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Arbeits- und Gesundheitsschutz | Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutz-Unterweisung "Sicher im Straßenverkehr"

ep6/2009, 2 Seiten

Unfälle im Straßenverkehr führen nach wie vor jedes Jahr zu Tausenden von Verletzten und zu zahlreichen Toten. Davon sind auch Unternehmer unmittelbar betroffen, wenn Mitarbeiter in einen Unfall verwickelt werden.


Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 6 Unfälle im Straßenverkehr führen nach wie vor jedes Jahr zu Tausenden von Verletzten und zu zahlreichen Toten. Davon sind auch Unternehmer unmittelbar betroffen, wenn Mitarbeiter in einen Unfall verwickelt werden. Die Beschäftigten fallen ggf. über Wochen für die anstehenden Arbeitsaufträge aus, können je nach Schwere der Verletzungen nie wieder in ihrem ursprünglichen Arbeitsumfeld eingesetzt werden. Erleiden Mitarbeiter einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz oder auf dem Rückweg oder ereignet sich der Unfall auf einem Dienstweg handelt es sich um einen „Arbeitsunfall“. In allen Fällen werden die geregelten Abläufe im Betrieb nachhaltig gestört - es liegt also im unmittelbaren unternehmerischen Intresse, Einfluss auf die „Sicherheit im Straßenverkehr“ zu nehmen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert seit 1996, dass die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen sind. Formal gehören Unterweisungen zum Thema „beruflich veranlasste Teilnahme am Straßenverkehr“ zum „Pflichtprogramm“ des Unternehmers. Weiterhin fordert der Gesetzgeber vor der Unterweisung das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung, in der alle Aspekte zu berücksichtigen sind, die sich u. a. aus der Art der Fahrzeuge, der Dauer der Teilnahme am Straßenverkehr, der Art der zu transportierenden Ladung oder der Qualifikation der Beschäftigten ergibt. 1. Risiken vermeiden Kann das Verhalten der Beschäftigten im Straßenverkehr überhaupt beeinflusst werden? Insbesondere der Wohnort der Beschäftigten und auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, das wesentlich zum Unfallgeschehen beiträgt, liegen nicht im Einflussbereich des Unternehmers. Aber durch betriebliche Maßnahmen kann durchaus auf ein sicheres Verhalten der Mitarbeiter im Straßenverkehr eingewirkt werden. 2. Gefährdungsbeurteilung Die aus der Gefährdungsbeurteilung (Hinweise dazu siehe auch Checkliste) gewonnenen Erkenntnisse sowie die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen sind entsprechend betrieblich umzusetzen - in Form einer Unterweisung der Mitarbeiter. 3. Maßnahmen umsetzen 1. Auswahl und Qualifizierung der Mitarbeiter · Nur körperlich und fachlich geeignete Personen mit dem Führen von Fahrzeugen beauftragen. Die körperliche Eignung kann z. B. durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (G25) nachgewiesen werden. · Wiederkehrende Untersuchungen veranlassen, um einer nachlassenden Sehfähigkeit vorzeitig zu begegnen. · „Respekt“ vor den Risiken in Verkehrssicherheitstrainings vermitteln (Bild ). · Alle Fahrzeugführer in der Ersten Hilfe ausbilden; Wiederholungskurse anbieten. Auch wenn der Pannenfall selten eintritt - eine Qualifikation für das sicherheitsgerichtete Verhalten in derartigen Situationen trägt dazu bei, dass aus Pannen keine Unfälle werden. 2. Überprüfen der Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit Die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Wartungsintervalle sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen sind fristgerecht einzuhalten. Zusätzlich sind die Mitarbeiter gehalten, die von ihnen benutzten Fahrzeuge auf augenscheinliche Mängel zu prüfen - u. a. Checks der Beleuchtungsanlage, des Reifenprofils und des Luftdrucks und ebenfalls die Ausstattung der Fahrzeuge mit Warnwesten, Warndreieck sowie einem vollständigen Verbandskasten. Auftretende Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Bei Fahrten in ortsfremde Gebiete empfiehlt sich der Einsatz von Navigationssystemen. 3. Unterweisung gut vorbereiten · Unterweisungen sind stets Aufgabe des Unternehmers und seiner Führungskräfte. Andere Personen, selbst mit hoher fachlicher Kompetenz, dürfen die Unterweisung allein nicht durchführen. Der Einsatz von „Fachleuten“, auch Externen, kann erheblich zum Interesse der Beschäftigten beitragen. · Die Unterweisung muss den klaren „Willen“ des Unternehmers verdeutlichen und ist mit der Unterschrift der Beschäftigten zu dokumentieren. · Günstig ist es, die Beschäftigten in die Unterweisung einzubinden; sie ggf. über eigene Erfahrungen im Straßenverkehr berichten und Maßnahmen vorschlagen zu lassen. · Für Azubis sind eigene Veranstaltungen zu empfehlen. 4. Weitere Unterweisungshilfen und Schulungsangebote nutzen Die BGETE bietet z. B. Testbögen zur Arbeitssicherheit, u. a. zur Sicherheit im Straßenverkehr (ABL 012) oder zum Transport (ABL 006) an. Ein beiliegender Antwortbogen erleichtert die Auswertung des Tests - Abruf unter www.bgete.de. In den Programmen „Sicher und gesund am Arbeitsplatz Interaktiv“ informiert die BG mithilfe von Filmen zu wesentlichen Themen der Verkehrssicherheit mit der Möglichkeit, das Wissen anschließend zu testen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bietet interessante Informationen und Unterweisungshilfen zum Thema: www.dvr.de. BGliche Schulungsangebote: Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (BS 11) Fahrverhalten und Fahrsicherheitstraining mit dem Fahrsimulator (BS 14) Defensives Fahren (BS 16) und defensives Fahren - Aufbauseminar (BS 16 A) Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer (BS 17). R. Lux Empfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter Gesetzliche Grundlagen Unfallgefahren Arbeitsschutz-Unterweisung 132009 Thema: Sicher im Straßenverkehr 1 Stehen für die betrieblichen Fahr- und Transportaufgaben die geeigneten Fahrzeuge zur Verfügung? 2 Welche Einsatzbedingungen und Einsatzhäufigkeit der Betriebsfahrzeuge liegen vor? 3 Sind die Fahrzeuge betriebs- und verkehrssicher? 4 Werden die Fahrzeuge regelmäßig gewartet und sind die dafür verantwortlichen Personen benannt? 5 Entsprechen Typ sowie Ausstattung eingesetzter Privatfahrzeuge den betrieblichen Erfordernissen? 6 Erfolgt eine Auswahl der Mitarbeiter, die als Fahrzeugführer eingesetzt werden? 7 Unterliegen die Fahrzeugührer der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach dem Untersuchungsgrundsatz G 25? 8 Sind die Fahrzeugführer als Ersthelfer qualifiziert? 9 Werden die Fahrzeugführer regelmäßig zu Themen der Verkehrssicherheit unterwiesen? 10 Wird den Mitarbeitern die Möglichkeit zur Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings geboten? 11 Kennen die Mitarbeiter die maximalen Fahr- und Steuerzeiten? Sicher im Straßenverkehr CHECKLISTE Fahrsicherheitstrainings zahlen sich besonders bei widrigen Bedingungen aus Foto: Werkfoto Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 6 © Redaktion Elektropraktiker 10400 Berlin www.elektropraktiker.de Erstunterweisung Wiederholungsunterweisung erfolgt: Ort: Datum: Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Die Unterweisung wurde durchgeführt von: Name, Vorname Unterschrift Betriebsanweisung Firma: Arbeitsbereich: Verantwortlich: Arbeitseinsatz, Tätigkeit: Sicher im Straßenverkehr Bearbeiter: Stand: Sicheres Verhalten im Straßenverkehr Schwere bis tödliche Verletzungen durch · Aufeinanderprallen von Fahrzeugen · Auffahren auf feststehende Objekte, z. B. Bäume, Häuser · Überschlagen der Fahrzeuge · Das Führen von Fahrzeugen unter Alkohol-, Drogen und Medikamenteneinfluss ist untersagt. · Bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, z. B. Übelkeit, dürfen keine Fahrten angetreten werden. · Das Rauchen in betrieblichen Fahrzeugen ist generell verboten! · Die Beschäftigten prüfen die Betriebsfahrzeuge vor Fahrtantritt auf augenscheinliche Mängel. · Vor Fahrtantritt ist zu prüfen, ob ein Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste und Material zur Pannenhilfe im Fahrzeug vorhanden und vollständig sind. · Vor Fahrtantritt ist die Funktion der Beleuchtungsanlage sowie der Reifenzustand zu prüfen. · Mängel am Fahrzeug sind dem Vorgesetzten zu melden. · Zu transportierende Lasten sind ordnungsgemäß zu sichern. · Die vorgeschriebenen Fahr- und Lenkzeiten sind einzuhalten. · Fahrten dürfen nur mit eingeschaltetem Abblendlicht durchgeführt werden. · Bei Fahrten in unbekannten Gebieten sind die vorhandenen Navigationsgeräte einzusetzen. · Telefonate während der Fahrt sind ausschließlich über die Freisprechanlagen zu führen. · Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind zu beachten. · Unfälle sind unmittelbar dem Vorgesetzten zu melden. · Warnblinkeinrichtung des Fahrzeuges betätigen · Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr bewegen · Fahrzeug am Straßenrand abstellen · Warnweste anlegen · Pannenstelle in einem ausreichenden Abstand durch das Warndreieck markieren · bei einer Behinderung des fließenden Verkehrs die Polizei unterrichten · Pannen-Notdienst informieren · Vorgesetzten in Kenntnis setzen · Warnblinkeinrichtung des Fahrzeuges betätigen · bei verletzten Personen den Rettungsdienst benachrichtigen Notruf: ....... · Unfallstelle absichern · Erste Hilfe leisten · weitere Ersthelfer hinzuziehen · Unfall dem Vorgesetzten melden Verhalten bei Pannen Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe Schutzmaßnahmen und Verhaltensmaßregeln Gefährdungen Anwendungsbereich

Autor
  • R. Lux
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