Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Arbeitsschutzunterweisung
Arbeitsschutz-Unterweisung "Heben und Tragen von Lasten"
ep12/2006, 2 Seiten
Das Arbeiten im Elektrohandwerk ist meist mit dem manuellen Handhaben von zum Teil sehr schweren und/oder sperrigen Lasten verbunden. Beim Heben und Tragen dieser Lasten ergeben sich häufig erhebliche Belastungen für das Muskel-Skelett-System, besonders die Wirbelsäule. Diese können zu arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und zu Erkrankungen sowie Arbeitsunfähigkeit führen. Laut Statistik entfallen bei den Elektroberufen ca. 24 % aller Arbeitsunfähigkeits (AU)- Diagnosen auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems. Die durchschnittliche Anzahl der AU-Tage je Diagnose beträgt dabei etwa 16 Tage. Weitere Risiken: · herabfallende Gegenstände · Stolpern, Rutschen oder Stürzen aufgrund schlechter Sicht auf den Verkehrsweg · Anstoßen der Hände beim Tragen · Quetschen der Finger beim Absetzen der Last · Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Grate an der Last. Das Arbeitsschutzgesetz mit seinen grundsätzlichen Forderungen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten wird zu speziellen Themen von Verordnungen - hier die Lastenhandhabungsverordnung - untersetzt und weiter konkretisiert. Beim Beantworten der Frage, wie viel Gewicht der Beschäftigte maximal heben und tragen darf, ist zu beachten: In der Lastenhandhabungsverordnung sind dazu keine Grenzwerte aufgeführt. Ein Grund dafür sind die großen individuellen Unterschiede bei den Beschäftigten - z. B. Geschlecht, Alter, Gewicht, Konstitution. Zusätzlich beinflussen weitere Faktoren die Höhe des Lastgewichtes wie z. B. Größe und Schwerpunkt der Last, Körperhaltung, Platzverhältnisse, Arbeitstempo, Persönliche Schutzausrüstung usw. Die Berufskrankheitenverordnung beinhaltet eine Berufskrankheit, die durch das Heben und Tragen von Lasten hervorgerufen wird. Im entsprechenden Merkblatt zur ärztlichen Untersuchung sind als Anhaltspunkt für den Begriff „schwere Lasten“ bestimmte Lastgewichte aufgeführt (Tafel ), deren regelmäßiges Heben oder Tragen mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule verbunden ist. Die Werte gelten für eng am Körper getragene Lastgewichte. Werden sie weit vom Körper entfernt getragen, können auch geringere Lastgewichte ein Risiko darstellen. Der Gesetzgeber gibt zudem klare Lastgrenzwerte für besonders zu schützende Personengruppen vor. Laut Mutterschutzgesetz dürfen werdende Mütter keine Lasten von regelmäßig mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht manuell bewegen. Die Kinderarbeitsschutzverordnung verbietet, dass Kinder über 13 Jahre sowie vollzeitschulpflichtige Jugendliche regelmäßig Lasten von 7,5 kg oder gelegentlich Lasten von über 10 kg handhaben. 1. Risiken vermeiden Die Lastenhandhabungsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, alle manuellen Handhabungen von Lasten mit einer Gefährdung der Beschäftigten durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder durch den Einsatz geeigneter Arbeitsmittel zu vermeiden. 2. Gefährdungen beurteilen Nicht vermeidbare Lastenhandhabungen sind vom Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs der Lastenhandhabungsverordnung und der dort genannten Risikofaktoren besonders zu betrachten. Auf Grundlage dieser Beurteilung sind von ihm geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gefährdung der Beschäftigten möglichst gering zu halten. Es ist keine spezielle Form für eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben. Hierfür hat sich z. B. die Leitmerkmalmethode als orientierendes Beurteilungsverfahren für den betrieblichen Praktiker durchgesetzt. 3. Maßnahmen umsetzen Transportgewicht verringern Im Elektrohandwerk lässt sich ein manuelles Handhaben von Lasten kaum vermeiden. Es ist aber beispielsweise möglich, dass Materialbestellungen in kleineren Gebinden geliefert und besonders belastende Tätigkeiten über ein so genanntes Job-Rotating auf mehrere Beschäftigte verteilt werden. Arbeitshilfen einsetzen Für nicht vermeidbare Lastenhandhabungen ist es sinnvoll, Hebe-, Trage- oder Transporthilfen zu beschaffen (Bild ). Mitarbeiter einbeziehen Es ist zu empfehlen, beim Herausfinden der Möglichkeiten für eine Gefährdungsreduzierung die Beschäftigten aktiv mit einzubeziehen. 4. Körperliche Eignung prüfen Zum Prüfen der körperlichen Eignung der Beschäftigten für die Tätigkeit kann die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem BG-Grundsatz G46 hilfreich sein. 5. Unterweisen Die Mitarbeiter sind regelmäßig zu unterweisen. Ein Heben und Tragen von Lasten lässt sich in der Arbeitswelt nicht gänzlich vermeiden. Daher ist es besonders wichtig, dass die für Sicherheit und Gesundheit gefährlichen Lastenhandhabungen erkannt werden, um die Gefährdung der Beschäftigten durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Für eine weitergehende Information stehen unter www.elektropraktiker.de/ Betriebsführung/Arbeitsschutzbrief die Lastenhandhabungsverordnung und die Leitmerkmalmethode als PDF-Dateien zum Download bereit. H. Kusserow Fazit Empfehlungen zum Schutz der Mitarbeiter Gesetzliche Grundlagen Unfallgefahren 1 Werden die vom Gesetzgeber zum Schutz besonderer Personengruppen erlassenen Grenzwerte für Lasten eingehalten? 2 Wird bei Bestellungen von Material beachtet, dass sich dieses - bezogen auf Gewicht und Abmessungen - problemlos transportieren lässt? 3 Stehen den Beschäftigten für nicht vermeidbare schwere und/oder sperrige Lasten geeignete und in ausreichender Anzahl vorhandene Hebe-, Trage- oder Transporthilfen zur Verfügung? 4 Werden Hebe-, Trage- und Transporthilfen vor der Beschaffung auf ihre Eignung überprüft und auch später regelmäßig geprüft sowie gewartet? Haben die Beschäftigten bei der Beschaffung ein Mitspracherecht? 5 Ist für Tätigkeiten mit nicht vermeidbaren manuellen Lastenhandhabungen eine Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung des Anhangs der Lastenhandhabungsverordnung durchgeführt worden? 6 Sind aufgrund des Beurteilungsergebnisses geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung getroffen worden? 7 Wird beim Übertragen von Tätigkeiten mit manuellen Lastenhandhabungen die körperliche Eignung der Mitarbeiter berücksichtigt? 8 Werden sie regelmäßig über sachgemäßes Heben und Tragen von Lasten, das richtige Handhaben vorhandener Hebe-, Trage- und Transporthilfen sowie die mit der Ausführung der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen unterwiesen? 9 Werden die Beschäftigten bei falschem oder riskantem Lastentransport angesprochen und zu sicherheitsgerechtem Arbeiten angehalten? 10 Werden die Mitarbeiter dazu ermuntert, Mängel bei Transportvorgängen zu melden und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten? Heben und Tragen von Lasten CHECKLISTE Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 12 1 ELEKTRO PRAKTIKER Arbeitsschutz-Unterweisung 32006 Thema: Heben und Tragen von Lasten BGFE Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Schwere Lasten nur mit Transporthilfen bewegen Alter Last [kg] Frauen Männer 15 bis 17 Jahre 10 15 18 bis 39 Jahre 15 25 ab 40 Jahre 10 20 Tafel Lasten mit erhöhten Gesundheitsrisiken EP1206-Arbeitsschutz-fu 20.11.2006 13:39 Uhr Seite 1 Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 12 Arbeiten mit manueller Lastenhandhabung (Heben und Tragen) · Herabfallen von Gegenständen · Stolper-, Rutsch-, Sturz-, Anstoß- und Quetschgefahr · Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Grate an der Last · Verletzung bzw. Erkrankung am Muskel-Skelett-System · Grundsätzlich, wenn möglich, Hebe-, Trage- oder Transporthilfen nutzen wie z. B. Tragegurt oder Sackkarre · Schwere und sperrige Lasten immer mit mehreren Personen heben und tragen · Persönliche Schutzausrüstung verwenden wie z. B. geeignete Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe Beim Anheben und Absetzen von Lasten: · auf einen sicheren Stand und ausreichenden Bewegungsraum achten · in die Knie gehen und den Rücken dabei möglichst gerade halten · Last möglichst mit beiden Händen greifen, einseitige Belastung vermeiden · Körper durch Einsatz der Beinmuskulatur gleichmäßig und langsam aufrichten · Last möglichst körpernah heben und niemals ruckartig bewegen · das Absetzen der Last erfolgt in umgekehrter Reihenfolge wie beim Anheben · das Verdrehen der Wirbelsäule vermeiden, eine Änderung der Bewegungsrichtung über ein Drehen des ganzen Körpers mit den Füßen durchführen · besonders beim Absetzen der Last auf die Finger achten - Quetschgefahr Beim Tragen von Lasten: · Rücken möglichst gerade halten · Last möglichst nah am Körper tragen - beidhändig vor dem Körper, auf beide Arme verteilt neben dem Körper, auf dem Rücken oder den Schultern · auf freie Sicht sowie freie, ebene und sichere Verkehrswege achten · Beschädigte Hebe-, Trage- und Transporthilfen niemals benutzen und sofort aus dem Verkehr nehmen · Mängel dem Vorgesetzten sofort melden. · Ruhe bewahren · Ersthelfer heranziehen · Notruf: _______ · Unfall melden Instandhaltungsarbeiten an Hebe-, Trage- und Transporthilfen nur durch beauftragte und fachlich qualifizierte Personen durchführen lassen Instandhaltung Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe Verhalten bei Störungen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Gefährdungen Anwendungsbereiche Betriebsanweisung Erstunterweisung Wiederholungsunterweisung erfolgt: Firma: Ort: Datum: Arbeitsbereich: Verantwortlich: Arbeitsplatz, Tätigkeit: Heben und Tragen von Lasten Bearbeiter: Stand: Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Lfd. Nr. Name, Vorname Unterschrift Die Unterweisung wurde durchgeführt von: Name, Vorname Unterschrift © Redaktion Elektropraktiker 10400 Berlin www.elektropraktiker.de EP1206-Arbeitsschutz-fu 20.11.2006 13:39 Uhr Seite 2
Autor
- H. Kusserow
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