Betriebsführung
Aktuelles aus der Betriebsführung
ep11/2015, 1 Seite
896 Betriebsführung www.elektropraktiker.de | Elektropraktiker, Berlin 69 (2015) 11 Aktuelles Weihnachtspost von eigener Hand Stilvoller Jahresausklang „Eine unpersönliche Weihnachtskarte stört jede Beziehung“, glaubt die Inhaberin des Brief Studios Sylke Schröder. Sie gibt Tipps, wie Handwerker das Beste aus der all jährlichen Pflicht her ausholen können. Was ist besser - eine handgeschriebene Karte oder ein Weihnachtsbrief? Kommt drauf an, Hauptsache man verzichtet auf vorgedruckte Karten. Mit seiner Handschrift kann der Unter nehmer den Empfänger individuell ansprechen und sich auf etwas Verbindendes aus dem zu Ende gehenden Jahr beziehen (Beispiel). Effizienzgetriebene wählen eher den Weih nachtsbrief, der etwas Relevantes zum Unter nehmen sagen sollte. So kann er den Skep tiker von der neuen Strategie überzeugen oder einen Spannungsbogen aufbauen, wenn der Brief etwas Unerwartetes ankündigt oder eine konkrete Erwartung ausspricht. Aus der Flut vorweihnachtlicher Grüße ragt der Absender heraus, wenn diese Post zum ersten Advent ankommt oder kurz nach Neujahr. Das Brief Studio setzt in der heutigen Zeit zunehmender Digitalisierung der Kommuni kation vor allem auf die persönliche Anspra che: auf Briefe für Unternehmen - wichtige Einzelbriefe und Komplettlösungen. Aus be stehenden Briefvorlagen werden verständ liche und lebendige Briefe kreiert, die zum eigenen Unternehmen passen. In Seminaren kann man zudem lernen, einen „guten Ge schäftsbrief“ zu formulieren. Kontaktdaten unter: www.briefstudio.de n Bundesarbeitsgericht: Urteil Sonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung In seinem Urteil vom 13.05.2015 - Az. 10 AZR 266/14 - entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Anspruch auf Sonder zahlung folgendermaßen: Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg eine vom Umsatz abhängige Sonderzahlung gewährt, so steht den Arbeit nehmern aufgrund einer dadurch entstande nen betrieblichen Übung ein Anspruch auf die Sonderzahlung zu. Dabei ist es unerheb lich, ob die Sonderzahlungen in den ver gangenen Jahren in unterschiedlicher Höhe gewährt wurden. Handelt es sich bei den Sonderzahlungen zudem um eine Gegenleis tung für die erbrachte Arbeitsleistung, so steht einem Arbeitnehmer bei Beenden seines Arbeitsverhältnisses zumindest ein anteiliger Anspruch zu - so die Meinung des BAG (Quelle: BAG). n E-Fahrzeuge Preissenkung für C-Zero Citroën hat die Preise für den C-Zero deut lich gesenkt. Laut Hersteller ist der zu 100 % elektrisch an getriebene viersitzige Kleinwagen jetzt ab 17 850 Euro erhält lich. Mit einer Reichweite von rund 150 km ist das Elektrofahrzeug eine interessante Alternative für den innerstädtischen Verkehr. Der 3,48 m lange Kleinwagen verfügt über einen Wendekreis von neun Metern. Seine Höchstgeschwindigkeit beträgt 130 km/h, er ist in 15,9 s von 0 auf 100 km/h beschleu nigt. Der Elektromotor mit einer Nennleistung von 49 kW (67 PS) verfügt über ein Drehmoment von 196 Nm. Je nachdem, welche Steckdose benutzt wird, beträgt die Ladezeit der Batte rie entweder 6 h (14 A) oder 11 h (8 A). Der C-Zero bietet serienmäßig zahlreiche Sicherheits- und Komfortausstattungen - von ESP, sechs Airbags und Nebelscheinwerfern über eine vollautomatische Klimaanlage und einen Kofferraum mit einem Volumen von 166 l bis hin zu elektrisch anklapp-, beheiz-und einstellbaren Außenspiegeln, Bluetooth und einer Sitzheizung vorne. n DGUV: Meldeverfahren Neues zum Lohnnachweis Der jährliche summarische Lohnnachweis an die gesetzliche Unfallversicherung bleibt be stehen - trotz gegenteiliger Diskussionen. So sieht es das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und ande rer Gesetze“ (5. SGB IV-Änd G) vor. Das bedeutet für die Unternehmen: Termin. Bis spätestens zum Februar 2016 ist der Lohnnachweis 2015 an die zustän dige BG oder Unfallkasse zu übermitteln - mit dem herkömmlichen Papier- oder Extranet-Lohnnachweis. Übergangsphase. Bis zum Jahr 2019 er folgt schrittweise das Umstellen auf eine rein elektronische Lösung als alleinige Grundlage für die Beitragsbescheide der Unternehmen. Neue UV-Jahresmeldung ab 1. Januar 2016. Seit 2009 mussten die Unterneh men zusätzlich zum summarischen Lohn nachweis mit jeder Meldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens Daten zur Unfallver sicherung an die jeweilige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag übermitteln - mit dem „Datenbaustein Unfallversicherung“ (DBUV). Dieses Melde verfahren hat sich nicht bewährt und wird aufgegeben. Anstelle dessen müssen Arbeitgeber künftig ab 01.01.2016 eine gesonderte arbeitnehmerbezogene „Jah resmeldung zur Unfallversicherung“ (Jah resmeldung) an die Einzugsstellen abgeben - unabhängig von den übrigen Meldungen zur Sozialversicherung. Sie ersetzt nicht den Lohnnachweis, sondern dient allein der Rentenversicherung als Prüfgrundlage und umfasst folgende Daten: 1. Betriebsnummer des Unfallversicherungs trägers 2. Mitgliedsnummer des Unternehmens bei seinem Unfallversicherungsträger 3. Gefahrtarifstelle 4. unfallversicherungspflichtiges Entgelt je Mitarbeiter - bis zur jeweiligen Höchst grenze des Unfallversicherungsträgers. Beispiel für eine handgeschriebene Karte Lieber Herr Meier, der Advent lädt uns ein, dankbar zu sein für zuverlässige Wegbegleiter. Als Geschäftspartner erlebe ich Sie so und schätze Sie auch persönlich als anständigen und loyalen Menschen. In diesem Jahr haben wir zusammen ein Tief durchgestanden. Auch dank Ihrer Rechtschaffenheit steht mein Handwerksbetrieb nun wieder auf festem Boden. Ich wünsche mir sehr, dass dieses Erlebnis unsere Beziehung nun noch enger zusammenschweißen wird. Frohe Weihnachten sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr wünscht Ihnen und Ihrer Familie Ihr Hans Müller Quelle: Brief Studio
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