen. Blitzschutz-Fachkraft mit Ex-Kenntnissen ist eine Blitzschutz-Fachkraft nach DIN VDE 0185-305-3, die für den Bereich des Prüfens Kenntnisse besitzt über · physikalische Zusammenhänge, · den Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, · Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs-Schutzgeräten, · allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken. Zudem sind weitergehende Kenntnisse im Bereich des Blitzschutzes in ex-gefährdeten Bereichen nachzuweisen. Literatur [1] Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V), Stand 27.09.2002: Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, BGBl. Nr. 70 vom 27. September 2002 (S. 3777). [2] BGR 104:2008-07 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Regel: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) - Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen. [3] DIN EN 1127-1:2008-02 Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik. [4] DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2009-05 Explosionsfähige Atmosphäre - Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen. [5] DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1):2006-10 Blitzschutz - Teil 1: Allgemeine Grundsätze. - Teil 2: Risiko-Management. (mit zugehörigen Beiblättern). - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. (mit zugehörigen Beiblättern). - Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen. [6] DIN EN 61241-14 (VDE 0165-2):2005-06 Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub - Teil 14: Auswahl und Errichten. [7] DIN EN 60999-1 (VDE 0609 Teil 1):2000-12 Verbindungsmaterial - Elektrische Kupferleiter - Sicherheitsanforderungen für Schraubklemmstellen und schraubenlose Klemmstellen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und besondere Anforderungen für Klemmstellen für Leiter von 0,2 mm2 bis einschließlich 35 mm2. [8] DIN 57185 Teil 2 (VDE 0185 Teil 2):1982-11 Blitzschutzanlage; Errichten besonderer Anlagen. [9] DIN 57185 Teil 1 (VDE 0185 Teil 1):1982-11 Blitzschutzanlage; Allgemeines für das Errichten. [10] DIN EN 50164-1 (VDE 0185-201):2009-03 Blitzschutzbauteile - Teil 1: Anforderungen an Verbindungsbauteile. [11] DIN VDE 0100-600:2008-06 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen. [12] DIN VDE 0105-100:2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen. [13] DIN VDE 1000-10:2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. [14] TRBS 1203-1:2004-10 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Explosionsgefährdungen Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) vom 18. November 2004 (BAnz. Nr. 233 vom 8.12.2004 S. 23.797). [15] TRBS 1201-1:2006-09 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, S. 20). [16] Schmolke, H.: Druckschrift „Qualitätsoffensive befähigte Person“. Köln: VdS Schadenverhütung Gmb H, 2007-08. [17] TRBS 2131:2007-11 Elektrische Gefährdungen. Technische Regeln für Betriebssicherheit. GMBl. Nr. 49-51 vom 12.11.07, Seite 973 ff. Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 3 220 Beispiel für den Überspannungsschutz in einem eigensicheren Stromkreis FÜR DIE PRAXIS Blitz- und Überspannungsschutz

Autoren
  • R. Soboll
  • K.-P. Müller
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