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Bedeutung des BGB 2018 für die Elektro- und Lichtpraxis

Teil 5: Nachträge und Änderungen – Vergütungen und Zahlungen
ep10/2018, 4 Seiten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erfuhr mit verbindlicher Wirkung für alle Bau- und Planungsverträge ab 2018 eine grundlegende Novellierung des bisherigen Werkvertragsrechts und auch Änderungen zur kaufmännischen Mängelhaftung [1]. Diese Beitragsreihe erläutert wesentliche Änderungen und gibt hilfreiche Tipps anhand praktischer Beispiele zur besseren Orientierung.


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Autor
  • U. Greiner Mai
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