Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Minibagger beschädigte 20-kV-Kabel
ep2/2008, 1 Seite
1. Halbjahr 2007: Zahl der Unfälle gestiegen Die Zahl der Arbeitsunfälle ist vorläufigen Zahlen zufolge im ersten Halbjahr 2007 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3 % gestiegen. Insgesamt ereigneten sich 474884 Arbeitsunfälle an Arbeitsplätzen in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst - 13821 mehr als im ersten Halbjahr 2006. Das geht aus Zahlen hervor, die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorliegen. Ob damit auch die Wahrscheinlichkeit zugenommen hat, bei der Arbeit einen Unfall zu erleiden, steht derzeit noch nicht fest. Rückgänge gab es dagegen bei der Zahl der neuen Unfallrenten, der tödlichen Arbeitsunfälle und der Wegeunfälle. „Mehr Arbeitsunfälle sind leider die Schattenseite der guten Konjunktur“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen. Arbeitsintensität und Beschäftigung nähmen zu - besonders in Branchen mit hohen Risiken wie Bau, Logistik und Zeitarbeit. Die Geschäftsführung der Unfallversicherung begrüße es daher, dass die Verringerung von Arbeitsunfällen ein Hauptziel der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie sei, auf die sich Bund, Länder und Unfallversicherung verständigt haben. Die absoluten Unfallzahlen sind in fast allen Branchen gestiegen. Die höchsten Zunahmen gab es bei Handel und Verwaltung, im Gesundheitswesen, in der Metall-Industrie und am Bau. „Da wir noch keine Daten zur Gesamtzahl der Beschäftigten haben, können wir allerdings nicht sagen, ob auch die Unfallwahrscheinlichkeit zugenommen hat“, erklärt der DGUV-Hauptgeschäftsführer. Sinkende Unfallzahlen gab es vor allem in den Unternehmen der öffentlichen Hand, der Druck- und Papierindustrie sowie in Verkehrsbetrieben. Weniger schwere Unfälle. Im Gegensatz zur Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle zeigt der Trend bei schweren Arbeitsunfällen weiterhin nach unten. So hat über alle Wirtschaftszweige hinweg die Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten abgenommen. Sie sank um 8,8 % auf 8205. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging gegenüber dem ersten Halbjahr 2006 um 5 auf 314 zurück. Weniger Wegeunfälle. Stark zurückgegangen ist die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle, also der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und von dort nach Hause. Sie sank um rund 23 % auf 82301. Neue Wegeunfallrenten gab es in 3022 Fällen - 8,6 % weniger als im Vorjahr. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle nahm um 3 auf 222 ab. Berufskrankheiten - Zahl der Verdachtsanzeigen nimmt zu. In insgesamt 33054 Fällen erhielten BGen und Unfallkassen Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit. Das entspricht einer Zunahme von 4,3 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2006. Die Zahl der neuen BK-Renten lag mit 2032 um 15,3 % unter dem Vorjahreswert. Aus der Rechtssprechung Biss durch eigenen Hund versichert Der Kläger, ein bei der BG versicherter Unternehmer, arbeitete in einem nur zu betrieblichen Zwecken benutzten Büro, das sich in seinem Einfamilienhaus befand. Unter seinem Arbeitsstuhl lag wie üblich ein Schäferhund. Diesen hatte der Unternehmer in erster Linie dafür angeschafft, um in seiner Abwesenheit das Büro zu bewachen. Als der Unternehmer eine Akte an seine mitarbeitende Ehefrau übergeben wollte, stolperte er, kam zu Fall und riss dabei den Arbeitsstuhl um. Der Schäferhund stürzte sich auf den Kläger und fügte ihm unter anderem schwere Gesichtsverletzungen zu. Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) befand, dass der Unfall unter Versicherungsschutz steht, da das Verhalten des Unternehmers, bei dem sich der Unfall ereignete, sich in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit befand. Zweifelsfrei war zum Unfallzeitpunkt die Bürotätigkeit des Klägers versichert, denn sie diente den Zwecken des Unternehmens. Der Aufenthalt des Hundes im Arbeitszimmer ist keine Tätigkeit des Klägers und diesem deshalb nicht zuzurechnen. Es handelt sich hier vielmehr um einen äußeren Umstand. Für das Gericht war es unerheblich, dass der Kläger durch seinen eigenen Hund verletzt wurde. Es sah keinen Unterschied, ob der Versicherte durch den eigenen Hund verletzt wird, über einen privaten oder betrieblich genutzten Teppich stürzt oder mit dem eigenen oder einem Betriebsfahrzeug verunglückt. Das LSG verneinte auch eine so genannte „selbstgeschaffene Gefahr“. Das Halten eines Schäferhundes zur Bewachung ist nicht in hohem Maße unvernünftig. Aus dem Unfallgeschehen Minibagger beschädigte 20-kV-Kabel Arbeitsauftrag. Im Verlauf eines 20-kV-Massekabels sollten Erdarbeiten ausgeführt werden. Die Baufirma setzte für die Schachtarbeiten einen Minibagger ein. Aus Sicherheitsgründen war in der Nähe des Kabels eine Handschachtung vorgesehen. Die Baufirma orientierte sich bei den Arbeiten an dem Kabelplan. Unfallhergang. Der Mitarbeiter der Baufirma schachtete mit dem Minibagger (Bild ) das Erdreich aus. Dabei achtete er streng darauf, ausreichend Abstand zur Führungslinie des 20-kV-Kabels einzuhalten. Im Lageplan nicht erkennbar war eine Kabelmuffe, die zudem schräg verlegt worden war. Beim weiteren Schachten beschädigte er das Kabel, da er sich im „sicheren“ Bereich glaubte. Der Schaden führte zu einer sofortigen netzseitigen automatischen Abschaltung. Er verständigte sofort den Kolonnenführer und wollte ihm am Rand der Baugrube den Schaden zeigen. In diesem Moment erfolgte jedoch eine automatische Wiedereinschaltung, da kein „sauberer“ Erdschluss vorlag. Es kam zu einem Störlichtbogen, der dem Baggerfahrer Verbrennungen zufügte. Unfallanalyse. Den Baggerführer trifft keine Schuld. Eine entsprechende Einweisung, wie bei Beschädigung des 20-kV-Kabels vorzugehen ist, und welcher Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, hätte Schlimmeres verhindern können. Maschinelle Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen dürfen nur mit äußerster Vorsicht erfolgen. Nicht selten muss mit Abweichungen bei Kabelplänen gerechnet werden. Bei Beschädigung eines Kabels ist die Netzleitstelle sofort zu informieren und die Baugrube in Abhängigkeit der Spannungshöhe in ausreichendem Abstand zu sichern. So lange die Netzleitstelle keine Abschaltung vorgenommen hat, muss bei teilweiser Beschädigung der Kabelisolation mit einer Wiedereinschaltung gerechnet werden. Hinweis: Die Bau-BGen haben zur Thematik ein Merkblatt „Erdarbeiten in Kabelnähe“ erarbeitet. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 62 (2008) 2 111 ARBEITSSICHERHEIT BETRIEBSFÜHRUNG Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik (BGETF), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Minibagger beim Ausschachten eines Kabelgrabens
Autor
- J. Jühling
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