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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Licht- und Beleuchtungstechnik

Absicherung von Lichtstromkreisen

ep7/2002, 2 Seiten

Immer wieder sieht man, dass Lichtstromkreise mit LS-Schaltern Typ B 16 A abgesichert werden, obwohl alle uns bekannten Schalterhersteller eine Bemessungsspannung von 250 V und einen Bemessungsstrom von 10 A vorgeben. Die Schalter sind unseres Erachtens nach Typgeprüfte Schaltgeräte und unterliegen somit der VDE 0660 Teil 500. Hier wird unter anderem gesagt, dass der Hersteller nach § 5 Abs. 5.1 die Bemessungsbetriebsspannung und den Bemessungsstrom auf den Bauteilen dauerhaft kenntlich zu machen hat. Danach sind Lichtstromkreise, die mit Wechselspannung betrieben werden, und Schaltgeräte dieser Bauart, die im Stromkreis eingesetzt werden, unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren, wie Leiterquerschnitt, Spannungsfall, Umgebungstemperatur/-bedingungen und Häufung mit max. 10 A abzusichern. Oder existiert hier noch eine weitere Vorschrift, die die Absicherung von Lichtstromkreisen mit LS-Schaltern B 16 A trotz des Bemessungsstromes von 10 A erlaubt ? Unseres Erachtens ist ein Stromkreis, der so aufgebaut und mit 16 A abgesichert ist, übersichert. Es besteht die Gefahr der zu hohen Erwärmung bis hin zur Brandgefahr.


An ein Verteilungsnetz, das für das TT-System bestimmt ist, darf keine Anlage mit TN-System angeschlossen werden. In ein und demselben Gebäude können nicht das TN-System und das TT-System nebeneinander bestehen, weil die Schutzleiter und PEN-Leiter durch den Hauptpotentialausgleich miteinander verbunden werden müssten ([2], Abschn. 413.1.2.1), wodurch das TT-System zwangsläufig in ein TN-System verwandelt würde. Andererseits ist es möglich, an ein Verteilungsnetz mit TN-System die mit TT-System ausgeführte Anlage eines ganzen Gebäudes (z. B. eines abseits vom Ort gelegenen Anwesens) anzuschließen. Ferner kann an eine Verbraucheranlage mit TN-System ein Anlageteil mit TT-System angeschlossen werden, der sich nicht im gleichen Gebäude befindet, sondern in einem gesonderten Gebäude (z. B. Gartenhaus, Garage, Werkstattgebäude, Stallgebäude) oder im Freien (z. B. Garten) ([2], Abschn. 413.1.3.9). Der Schutzleiter des TT-Systems darf nicht mit dem PEN-Leiter oder Schutzleiter des TN-Systems verbunden werden. Das TT-System bedarf eines Schutzerders. Als Abschalteinrichtungen für das TT-System müssen FI-Schutzeinrichtungen und dürfen keine Überstrom-Schutzeinrichtungen verwendet werden, damit die Erfüllung der Gl. (1) für das TN-System („Spannungswaage“) nicht in Frage gestellt wird. Die Anwendung des TT-Systems im Freien wird gefordert, wenn sonst eine Berührungsspannung größer als UL auftreten könnte ([2], Nationales Vorwort, Zu 413.1.3.9). Das wäre z. B. beim TN-System dadurch möglich, dass Fehlerspannungen zu den Betriebsmitteln im Freien verschleppt werden, weil im Allgemeinen außerhalb der Gebäude die Potentialsteuerung fehlt. IT-System. In Deutschland wird das IT-System nicht für öffentliche Verteilungsnetze angewendet. Es hat für Anlagen Bedeutung, von denen eine hohe Versorgungszuverlässigkeit verlangt wird und bei denen deswegen ein einfacher Körperschluss nicht zur Abschaltung führen soll, z. B. · in der Industrie, wo Produktionsunterbrechungen hohe Verluste verursachen, · für Sicherheitsstromversorgungen in Gebäuden mit Menschenansammlungen, · für Operationsleuchten und andere wichtige Verbrauchsmittel in medizinisch genutzten Räumen. Große Anlagen mit IT-System, wie sie in der Industrie vorkommen, können über einen eigenen Umspanner an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sein. Die kleineren Anlagen werden jedoch über einen Transformator an eine Niederspannungsanlage angeschlossen, die mit TN- oder TT-System ausgeführt ist. Eine Isolationsüberwachungseinrichtung muss den ersten Isolationsfehler anzeigen ([2], Abschn. 413.1.5.4). Mit einem besonderen Gerät, von der Fa. Bender Gmb H & Co. KG in 35305 Grünberg (Hessen) hergestellt, kann der Fehlerort erkannt werden [12]. Es ist zweckmäßig, den ersten Fehler so schnell wie möglich zu beseitigen. Das Auftreten eines zweiten Fehlers muss die Abschaltung bewirken ([2], Abschnitte 413.1.5.5 bis 413.1.5.8). Drehstromanlagen mit Neutralleiter und der Nennspannung 230/400 V werden im Allgemeinen nicht als IT-System ausgeführt, weil bei Erdschluss eines Außenleiters die anderen beiden Außenleiter eine Spannung gegen Erde von 400 V annehmen würden, wofür die Isolation der Betriebsmittel mit der Nennspannung 230 V nicht bemessen ist. Mit dem IT-System werden vor allem Drehstromanlagen ohne Neutralleiter mit den Nennspannungen 3 x 500 V und 3 x 230 V errichtet. Literatur [1] DIN VDE 0100-300/VDE 0100 Teil 300:1996-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 3: Bestimmungen allgemeiner Merkmale. [2] DIN VDE 0100-410/VDE 0100 Teil 410:1997-01 - ; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [3] Hering, E.: Betriebserdung von Niederspannungsnetzen. Elektropraktiker, Berlin 48 (1994)4, S. 330-335. [4] Hering, E.: Nachteile von Dreieinhalb-Leiter-Kabeln. Elektropraktiker, Berlin 52(1998)6, S. 547-549. [5] Hering, E.: Fundamenterder. Berlin: Verlag Technik 1996. ISBN 3-341-01142-0. [6] Hering, E.: Schutzerder für die Schutzmaßnahme TT-System. Elektropraktiker, Berlin 54 (2000)3, S. 207-212. [7] Hering, E.: Trennen von Anlagen im TN- und TT-System. Elektropraktiker, Berlin 55(2001) 8, S. 618. [8] Hering, E.: Trennen von Drehstromanlagen im TT-System. Elektropraktiker, Berlin 55(2001) 10, S. 800. [9] Hering, E.: Sicherheitsstromversorgung mit Notstromaggregat. Elektropraktiker, Berlin 55 (2001)11, S. 886. [10] Hering, E.: Zuverlässigkeit der Sicherheitsstromversorgung im TT-System. Elektropraktiker, Berlin 55(2001)12, S. 974. [11] Hering, E.: Umstellung vom TN-System zum TT-System. Elektropraktiker, Berlin 56(2002) 2, S. 96-97. [12] Hofheinz, W.: Schutztechnik mit Isolationsüberwachung. 7. Auflage. Berlin/Offenbach: VDE-Verlag 2000. E. Hering Absicherung von Lichtstromkreisen ? Immer wieder sieht man, dass Lichtstromkreise mit LS-Schaltern Typ B 16 A abgesichert werden, obwohl alle uns bekannten Schalterhersteller eine Bemessungsspannung von 250 V und einen Bemessungsstrom von 10 A vorgeben. Die Schalter sind unseres Erachtens nach Typgeprüfte Schaltgeräte und unterliegen somit der VDE 0660 Teil 500. Hier wird unter anderem gesagt, dass der Hersteller nach § 5 Abs. 5.1 die Bemessungsbetriebsspannung und den Bemessungsstrom auf den Bauteilen dauerhaft kenntlich zu machen hat. Danach sind Lichtstromkreise, die mit Wechselspannung betrieben werden, und Schaltgeräte dieser Bauart, die im Stromkreis eingesetzt werden, unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren, wie Leiterquerschnitt, Spannungsfall, Umgebungstemperatur/-bedingungen und Häufung mit max. 10 A abzusichern. Oder existiert hier noch eine weitere Vorschrift, die die Absicherung von Lichtstromkreisen mit LS-Schaltern B 16 A trotz des Bemessungsstromes von 10 A erlaubt ? Unseres Erachtens ist ein Stromkreis, der so aufgebaut und mit 16 A abgesichert ist, übersichert. Es besteht die Gefahr der zu hohen Erwärmung bis hin zur Brandgefahr. ! Die raumbezogene Installation, bei der der jeweilige oder einer von mehreren Steckdosenstromkreisen mit der (oft einzigen) Leuchte in diesem Raum zusammengefasst werden, wird nach wie vor aus verschiedenen Gründen praktiziert. Häufig ist dies bei vorhandenen Installationen ohnehin der einzige Weg, um aufwendige Arbeiten zu sparen. Damit wird man zwangsläufig zunächst vor die Frage gestellt, entweder einen 16-A-Schalter zu benutzen oder den Kreis nur mit 10 A abzusichern. In diesem Fall ist es jedoch hilfreich, auf VDE 0100-510 „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel“ zu verweisen. Unter Abschnitt 512.1.2 „Strom“ heißt es: „Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist der Betriebsstrom (bei Wechselstrom der Effektivwert) zu berücksichtigen, den sie bei Normalbetrieb führen.“ Die Betriebsmittel müssen ebenfalls den Strom führen können, der unter anomalen Betriebsbedingungen während der durch die Ansprechkennlinien der Schutzorgane bestimmten Dauer fließen kann. (Dies wird durch die gerätespezifischen Vorschriften gewährleistet.) Wenn die Schalter zum Schalten ortsfester Leuchten dienen, kann davon ausgegangen werden, dass diese durch ihre Bauart bedingt den Strom von 10 A keinesfalls überschreiten (überwiegend liegt der Wert deutlich darunter). Dies ist bei der Planung der Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 7 554 Mehr als 400 Antworten auf Ihre Praxisfragen jederzeit abrufbar unter Weitere Angebote: EIB-Service, Fachartikel-Sammlung, Buch-Shop, Inhaltsverzeichnisse, Termine, Software-Service, Gewinnspiel, Jobbörse. Ein Internet-Service für ep-Abonnenten. www.elektropraktiker.de Anlage leicht überschaubar. Die Gefahr der Überlastung bzw. zu hohen Erwärmung ist somit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht gegeben. Berücksichtigt werden sollte jedoch, dass der Außenleiter immer zuerst auf die Steckdose und von da zum Schalter geführt wird, da die Schalterklemme nicht in jedem Fall als Verbindungsklemme für 16 A geeignet ist. Die Mehrzahl der Schalterhersteller hat daher bisher auch keinen Grund gesehen, eine generelle Umstellung des Schaltersortiments von 10 A auf 16 A durchzuführen. Hierdurch würden unnötige Mehrkosten verursacht, für die es keine technische Rechtfertigung gibt. Dies wird dadurch unterstützt, dass die Leistungsaufnahme von modernen Leuchtmitteln bei gleicher Lichtausbeute rückläufig ist. Für spezielle Anwendungsfälle wie das Schalten von Steckdosen bieten alle namhaften Schalterhersteller 16-A-Schalter an. L. Bichler Anordnung von Zählerschränken ? Bei der Rekonstruktion eines Mehrfamilienhaus in Dresden wurde der Zählerschrank im Heizungsraum montiert (Heizung ist eine mit Brennwerttechnik, also so gut wie keine Wärmeentwicklung). Jetzt weigert sich der VNB, uns die Stromzähler einzubauen, weil in der TAB der Einbau oder die Montage des Zählerschranks in einem Heizraum untersagt ist. In der sächsischen Bauordnung ist der Heizraum nicht definiert, darauf beruft sich der VNB. Der Kessel hat zwar eine Leistung von 65 kW, aber was wird unter dem Begriff „Heizraum“ verstanden? Außerdem habe ich folgende Frage: Beträgt der rückenfreie Abstand vom Zählerschrank zu einer Wand immer noch die 1,20 m? Dieser war in der alten TAB zum Ziehen von NH-Sicherungen vorgeschrieben, heutzutage sind ja die selektiven Hauptleitungsschutzschalter vorhanden. ! Anordnung des Zählerschranks Aussagen zur Zulässigkeit der Installation von Zählerschränken sind bundesweit in zwei Regelwerken enthalten: · DIN 18012 „Haus-Anschlusseinrichtungen in Gebäuden - Raum- und Flächenbedarf - Planungsgrundlagen“ · Musterwortlaut der „Technischen Anschlussbedingungen ... - TAB 2000“ der Verteilungsnetzbetreiber (VNB). DIN 18012 führt im Abschnitt 5.11 aus: „In Räumen mit Heizkesseln mit einer Gesamtwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW sowie in Räumen mit Öltanks für ein Volumen von nicht mehr als 5.000 l dürfen Anschluss- und Betriebseinrichtungen untergebracht werden.“ Entsprechend der Definition in DIN 18012 gilt ein Zählerschrank als Betriebseinrichtung. Die TAB 2000 legen im Abschnitt 7.3 (2) ,Anordnung der Zählerschränke` fest: „In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden. Zu den feuergefährdeten Räumen/Bereichen gehören im Allgemeinen Heizräume mit Heizungsanlagen, deren Gesamtnennwärmeleistung mehr als 50 kW beträgt und Heizöllagerräume, die Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5.000 l enthalten.“ Zum Begriff „Heizräume“ gibt es eine Fußnote, die lautet: „Siehe auch Feuerungsverordnung (Feu VO) der Länder“. Die TAB selbst definieren den Begriff ,Heizraum` als einen Raum der eine Heizungsanlage bzw. einen Heizöltank enthält. Beide jedoch erst ab einer bestimmten Größenordnung, nämlich entweder mehr als 50 kW bzw. mehr als 5.000 l. Bei Ihnen handelt es sich um eine Heizung mit Brennwerttechnik, also so gut wie keiner Wärmeentwicklung. Damit ist die eine Bedingung der TAB erfüllt, die Raumtemperatur übersteigt nicht 30 °C. Dies ist jedoch nur eine von zwei Bedingungen. Die zweite bezieht sich auf feuergefährdete Räume/Bereiche. Unabhängig von der Raumtemperatur ist in feuergefährdeten Räumen die Anordnung der Zählerschränke ebenfalls nicht zulässig. Bei genauer Lektüre der DIN 18 012 und der TAB 2000 sind zwei markante Unterschiede festzustellen: · Die DIN 18012 legt explizit fest, dass in Räumen mit Heizkesseln mit einer Gesamtwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW und/oder einem Öltank für ein Volumen von nicht mehr als 5000 l keine Bedenken bestehen, die Zählerschränke dort anzuordnen. Dies ist also eine eindeutige Freigabe. · Die TAB 2000 dagegen sagt aus, dass im Allgemeinen bei Überschreitung der vorgenannten Leistung bzw. des vorgenannten Volumens die Anordnung der Zählerschränke nicht zulässig ist. Das heißt, bis 50 kW und 5.000 l besteht bundesweit Einvernehmen, dass es sich nicht um feuergefährdete Räume handelt. Darüber hinaus heißt es nur noch: „im Allgemeinen“ handelt es sich um feuergefährdete Räume. Die Fußnote in den TAB verweist dann auf die Feuerungsverordnung der Länder. Was heißt das nun ? „Im Allgemeinen“ ist eine Formulierung die gern verwendet wird, wenn es darum geht etwas festzulegen, Ausnahmen jedoch möglich sind. Die Aussage ,,Im All-Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 7

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  • L. Bichler
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