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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen - Unbekannter hatte Anlage wieder zugeschaltet

ep6/2004, 1 Seite

Eine Installationsfirma hatte den Auftrag erhalten, die

Deckenbeleuchtung in einem Seminarraum zu erneuern. Dazu mussten

neue Anschlussleitungen in der

Zwischendecke verlegt werden. Für

diese Arbeiten wurden zwei E-Monteure und ein Auszubildender im

2. Lehrjahr eingeteilt.


Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 6 te Unterweisung und Information sind oft die Unfallursache. Hier bietet sich der Kurs BS 12 „Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühen“ in der BGFE-Schulungsstätte Linowsee an. Aufgrund der sehr guten Teilnehmerbewertung und der großen Nachfrage nach dem Kurs wurde das Kursangebot um weitere Termine ergänzt. Dabei wird dem Wunsch der Teilnehmer nach noch mehr praktischen Übungen Rechnung getragen. Um den dafür notwendigen zeitlichen Freiraum in dem 3-Tageskurs zu schaffen, wird der Teil „Arbeiten nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ künftig nicht mehr Bestandteil des Kurses sein. Den an dieser Thematik Interessierten wird aber die Gelegenheit geboten, direkt im Anschluss an den im November stattfindenden BS 12-Kurs auch an dem Standardkurs BS 11 „Verantwortliche für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ teilzunehmen. Durch diese Kombination können Ausfallzeiten und Fahrtkosten für die Teilnehmer vermieden werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Kurs separat anmelden müssen, da auch die Einzelanmeldung für jeden Kurs möglich ist. · Termine Kurs BS 12: - 30.06. bis 02.07.2004 und - 08.11. bis 10.11.2004 · Termin Kurs BS 11: - 10.11.04 bis 12.11.04 Hinweis: Wir bitten alle Teilnehmer wetterfeste Kleidung sowie persönliche Schutzausrüstung (Helm und Schutzschuhe) mitzubringen. Aus dem Unfallgeschehen Unbekannter hatte Anlage wieder zugeschaltet Arbeitsauftrag: Eine Installationsfirma hatte den Auftrag erhalten, die Deckenbeleuchtung in einem Seminarraum zu erneuern. Dazu mussten neue Anschlussleitungen in der Zwischendecke verlegt werden. Für diese Arbeiten wurden zwei E-Monteure und ein Auszubildender im 2. Lehrjahr eingeteilt. Der Anlagenverantwortliche des Auftraggebers nahm am Tag vor Beginn der Arbeiten eine Einweisung der Arbeitsgruppe in die Örtlichkeiten vor. Gemeinsam erfolgte die Freischaltung des Seminarraumes und auch das Sichern gegen Wiedereinschalten. Dazu wurden die Sicherungsautomaten mit einem Klebestreifen überklebt und ein Schild „Nicht Einschalten! Reparaturarbeiten“ angebracht (Bild ). Unfallhergang: Am Unfalltag begann die Arbeitsgruppe mit den Arbeiten. Zuerst sollte die Spannungsfreiheit an den jeweiligen Arbeitsstellen festgestellt werden. Der später verunfallte Auszubildende stieg deshalb mit einem zweipoligen Spannungsprüfer auf eine Stehleiter zu einer abgenommenen Deckenplatte. Er wollte die dort vorhandene Zuleitung für eine Leuchte mit dem 2-poligen Spannungsprüfer auf Spannungsfreiheit prüfen. Hierbei geriet er mit dem rechten Handrücken an die blanken Leitungsenden und es kam zu einer kurzzeitigen Durchströmung. Durch den Schreck stürzte der Auszubildende aus etwa 1,5 m von der Leiter und zog sich schwere Wirbelsäulenverletzungen zu. Unfallanalyse: Die Unfalluntersuchung ergab, dass ein Unbekannter die Freischaltung der Anlage vor Beginn der Arbeiten wieder aufgehoben haben muss. Begünstigend für den Unfall war, dass in dem Unternehmen des Auftraggebers keine klare Zugangsregelung für elektrische Betriebsstätten bestand. Zudem fehlten Datum und Zeitpunkt der Abschaltung sowie ein Name an der Ausschaltstelle. Das hätte eine unberechtigte Zuschaltung wirksamer verhindern können. Der Unfall zeigt, dass die Maßnahmen zum Sichern gegen Wiedereinschalten nicht ausreichend waren (§ 4 (5) der BGV A2). Gerade bei Niederspannungsanlagen, bei denen einem größeren Personenkreis der Zugang zu den Verteilungen möglich ist, müssen wirksamere Mittel eingesetzt werden (z. B. Wiedereinschaltsperren). J. Jühling Nachgestellte Situation beim Erneuern der Deckenbeleuchtung und Sicherung der Ausschaltstelle

Autor
  • J. Jühling
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